„Der von Ihnen gewährte Informationszugang ist kostenpflichtig“

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Dass sich ein Brückenbauer, dem die Hälfte seiner Bauwerke gleich nach der Fertigstellung zusammenbricht, bei seinem Tun an die Gesetze der Statik gehalten hat, ist eher nicht anzunehmen. Wenngleich man einräumen muss, dass Brückenbauen und Statik höchst komplizierte Angelegenheiten sind.

Dass eine Behörde, bei der fast die Hälfte der Klagen gegen die Bescheide, die sie erlassen hat, erfolgreich sind, ein Hort des Rechts und der Gesetzlichkeit ist, darf ebenso bezweifelt werden.
 
Reden wir also vom Jobcenter Pankow.

 

Presseanfragen per Zustellungsurkunde beantwortet

Seit geraumer Zeit beschäftigt sich die Prenzlberger Stimme mit dem Gebaren jener Behörde, sprach mit vom Jobcenter Gebeutelten, die dort zynischerweise „Kunden“ genannt werden („Der Kunde ist König“) und hat so mittlerweile Einblick in eine erkleckliche Anzahl von merkwürdigen Bescheiden erhalten.
Immer präsent war dabei auch die Angst der Betroffenen, etwas davon könnte öffentlich werden und das Jobcenter Pankow dadurch Rückschlüsse auf die Identität der Auskunftswilligen ziehen.
 
Dennoch kristallisierten sich im Laufe der Zeit einige Schwerpunkte heraus, die bei den Recherchen immer wiederkehrten und über die berichtet werden kann, ohne Gefahr zu laufen, dass die Informationsgeber kenntlich werden,
So etwa über die Frühberentung von „Kunden“ oder den Abschluss rechtswidriger sogenannter „Eingliederungsvereinbarungen“ und einiges andere mehr.
Also wurden einige Fragen an Axel Hieb, den Geschäftsführer des Pankower Jobcenters gerichtet und vorsorglich ein Hinweis auf das Berliner Pressegesetz und die darin verankerte Auskunftspflicht von Behörden gegenüber den Medien mitversandt – man weiß ja nie.

Ach ja, ein Antrag auf eine Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde auch noch gestellt. Ein solcher Antrag ist innerhalb eines Monat zu bescheiden.

Allein, die Antworten des Jobcenters ließen auf sich warten. Über Wochen.

Doch zwei Monate später war es dann endlich soweit. Die Antworten trafen bei der Prenzlberger Stimme ein. Die Übermittlung erfolgte… – per Postzustellungsurkunde!
Über den Antrag auf Akteneinsicht fand sich darin kein Wort.

Die auf die Fragen gegebenen Antworten – oder das, was der Jobcenter-Geschäftsführer dafür ausgab – lassen jedoch einen tiefen Einblick in die Verfasstheit jener Behörde und deren Geschäftsführers zu.
 
 

„…werden im Jobcenter weder kategorisiert noch deren individuellen Inhalte statistisch erfasst“

Eine Vielzahl der „Antworten“ bezog sich erst gar nicht auf die konkreten Fragestellungen, sondern beschränkte sich auf das Aufzählen von gesetzlichen Bestimmungen. Warum diese immer wieder verletzt werden und wie Geschäftsführung gedenkt, diese gewohnheitsmäßigen Rechtsverletzungen abzustellen, wird mit keinem Wort erwähnt. Aber man bekommt eine Ahnung davon, warum die Zustände beim Pankower Jobcenter so sind wie sie sind.

Beispiel „Eingliederungsvereinbarungen“.

In jenen „Vereinbarungen“ werden die Pflichten und Leistungen sowohl des Jobcenters, als auch des Hilfsbedürftigen bei der Arbeitssuche und die dabei verfolgte Strategie festgelegt. Dabei müssen die Vereinbarungen stets auf die persönliche Situation der Betroffenen zugeschnitten sein und Pflichten des Jobcenters enthalten, die über die sowieso vorhandenen Verpflichtungen der Behörde hinausgehen.

Enthalten sie hingegen nur allgemeine Zusagen (z.B. „das Jobcenter Pankow unterstützt XY bei der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit“), sind sie rechtswidrig. Das wissen die wenigsten „Kunden“. Was bei den Betroffenen ebenfalls weitgehend unbekannt ist: Die Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterzeichnen, darf nicht mit Sanktionen geahndet werden.

Anders sieht die Sache aus, wenn eine „Eingliederungsvereinbarung“ erst einmal in Kraft gesetzt wurde: Dann kann der jeweilige Sachbearbeiter, wann immer er meint, einen Verstoß des Hartz-IV-Empfängers auszumachen, nach Lust und Laune sanktionieren. Verstöße des Jobcenters bleiben selbstverständlich ohne Folgen.

