Bezirksamt verkündet „Mauerpark-Regeln“


 

Das Bezirksamt Pankow hat in seiner jümgsten Sitzung „Allgemeine Parkregeln 2019“ für den Mauerpark beschlossen. Dazu erklärt Bezirksbürgermeister Sören Benn (Die Linke): „Nach diversen großen und kleinen Runden mit vielen Engagierten rund um den Mauerpark war das Bezirksamt nun in der Pflicht, in Auswertung dieses Prozesses Festlegungen für die Saison 2019 zu treffen. Diese werden so schnell als möglich breit kommuniziert und implementiert. Nach Abschluss der Saison werden diese Festlegungen evaluiert und daraus Schlussfolgerungen für das kommende Jahr gezogen. Nicht alle Ideen konnten schon umgesetzt werden, nicht alle Interessenkonflikte konnten bis hierher aufgelöst werden. Der Prozess der Beteiligung geht weiter. Er bleibt anspruchsvoll und ist alle Mühe wert.“
 

Grünanlage


 
Der Mauerpark ist eine nach dem Berliner Grünanlagengesetz gewidmete öffentliche Grün- und Erholungsanlage (GrünanlG). Im gesamten Park gelten alle Bestimmungen dieses Gesetzes.
Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen dürfen nur so benutzt werden, wie es sich aus der Natur der einzelnen Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergibt. Die Benutzung muss schonend erfolgen, sodass Anpflanzungen und Ausstattungen nicht beschädigt, verschmutzt oder anderweitig beeinträchtigt und andere Anlagenbesucherinnen und -besucher nicht gefährdet oder unzumutbar gestört werden.

 
Um ein friedvolles, respektvolles Miteinander zwischen den Parkbesucher*innen und Anwohner*innen zu ermöglichen, ist auf Folgendes besonders zu achten:

 

Musizieren


 

Beim Musizieren gilt es, auf die Anlagenbesucher und Anwohner Rücksicht zu nehmen. Die Parkbesucher sind aufgefordert, ausschließlich auf den dafür ausgewiesenen Flächen (siehe Karte am Ende des Textes) Bereichen zu musizieren. Auch hier darf der Rahmen nicht überschritten werden, dass andere Parkbesucher und die Anwohner unzumutbar gestört werden.
Deshalb soll sich das Musizieren auf den Bereich entlang der Schwedter Straße (Pflasterstraße) östlich in Richtung Stadion sowie bis zu 10 m westlich der Schwedter Straße beschränken.

Das Musizieren ist möglich von montags bis donnerstags zwischen 11.00 Uhr und 19.30 Uhr sowie an Freitagen, Wochenenden und Feiertagen zwischen 11.00 Uhr und 20.30 Uhr. Es soll aus Rücksicht auf die Anwohner ausschließlich in östliche Richtung hin zum Stadion musiziert werden.
Beim Musizieren gilt es, dass die Künstlerinnen und Künstler nicht versuchen, einander zu übertönen und damit die Lautstärke in die Höhe zu treiben.

Außerhalb der vorgenannten Zeiten soll vom Musizieren abgesehen werden. Es soll auf die Verwendung von Generatoren und die Ausrichtung der Musik in die Richtung der Wohnbebauung verzichtet werden.

 

Kommerzielle Veranstaltungen


 
Kommerzielle Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet und bedürfen einer Ausnahmegenehmigung des Straßen- und Grünflächenamts (SGA) des Bezirks Pankow, die beim SGA Pankow beantragt werden kann.
 

Grillen


 
Das Grillen ist nur auf den dafür besonders ausgewiesenen Flächen gestattet. Aus Rücksicht auf die Natur sowie die anderen Parkbesucher*innen und Anwohner*innen soll lediglich zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr, in den Monaten Juni bis August zwischen 8.00 Uhr und 21.00 Uhr gegrillt werden. Zu beachten ist, dass ausreichend Abstand zu Bäumen und Sträuchern eingehalten wird, sodass eine Brandgefahr ausgeschlossen ist. Ebenso sollen ausschließlich Standgrills mit Grill- bzw. Holzkohle, also keine Gasgrills und keine Einweggrills mit unmittelbarem Kontakt zum Boden verwendet werden. Ausgebrannte Grillkohle ist in Aschecontainern zu entsorgen und es darf kein Feuer unterhalten werden.

 

Müll


 

Um allen Parkbesuchern den Aufenthalt im Park erholsam und angenehm zu gestalten, sind alle Parkbesucher aufgefordert, Müll (dies beinhaltet insbesondere auch Flaschenverschlüsse, Scherben, Zigarettenstummel) nicht liegen zu lassen und sie in entsprechend vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.

 

Handel


 
Der Mauerpark ist eine Grün- und Erholungsanlage. Sie dient nicht dem kommerziellen Handel. Abgesehen von genehmigtem Handel wie etwa im Rahmen des „Flohmarkts im Mauerpark“ stellt Handel mit Waren jeglicher Art eine über den Widmungszweck des Mauerparks hinausgehende Benutzung dar, die nicht erlaubt ist. Handel, der gegen Strafgesetze verstößt, wird geahndet.
 

Sprayen


 
Das Sprayen von Graffitis ist an der „Hinterlandmauer“ (Karte) auf der Seite, die in Richtung des Parks weist, erlaubt. Die Spraydosen sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

 

Notdurft


 
Im Mauerpark befinden sich keine öffentlichen Toiletten. Dies berechtigt nicht dazu, die Notdurft im Park zu verrichten.

 

Hunde


 

Hunde, mit Ausnahme von Blindenführ- und Behindertenbegleithunden, dürfen außerhalb des Bereichs des umzäunten Hundeauslaufgebiets an der Bernauer Straße (Karte) nicht frei laufen gelassen werden.
Hunde, mit Ausnahme von Blindenführ- und Behindertenbegleithunden, dürfen nicht auf Spielplätzen mitgenommen werden.

Hundehalterhaben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Hunde die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen nicht verunreinigen. Sie haben den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Dies gilt nicht für blinde Hundeführer*innen. Hundehalter sind angehalten, darauf zu achten, dass Hunde den Mauerpark nicht beschädigen, beispielsweise durch das Graben von Löchern.

 

Darüber hinaus verweist das Bezirksamt Pankow auf entsprechende Verbote und die Ahndung von Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeit, geregelt in §§ 6 und 7 GrünanlG, hin.

 

 

Karte


 



3 Kommentare zu “Bezirksamt verkündet „Mauerpark-Regeln“”

  1. Hätten wir das also jetzt auch geklärt

    Reply to this comment
  2. An

    Mai 14. 2019

    da bin ich ja mal gespannt wer diese Wünsche regelmässig und konsequent „durchsetzen“ wird…..

    Reply to this comment

Leave a Reply to Roman Radisch via Facebook

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu. Danke!

Datenschutzerklärung
Social Media Auto Publish Powered By : XYZScripts.com