Exvorstand der Schrottimmobilienfirma „Grüezi“ und sein Anwalt bitten um Strafanzeige. Der Bitte wurde entsprochen


 


Kaum stand der Text über die Prenzlauer Allee 45/45a online, fühlte sich der potenzielle Käufer, den die Mieter aus guten Gründen nicht als Eigentümer des Hauses haben möchten, ganz mächtig auf den Schlips getreten. Hauptsächlicher Anlass seines Missmutes war offensichtlich der Umstand, dass die Prenzlberger Stimme aus dessen beruflichen Vita berichtet hatte: Nedeljko Prodanovic, so der Name des Immobilienmenschen, war nämlich mal Vorstandsmitglied der Grüezi Real Estate AG, ein Unternehmen, das sich mit betrügerischen Verkäufen von Schrottimmobilien an ahnungslose Käufer einen Namen gemacht hatte.

Und Prodanovic – kompetente Führungskraft, die er war – hatte wohl von all dem, was da neben und unter ihm so ablief, nichts mitbekommen.

Ist natürlich peinlich.

Also schickte er unverzüglich einen Rechtsanwalt in die Spur, auf dass dieser der Prenzlberger Stimme eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung überhelfe. Jener Anwalt – ganz sicher auch eine Leuchte seiner Zunft – machte sich ans Werk. Doch offensichtlich hatte er nicht seinen besten Tag und verhedderte sich ein wenig.

Um Papier zu sparen, verzichtet die Prenzlberger Stimme auf einen Brief retour und stellt stattdessen die Antwort an den Meister der Jurisprudenz hier online. Damit alle was davon haben. Steckt ja schließlich ’ne Menge Arbeit drin.

 

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Alber,

Ihre Nachricht habe ich zur Kenntnis genommen.

Für den damit verbundenen Erkenntnisgewinn danke ich Ihnen, gibt Ihre und die Reaktion Ihres Mandanten auf meinen Artikel doch einen kleinen Vorgeschmack darauf, was die Mieter des Hauses Prenzlauer Allee 45/45a erwartet, sollte die Ziehung des kommunalen Vorkaufsrechtes für diese Immobilie scheitern und die Bewohner auf Gedeih und Verderb dem Unternehmen von Herrn Prodanovic ausgeliefert sein. Denn selbstverständlich schließe ich auf vom zuweilen unredlich, mit neckischen Tricksereien und wahrheitswidrigen Behauptungen daherkommenden Anwalt Ihres Mandanten auf den Mandanten selbst.
 

Tatsächlich weist die von Ihnen monierte Passage

„Im Februar dieses Jahres erhielten die verbliebenen Mieter Post vom neuen Eigentümer. Darin wurde der Beginn des Verkaufs der einzelnen Wohnungen angekündigt und auf das gesetzlich verbriefte Vorkaufsrecht der Mieter hingewiesen.“

Ungenauigkeiten auf.

Nämlich, dass nicht Herr Prodanovic, sondern ein Notar die Nachricht auf den Weg geschickt hatte. Auch stießen Sie sich daran, dass ich Ihre Mandantschaft als „neuen Eigentümer“ bezeichnet habe.

Wie Sie jedoch bestätigen, wickelt der Notar den bereits geschlossenen Kaufvertrag zwischen dem bisherigen Eigentümer und Ihrem Mandanten ab. Der Notar wurde also auch im Auftrag Ihres Mandanten tätig. Insofern war meine Darstellung zwar ungenau, aber nicht falsch.

Darüber hinaus hat, wie Sie richtigerweise schreiben, für einen Teil der betroffenen Wohneinheiten der Nutzen- und Lastenwechsel auf Herrn Prodanovic bereits stattgefunden. Des weiteren existiert im Grundbuch eine entsprechende Auflassung und – wenn ich richtig informiert sein sollte – soll der Kaufpreis bereits auf dem Notarkonto eingegangen sein. Insofern ist auch hier eine Ungenauigkeit zu konstatieren – mehr aber eben auch nicht.

