Änderung bei Gebietsgrenzen für Geflügelpest


 

Unter Bezugnahme auf die tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen des Bezirksamtes Pankow zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 16. und und 28.Februar 2017 teilt das Bezirksamt nun mit, dass mit sofortiger Wirkung der Sperrbezirk zum Schutz gegen die Geflügelpest im Bezirk Pankow von Berlin nunmehr lediglich das Gebiet innerhalb der Bezirksgrenzen zum Bezirk Lichtenberg sowie zum Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und der Landsberger Allee umfasst.

Die übrige Bezirksfläche bleibt weiterhin Beobachtungsgebiet. Zum Schutz des Tierbestands muss weiterhin jegliches in Berlin gehaltenes Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden.

Die Durchführung von Geflügelausstellungen und –märkten bleibt untersagt. Zudem wird weiterhin darum gebeten, alle tot aufgefundenen Vögel, sofern es sich dabei um mehr als Einzeltiere handelt, unverzüglich dem für den Fundort zuständigen Bezirksamt zu melden.

Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Pankow kann auf der Internetseite des Ordnungsamtes Pankow eingesehen werden:

https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/

 



Kommentar zu “Änderung bei Gebietsgrenzen für Geflügelpest”

  1. Gute Nachrichten fürs Pankower Federvieh 🙂

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