SPD-Fraktion steht trotz Anklage zu Rainer-Michael Lehmann

lehmann1Gegen den Pankower Abgeordneten Rainer-Michael Lehmann (SPD) ist von der Berliner Staatsanwaltschaft Anklage erhoben worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, bei einer Bank falsche Angaben über sein Einkommen gemacht haben, um so in den Genuss eines ungerechtfertigt hohen Dispokredits zu kommen. Dabei soll es sich um eine Summe von 15.000 Euro handeln.
Im Januar 2012 wurden die staatsanwaltlichen Ermittlung gegen Lehmann bekannt. Er kündigte daraufhin an, bis zur endgültigen Klärung der Angelegenheit alle Ämter in seiner Fraktion ruhen zu lassen.

Unmittelbare Auswirkungen für sein Abgeordnetenmandat hat die nun erfolgte Anklageerhebung erst einmal nicht. Medienberichten zufolge hat der parlamentarsiche Geschäftsführer der SPD im Abgeordnetenhaus Torsten Schneider erklärt, solange es keine rechtskräftige Verurteilung gäbe, bleibt Rainer-Michael Lehmann Mitglied der Fraktion. Das sei die Meinung in der Fraktion.

Diese Ansage geht über das hinaus, was Lehmann beim Bekanntwerden der Ermittlungen vor gut einem Jahr für sich selbst als Konsequenz angkündigt hatte. Wenn ein Gericht gegen ihn eine Verhandlung zulassen, hatte er damals erklärt, werde er die Fraktion freiwillig verlassen.

 

 

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6 Kommentare zu “SPD-Fraktion steht trotz Anklage zu Rainer-Michael Lehmann”

  1. Stefan Senkel

    Feb 10. 2013

    Die Erhebung einer öffentlichen Klage nach § 170 StPO durch die Staatsanwaltschaft ist aber etwas anderes, als die Zulassung der Klage zur Verhandlung durch das Gericht nach § 199 StPO. Einen Widerspruch zwischen dem was die Fraktion sagt und dem was Herr Lehmann sagt kann ich daher nicht erkennen. Entweder sind die Ausführungen im ersten Teil ihres Artikels unsauber, oder der vorletzte Satz stimmt nicht.

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    • von ODK

      Feb 10. 2013

      Lieber Stefan Senkel,
      der „Widerspruch“ – wenn man es denn so nennen will – besteht darin, dass Rainer-Michael Lehmann bei Bekanntwerden der Ermittungen erklärt hatte, dass er bereits bei Zulassung der Klage die Fraktion verlassen werde, während die SPD-Fraktion nun via Torsten Schneider verlauten ließ, solange es keine rechtskräftige Verurteilung gäbe, bleibt der Abgeordnete Mitglied der Fraktion.

      Zwischen der Zulassung der Klage zur Verhandlung durch das Gericht nach § 199 StPO und einer möglichen rechtskräftigen Verurteilung liegen aber meines Wissens nach noch die Hauptverhandlung in erster Instanz sowie gegebenenfalls (bei der Einlegung von Rechtsmitteln) noch weitere Instanzen.
      Wobei ich – um auch das gleich klarzustellen – weder die eine, noch die andere Aussage kritisiere. Ich hatte lediglich auf die Unterschiede in den jeweiligen Äußerungen hingewiesen.

      Mit besten Grüßen nach nebenan

      Olaf Kampmann

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  2. Jan Thomsen

    Feb 14. 2013

    Lehmann hat in einer persönlichen Erklärung vor der SPD-Fraktion im Januar 2012 gesagt, er werde seine Ämter in der Fraktion ruhen lassen „bis zur Klärung der Vorwürfe“. Und: Sollte das Gericht eine Hauptverhandlung zulassen, werde er die Fraktion verlassen. Das heißt eindeutig: Noch nicht die Anklage (über die die Staatsanwaltschaft selbst entscheidet) wäre für ihn ein Grund zu gehen, sondern die Eröffnung der Hauptverhandlung, über die das zuständige Gericht nach Prüfung der Anklageschrift entscheidet. Das ist im Fall Lehmann noch nicht passiert. Das Gericht kann nämlich auch sagen, dass es keine Hauptverhandlung geben wird, weil es die Anklage nicht für stichhaltig hält. Dagegen wiederum könnte die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegen, die dann die nächste Instanz prüft.
    Kurz: So wie oben dargestellt, stimmt es nicht. Es gibt keine Zulassung der Klage, sondern eine Prüfung der Anklageschrift durch das Gericht mit der Frage, ob die Hauptverhandlung eröffnet werden soll. Entscheidend ist dabei, ob das Gericht es wahrscheinlich findet, dass es eine Verurteilung geben wird. Also ob die Anklage in sich stimmig und konsistent ist. Dann wird eröffnet, dann muss sogar eröffnet werden. Sonst wird eingestellt.

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    • von ODK

      Feb 14. 2013

      Lieber Jan Thomsen,

      Wo sollte ich dargestellt haben, dass es eine Zulassung der Klage gegeben hätte?

      ODK

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  3. Jan Thomsen

    Feb 14. 2013

    Haben Sie auch nicht, sehr geehrter Herr Kampmann, wie ich nach Relektüre feststelle. Ihre Darstellung ist also doch richtig. Der letzte Satz klingt nur auf den ersten Blick so, als ob Sie die Anklageerhebung mit der Eröffnung der Hauptverhandlung verwechselt hätten, was übrigens die Agenturen im Fall Lehmann getan haben. Interessant wird nun sein, ob Lehmann seine Ankündigung ernst macht und ggf. nach einer Eröffnung der Hauptverhandlung die Fraktion verlässt. Oder ob er bleibt, weil Schneider und die Fraktion es wollen. Letzteres kann ich mir nicht vorstellen, weil der Druck eines laufenden Prozesses doch recht groß ist und es auf CDU-Seite schon das Beispiel Steltner gibt. BG v.JT

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  4. Lukas Will

    Dez 19. 2013

    18.12.2013: Anklage gegen SPD-Abgeordneten Lehmann nicht zugelassen. Unterstellungen und gespielte Aufregungen vom Tisch.

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