Hinzu kommt, dass der Terminus „neu“ auch die Bedeutung von „künftig“ beinhaltet. (Beispiel: „Trainer Max Bleifuß wird zum Saisonende den Verein verlassen. Der neue Coach Hans Guckindieluft hat angekündigt, mehr Wert auf das Kopfballspiel der Mannschaft zu legen.“)

Um Missverständnissen zu begegnen, habe ich im Text die entsprechende Stelle zu „potenzieller künftiger Eigentümer“ präzisiert.

Eine Persönlichkeits- oder gar Ehrverletzung, wie von Ihnen groteskerweise behauptet oder aber ein anderer Nachteil für Ihren Mandanten, der eine Unterlassungserklärung rechtfertigen könnte, ist durch die aufgetretene Ungenauigkeit, die leicht durch einen Anruf oder eine Mail Ihres Mandanten schon früher hätte korrigiert werden können, nicht zu erkennen.
 

Unseriös: Mal eben ein Zitat in eine Darstellung des Autors umschwindeln

Sie beanstanden:

„Der Entwickler hat in der Folge eine weitere Aufteilung unternommen mit dem Zweck, in Zukunft die Mehrheit der Stimmanteile innezuhaben, mit der er uns unverhohlen ankündigt, umgehend umfangreiche Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum zu beschließen und durchzuführen.“

und schreiben dazu:

„…diese Behauptung ist falsch. Unser Mandant – den Sie im Verlaufe des Artikels als
‚Entwickler‘ identifizieren – hat zu keiner Zeit eine Aufteilung der sich im Objekt befindlichen
Eigentumsanteile vorgenommen. (…)“

Sie äußern dies, obwohl Ihnen klar ist, dass ich dort niemand als was auch immer „identifiziere“. Denn dieser Textteil ist – für jedermann ersichtlich und auch entsprechend gekennzeichnet – ein Zitat aus einem Brief der Mieter der Prenzlauer Allee 45/45a an den Senat und das Bezirksamt. Sie aber unterstellen mit Vorsatz und wider besseres Wissens wahrheitswidrig, ich hätte diese Äußerung getan. Ein starkes Stück!
Wenn ich oben „unredliche, neckische Tricksereien“ des Anwalts Ihres Mandanten behauptete, so ist schon mit diesem Punkt Ihres Schreibens der Beweis dafür erbracht.
 

„Übliche Fluktuation in entsprechenden Mietobjekten“

Und es wird nicht besser. Betreffs des Textteils

„So mussten zum Beispiel die meisten der einstigen Mieter des Hauses in der Prenzlauer Berger Kanzowstraße 4 ihr Zuhause aufgeben, weil sie sie entweder dem Stress mit dem Eigentümer und seiner Modernisierung nicht mehr gewachsen waren oder aber die neue Miete nicht mehr zahlen konnten.“

schreiben Sie allen Ernstes:

„Diese Darstellung ist ebenso falsch wie unsinnig. Weder sind aus dem genannten Objekt die
meisten (das wären mindestens 51%) Mieter ausgezogen…“

Falsch und unsinnig ist schon Ihre Darstellung, erst eine Quote von „mindestens 51%“ wäre mehr als die Hälfte. Denn „die meisten“ bedeutet mitnichten mindestens 51 Prozent der Mieter, sondern 50 Prozent plus eine Person. Bereits 50,00000000000000000000000000001 Prozent stellen eine Mehrheit dar. Nun gut, Sie sind Jurist und kein Mathematiker…

Besonders bizarr wird Ihre Forderung nach Unterlassung aber, wenn Sie meine Darstellung im selben Atemzug bestätigen, indem Sie in Ihrem Schreiben zugeben, dass die

„allermeisten Auszüge aus dem betreffenden Objekt auf die übliche Fluktuation in entsprechenden Mietobjekten“

zurückzuführen sind. Denn die „übliche Fluktuation“ bei Luxusmodernisierungen, wie sie durch Ihren Mandanten im Objekt Kanzowstraße 4/4a durchgeführt wurden, beträgt bekanntlich zwischen 80 und 100 Prozent.

 

Mal so, mal so

Vor allem aber: Auch hier handelt es sich um ein Zitat – für jedermann erkennbar durch die Verlinkung auf die Webseite Kanzow4.wordpress.com , die die Modernisierung des Hauses Kanzowstraße 4 durch ein Unternehmen Ihres Mandanten zum Inhalt hat und die über mehrere Jahre geführt wurde.

Diese Webseite ist Ihrem Mandanten bekannt.

Dennoch hat er der dort öffentlich gemachten Tatsachenbehauptung „Im Zuge dieser Veränderungen sind die meisten Mieter ausgezogen“ nicht widersprochen  und ihr damit also mindestens stillschweigend zugestimmt. Warum er nun plötzlich zu dem Schluss kommt, dass es weniger als die Hälfte waren, bedürfte schon einer genaueren Erklärung. Vielleicht liegt es ja daran, dass auch er kein Mathematiker ist.

Gespräche mit ehemaligen Bewohnern bestätigen die auf der genannten Webseite gemachten Aussage. Eine genaue Aufstellung mit der Anzahl der noch im Objekt verbliebenen Altmieter werde ich Ihnen auf Wunsch gern in den nächsten Tagen übermitteln – und dann selbstverständlich auch hier veröffentlichen.

 

Wahrheitsgemäße Tatsachenberichterstattung ist „ehrverletzend“. Hä?

Waren Ihre Darstellungen, mit denen Sie erstens eine Berichterstattung abwürgen und zweitens bei mir Kasse machen wollen, schon bei den oben zitierten Sentenzen von erheblicher Zweifelhaftigkeit, so verschlug es mir bei Ihren folgenden Auslassungen schier den Atem.
 
Sie beziehen sich auf die von mir nachweislich wahrheitsgemäß dargestellte Tatsache:

„Auch war Prodanovic bis Ende 2009 Vorstand der Grüezi Real Estate AG, ein Unternehmen, das durch massenhafte Betrügereien mit sogenannten Schrottimmobilien bekannt geworden ist.“

Und behaupten allen Ernstes:

„Diese Darstellung ist nicht nur falsch, sondern auch grob ehrverletzend.“

Hä? – Doch es kommt noch dicker:

„Hier erwecken Sie den Eindruck…“

Merke: Immer dann, wenn es an Substanz fehlt, wird sich der Beschwerdeführer auf „Eindruckerweckung“ berufen.

„…unser Mandant sei in vermeintlich betrügerische Immobiliengeschafte der Grüezi Real Estate AG – den sog. Schrottimmobilienfallen – verwickelt gewesen.“

Nö, das tue ich nicht. Warum sollte ich auch?

 

Wenn ausgerechnet der eigene Anwalt einen Fingerzeig… – kann man sich nicht ausdenken!

Als ich las, dass Ihr Mandant während der Zeit des Schrottimmobilienhandels der Grüezi Real Estate AG in dem Unternehmen als Vorstand agierte, war – und da bin ich jetzt mal ganz offen zu Ihnen, uns hört ja gerade keiner zu – mein erster Gedanke: ‚Mein Gott, was für eine Lusche. Da laufen unter seiner Vorstandsägide in erheblicher Zahl unredliche Geschäfte ab, und der merkt nix! Wie peinlich ist das denn?!‘

So lautet denn auch die vollständige Passage, bevor sie in Ihrem Schreiben einer zielgerichteten, manipulativen Kürzung anheim fiel:

„Auch war Prodanovic bis Ende 2009 Vorstand der Grüezi Real Estate AG, ein Unternehmen, das durch massenhafte Betrügereien mit sogenannten Schrottimmobilien bekannt geworden ist. Ein Umstand, der ebenfalls wenig vertrauensfördernd ist. Das weiß natürlich auch Nedeljko Prodanovic selbst – und so verschweigt er diesen Teil seines beruflichen Lebens in seinen Selbstdarstellungen konsequent.“
 

Selbstredend ist sein Verschweigen des Engagements bei einem in Verruf geratenen Unternehmen wenig seriös und untergräbt das Vertrauen zu dem Unternehmer. Das ist aber nicht dem Berichterstatter anzulasten. Dass ihm sein mögliches fachliches Versagen bei der Grüezi-Real-Estate-Gruppe peinlich ist, nun ja… .
Wer aber nicht einmal über soviel Ar… – pardon! – soviel Gesäß im Beinkleid verfügt, zu den offensichtlich nicht so gut gelaufenen Teilen seines Berufslebens zu stehen, dem nimmt man es auch nicht ab, etwas daraus gelernt zu haben.

Das ist das eine.

Dass nun aber ausgerechnet Sie – der Anwalt von Herrn Prodanovic! – als einziger eine direkte, aktive Verbindung zwischen den Schrottimmobiliendeals der Grüezi Real Estate AG und ihrem Mandanten aufmachen…
Um das mal mit einer Fußballanalogie zu umschreiben: Wer einen solchen Verteidiger in der Mannschaft hat, braucht keine gegnerischen Angreifer mehr.

 

Schon gewusst? Wenn Zeitungen über Ereignisse berichten, sind die zumeist in der Vergangenenheit passiert

Meine Irritationen werden nicht geringer, wenn ich sehe, wie sehr Sie sich dann in Ihren weiteren Darstellung verhaspeln:

„Der Artikel des Tagesspiegels, auf den Sie sich mit Ihrer Behauptung von ‚massenhafte Betrügereien mit sogenannten SchrottimmobiIien‘ (hier wollten Sie wohl noch das Wort „beziehen“ hinzufügen, hatten es dann aber wohl in dem Durcheinander Ihrer Gedanken vergessen – ODK), stammt aus dem Jahr 2011. Zu dieser Zeit war unser Mandant längst nicht mehr Mit-Vorstand der Grüezi Real Estate AG. Es besteht folglich schon aus diesem Grund keinerlei Verbindung zwischen unserem Mandanten und angeblich – was im übrigen bis heute gerichtsanhängig und nicht abschließend geklärt oder gar zweifelsfrei nachgewiesen ist – betrügerischen lmmobiliengeschäften der Grüezi Real Estate AG.“

Also wissense.

Ich stelle mir gerade vor, wie der Anwalt von Eintracht-Spielmacher Marco Fabian an den „Kicker“ schreibt: „Ihr Artikel, in dem Sie die Behauptung ‚verschossener Elfmeter gegen Mönchengladbach‘ aufstellen, ist vom 3. April. Zu dieser Zeit war unser Mandant längst nicht mehr im Stadion.“

 

Selbst Schwarz auf Weiß zu Kenntnis genommenes wird dreist geleugnet

Was im ersten Moment noch wie der Ausdruck kurzer geistiger Verwirrtheit anmutet, scheint bei näherer Betrachtung Teil Ihrer Arbeitsweise zu sein: Wahllos mit vorsätzlich wahrheitswidrigen Behauptungen um sich werfen.

Belegt wird das auch durch Ihren Umgang mit dem von Ihnen erwähnten und zur Kenntnis genommenen Artikel des Tagesspiegels, in dem nämlich auch zu lesen ist:

„Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen (den angeklagten Mitarbeitern und Führungsleuten der Grüezi Real Estate-Gruppe – ODK) vor, von April 2008 bis Januar 2012 – in unterschiedlicher Tatbeteiligung – Privatleuten völlig überteuerte Eigentumswohnungen als angebliches ‚Steuersparmodell‘ angedreht zu haben.“

„Von April 2008… .“ Wann verließ Ihr Mandant das Unternehmen? Richtig: Ende 2009.

Die Unverfrorenheit, mit der Sie einen hier selbst noch im Angesicht des Schwarz auf Weiß zu Lesenden für dumm verkaufen möchten, ist respekteinflößend.

Wahrheitwidriges sogar noch in den hineingequetschten Nebensätzen: Die Machenschaften der Grüezi-Real-Estate-Gruppe seien

„…nicht abschließend geklärt oder gar zweifelsfrei nachgewiesen.“

Allein die – Ihnen und Herrn Prodanovic wohlbekannten – zahlreichen rechtskräftigen Urteile auf Rückabwicklung der betrügerischen Geschäfte und Schadensersatz an die durch die Grüezi-Real-Estate-Gruppe Geschädigten sind abschließende und endgültige Klärungen genug.

Bei dem Strafprozess, auf den Sie anspielen, geht es nicht mehr darum – und als Jurist ist Ihnen das bekannt – ob betrogen wurde, sondern welche individuelle, strafrechtlich relevante Schuld den Angeklagten bei den durch die Unternehmensgruppe begangenen Betrügereien mit Schrottimmobilien nachgewiesen werden kann.

 

Auch neckisch: „Fehlender Wahrheitsgehalt“ einer nicht vorhandenen Behauptung

Fast schon zu bewundern ist der Facettenreichtum, mit dem Sie Ihre Melange aus dreisten Lügen, Halbwahrheiten und Unterstellungen mixen. Da darf dann auch die Rubrik „Sie fragen nicht, wir antworten trotzdem“ nicht fehlen:

„Folgerichtig befand sich unser Mandant auch weder unter den Beschuldigten des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens noch unter den Angeklagten des sogenannten Schrottimmobilienprozesses. Unabhängig vom fehlenden Wahrheitsgehalt Ihrer Darstellung (…)“

Sie weisen also Dinge zurück, die von mir nicht mal andeutungsweise behauptet wurden und bescheinigen dem von mir nicht behaupteten „fehlenden Wahrheitsgehalt“? Da muss man auch erstmal drauf kommen.

Aber weiter im Text:

„Unabhängig vom fehlenden Wahrheitsgehalt Ihrer Darstellung handelt es sich bei der Bezeichnung unseres Mandanten als Teil eines vermeintlichen ‚betrügerischen‘ Unternehmens um eine solche zutiefst ehrverletzender Art und Weise. Auch aus diesem Grund wird hierdurch das allgemeine Persönlichkeitsrecht unseres Mandanten massiv beeintrachtigt.“

Ähhm…

Wurden durch die Grüezi-Real-Estate-Gruppe unseriöse Geschäfte mit Schrottimmobilien zu Lasten ahnungsloser Käufer getätigt? Die Antwort lautet (ausweislich zahlreicher Verurteilungen zur Rückabwicklung und Schadensersatzerstattung): Ja.

War Ihr Mandant zu einer Zeit, in der die Unternehmensgruppe jene Geschäfte betrieb, Vorstand bei der Grüezi Real Estate AG? Die Antwort lautet: Ja.

Folgte man Ihrer kruden Logik, wäre der Vorstand eines Unternehmens kein „Teil“ eines Unternehmens. Mit Verlaub: Gehts noch?

Wenn Herr Prodanovic nun in seinen sämtlichen mir bekannten Selbstdarstellungen jenen Sachverhalt verschweigt und seinen Geschäftspartnern dadurch eine berufliche Vita vorgaukelt, die der Realität nicht standhält, handelt er – mindestens – unseriös.

Ich erlaube mir daher aus gegebenem Anlass ein Zitat aus einem PR-Interview von Herrn Prodanivic einzufügen: „Es liegt in der Verantwortung des Einzelnen, sich um seine kleinen und großen Lebensbereiche zu kümmern.“ Eben!

 

Alle Angaben im stammen aus jedermann öffentlich zugänglichen Quellen

Herr Prodanovic bewegt sich in einem beruflichen Tätigkeitsfeld, das massiv öffentliche Interessen berührt. Somit ist eine durch Medien erfolgende Aufklärung der tatsächlichen Sachverhalte im öffentlichen Interesse und durch die grundgesetzlich verbürgte Pressefreiheit gedeckt.
Es kommt daher gar nicht darauf an, ob sich Ihr Mandant in seinen Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt fühlt. Entscheidend ist nur die Frage, ob seine Persönlichkeitsrechte in unzulässiger Weise beeinträchtigt werden. Das ist hier eindeutig nicht der Fall.

Gleiches gilt für Ihren Anwurf:

„Es handelt sich bei der Nennung des Namens unseres Mandanten im Zusammenhang mit den sogenannten Schrottimmobilienfallen zudem auch um eine unzulässige identifizierende Bericht-erstattung, wodurch unser Mandant in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 1, 2 GG verletzt wird.“

Neben den bereits angeführten Gründen, die das bereits ausschließen, kommt hinzu, dass sowohl die Tätigkeit Ihres Mandanten für die Grüezi-Real-Estate-Gruppe, der Zeitraum jener Tätigkeit sowie die Art der Geschäfte der Gruppe samt Zeitzuordnung der Schrottimmobiliengeschäfte in zahlreichen öffentlich für jedermann zugänglichen Quellen nachlesbar ist.
Darunter befinden übrigens auch Pressemitteilungen der Grüezi Real Estate AG, die noch in der Vorstandszeit von Herrn Prodanovic – und somit erkennbar mit ausdrücklicher oder stillschweigender Zustimmung Ihres Mandanten – veröffentlicht wurden.

Selbst grafische Darstellungen, die die Verbindung von Herrn Prodanovic – selbstverständlich mit voller Namensnennung – zum Schrottimmobilienunternehmen Grüezi Real Estate AG aufzeigen, sind für jedermann öffentlich zugänglich. So etwa in den hoch frequentierten Wirtschaftsportalen Northdata oder Moneyhouse.

 

Blankounterschrift für Zahlungen in unbestimmter Höhe verlangt

In den nun bald sieben Jahren der Existenz der Prenzlberger Stimme, verehrter Herr Alber, habe ich so manches erlebt. Auch mit Unterlassungsforderungen umsich werfende Anwälte von Immobilienhändlern und -„entwicklern“, die sich wegen eines Artikels auf meinem kleinen, aber feinen Webportal auf den Schlips getreten fühlten, durfte ich immer mal wieder aus nächster Nähe bestaunen.

Ihr Werk allerdings ist eine solche Ballung an Halb- und Unwahrheiten, Unterstellungen und vorsätzlichen Sinnverfälschungen, wie ich sie in dieser Konzentration noch nicht erlebt habe.

Dass Sie darüber hinaus in Ihrem Vordruck für die von Ihnen geforderte Unterlassungserklärung gleich noch eine Blankounterschrift für Zahlungen in nicht genannter und damit beliebiger Höhe verlangen,
 

lässt bei mir mehr als nur leise Zweifel an der Seriosität Ihrer Anwalts-Gemeinschaft aufkommen.

 

Wie nennt man das nun?

Ich musste eine ganze Weile suchen, bis ich auf eine kurze, griffige Definition für das von Ihnen im Auftrag Ihrer Mandantschaft Dargebotene gestoßen bin.

Fündig wurde ich im deutschen Strafgesetzbuch. Der alles zuammenfassende Begriff lautet: Nötigung.

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

 

Kurzer Gegencheck.

Zu einer Unterlassung nötigen: Trifft zu.

Rechtswidrigkeit, verwerflicher Zweck: Trifft zu. Unter anderem sind zu nennen: Versuch der Einschränkung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung; Versuch, durch – wie oben nachgewiesen – wahrheitswidrige Behauptungen, Verfälschungen und haltlose Unterstellungen die im öffentlichen Interesse erfolgende, nachweislich wahrheitsgemäße Berichterstattung zu be- oder verhindern.

Drohung mit einem empfindlichen Übel: Trifft zu. Unter anderem sind zu nennen: Abverlangen einer Blankounterschrift zu Verpflichtung der Zahlung einer Geldsumme in unbestimmter Höhe; Drohung mit langwierigen, kostspieligen und eben auch zeit- und nervenaufreibenden Gerichtsprozessen auf der Grundlage von wahrheitswidrigen Behauptungen, Verfälschungen und haltlosen Unterstellungen.

 

Tja…
 

Fazit

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Alber, in Anbetracht der in diesem Text aufgeführten Sachlage scheint es sich bei Ihrem Schreiben nur vordergründig um die Forderung nach Unterzeichnung einer kostenpflichtigen Unterlassungserklärung und der Löschung von nicht unerheblichen Teilen meines Artikels betreff der Prenzlauer Allee 45/45a zu handeln.

Vielmehr tropft aus jedem Absatz, jeder Zeile Ihres Konvoluts der offenbar unbezwingbare Wunsch, einmal Beschuldigter oder Angeklagter in einem Strafverfahren zu sein. Dem kann und möchte ich mich nicht entgegenstellen.

Ich habe daher heute bei der Staatsanwaltschaft Berlin gegen Sie und Ihre Mandanten Strafanzeige wegen des begründeten Verdachts der Nötigung erstattet.
 
Mit freundlichen Grüßen

Olaf Kampmann

 

Weitere Artikel zum Thema:

 

Häuserkampf in der Prenzlauer Allee

 



11 Kommentare zu “Exvorstand der Schrottimmobilienfirma „Grüezi“ und sein Anwalt bitten um Strafanzeige. Der Bitte wurde entsprochen”

  1. Gut so

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  2. von mir aus darf gerne wer noch mal das Impressum von http://www.stonehedge.info/impressum/ auf Rechtmäßigkeit checken. M.E. ist das so nicht korrekt. Inkl. der Angaben zum Datenschutz. Und wenn man weiter sucht, dann findet man sicher noch mehr.

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  3. Daniel

    Apr 04. 2017

    ODK ich drück dir die Daumen bis sie bluten

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  4. Gut,dass es die Prenzlberger Stimme gibt !

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  5. Kanzowstraße

    Apr 06. 2017

    Dass die „allermeisten Auszüge aus dem betreffenden Objekt auf die übliche Fluktuation in entsprechenden Mietobjekten“ zurückzuführen seien, ist eine dreiste Lüge!

    „Die Wohnung ist im Moment vermietet, es werden aber Gespräche über Auszugsmöglichkeiten geführt“ – das stand sogar in den Anzeigen des Anbieters Vandenberg Immoconsult GmbH bei Immobilienscout: https://kanzow4.wordpress.com/2013/07/10/auszugsmoeglichkeiten/
    Solche Gespräche wurden in der Tat geführt, sehr nachdrücklich sogar. Und wer danach immer noch nicht ausziehen wollte..…………………….
    Von den 44 Mietparteien in der Kanzowstr. 4/4A sind nach meinem letzten Kenntnisstand nur 10 übrig geblieben.

    Dass Herr Prodanovic Vorstand der Grüezi Real Estate AG war, die VITO GmbH (http://
    http://www.resch-rechtsanwaelte.de/anlegerschutz-mandate/vito-anlegerschutz-resch.html)
    gründete, bei Vivum Consulting GmbH und Z1 best-invest-immo GmbH (Ziegert Immobilien) arbeitete, stand früher auf seiner eigenen Homepage, hier ein alter Screenshot:
    https://kanzow4.wordpress.com/2013/08/10/unser-vermieter-nedeljko-prodanovic/

    Im Übrigen erinnert das Elaborat des Anwalts an die Schriftstücke, mit denen die
    Mieter in der Kanzowstr. 4/4A systematisch traktiert wurden.

    Danke, ODK!!! Weiter so!!!

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  6. lisa81

    Apr 06. 2017

    Nicht uninteressant ist auch die Laufbahn des Herrn Bekim Luma. Damals Geschäftsführer der Grüezi-Tochter Swisskontor GmbH, heute Projektentwickler bei der STONEHEDGE Beteiligungsgesellschaft mbH. Von den Schrottimmobiliengeschäften der Swisskontor hat er sicher auch nichts mitbekommen.
    Ein paar Quellen:
    https://peoplecheck.de/handelsregister/BE-HRB_100806_B-64253
    http://www.stonehedge.info/team/
    http://www.resch-rechtsanwaelte.de/anlegerschutz-mandate/swisskontor-anlegerschutz-resch.html
    http://www.resch-rechtsanwaelte.de/anlegerschutz-aktuell/schrottimmobilien-grueezi-berlin.html
    http://www.bz-berlin.de/tatort/schrott-immobilien-razzia-im-grunewald

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  7. bmgwatch

    Apr 17. 2017

    Ein Artikel über die Vertreibung der Mieter_innen durch die Unternehmen von Prodanovic wurde im MieterEcho, der Vereinszeitung der Berliner Mietergemeinschaft e.V., gelöscht:
    https://bmgwatch.wordpress.com/2017/04/17/mieterecho-loscht/
    Ob der Löschung eine ähnliche Intervention wie hier vorausging?

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  8. Dirk

    Mai 13. 2017

    Der Name Nedeljko Prodanovic ist nun auch beim Wirtschaftsportal Northdata überall gesperrt bzw. geschwärzt worden. Sehr seriös!

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  9. DRUG

    Okt 18. 2017

    Nije Dajo takav ……?

    Reply to this comment
  10. Pechvolgel

    Sep 13. 2018

    Jetzt hat er die Ecke Pastor-Niemöller-Platz2/ Hermann-Hesse-Str. 26 gekauft. Da ist mir jetzt klar, was hier passieren wird. Hausverwaltung macht er nicht selbst, sondern von Rüden Immoblien.

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