Die Prenzlberger Stimme konnte mittlerweile Einblick in über zwanzig solcher „Eingliederungsvereinbarungen“ nehmen – nur bei einer einzigen waren individuelle Regelungen erkennbar.
Bei gut der Hälfte der „Vertragspartner“ wurde – da die Unterschriftsbereitschaft zu wünschen übrig ließ – mit Kürzungen des eh schon kärglichen ALG-2-Geldes gedroht.

Frage Prenzlberger Stimme an Jobcenterchef Axel Hieb:

„Wieviel dieser Vereinbarungen enthielten nur allgemeine, vom Gesetz sowieso vorgesehene Verpflichtungen des Jobcenters?“

Antwort Geschäftsführer Hieb:

„Eingliederungsvereinbarungen werden im Jobcenter Berlin Pankow weder kategorisiert noch deren individuellen Inhalte statistisch erfasst, amtliche Informationen zur Anzahl von Eingliederungsvereinbarungen mit einem bestimmten Inhalt sind daher nicht vorhanden.“

Die Geschäftsführung des Jobcenters Pankow will also gar nicht wissen, wieviel solcher den Hilfeempfängern aufgedrückten „Vereinbarungen“ rechtswidrig sind. Wo aber der Wille fehlt, Fehler zu erkennen und die Ursachen zu analysieren, ist auch kein Wille vorhanden, sie abzustellen.

Diejenigen, die das Wissen, den Mut und die Kraft haben, sich auf den Rechtsweg zu begeben, gehören dann zu jenen, die die Tonne auffüllen, in die das Sozialgericht solche Bescheide tritt. Alle anderen beißen die Hunde.

 

Hauptsache raus aus der Statistik

Ein Kriterium für die Beurteilung der Arbeit eines Jobcenters ist die der Trend bei der Anzahl der zu betreuenden Hilfeempfänger. Geht er nach unten, wird das unter Umständen auch als Erfolg der Behörde gewertet.

Der Prenzlberger Stimme sind fünf Fälle bekannt geworden, bei denen Hilfeempfänger seitens des Jobcenters Pankow nahegelegt wurde, eine vollständige Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Wer Rentenempfänger ist, steht nicht mehr in der Statistik Jobcenters.

Um eine hundertprozentige Erwerbsminderungsrente zu bekommen, muss man schon einiges n i c h t leisten können, denn Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 hat jeder, der in der Lage ist, mindestens drei Stunden am Tag einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Und das meint nicht zwangsläufig im Steinbruch schuften. Drei Stunden pro Tag in einem Unternehmen Akten sortieren ist schließlich auch eine Arbeit.

Für die fünf der Prenzlberger Stimme bekannten Betroffenen, allesamt über Fünfzig, durchaus nicht mehr die gesündesten, darüber hinaus seit vielen Jahre ohne Job und auch daher nur mit wenig Chancen versehen, jemals wieder dauerhaft in Arbeit zu kommen, war das durchaus verlockend.
Alle fünf wurden – mehr oder weniger augenzwinkernd – darauf aufmerksam genmacht, dass alle, aber wirklich alle Dinge, die irgendwie dazu beitragen könnten, auch jene drei täglichen Arbeitsstunden unmöglich erscheinen zu lassen, bei den ärztlichen Gutachterterminen ausführlich darzulegen.

Was man ihnen nicht erzählt hatte: Mit dem Herausfall aus dem ALG-2-Leistungssystem, bei dem – wenn auch in geringem Maße – weiterhin in die Rentenkasse eingezahlt wird, wird auch die künftige Altersrente noch mieser aussehen.

Die Verantwortung für die Aufklärung darüber weist Jobcenter Chef Hieb jedoch weit von sich:

„Für verbindliche Auskünfte zu Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Kundinnen und Kunden an den zuständigen Leistungsträger verwiesen.“

Vielleicht, wenn die „Kunden“ danach fragen.

Von sich aus hatte in den hier bekannten Fällen keiner der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter auch nur pauschal auf die Einbußen bei der Altersrente hingewiesen oder gar geraten, sich zwecks Aufklärung „an den zuständigen Leistungsträger“ zu wenden. Macht nichts, Hauptsache raus aus der Statistik.

 

Keine Ahnung, ob Vorgaben erfüllt wurden

Auch sonst ist das Jobcenter Pankow unter Geschäftsführer Axel Hieb äußerst umtriebig. Zuweilen hatte es sogenannte „Bedarfsgemeinschaften“ aus ihrer angestammten Wohnung zwangsumziehen lassen, obwohl die Rechtsgrundlage dafür abhanden gekommen war.

Das Bundessozialgericht hatte nämlich im Oktober 2010 die Berliner Berechnungsgrundlage namens „AV Wohnen“ für nichtig erklärt, und auf Grund der damals schon sprichwörtlichen Schnelligkeit des Senats dauerte es geschlagene eineinhalb Jahre, bis eine neue Verordnung zur „Angemessenheit“ von Wohnungen sozial schwacher Menschen geschaffen wurde (die dann übrigens auch wieder gekippt wurde…).

Jobcenterchef Hieb schien es aber egal zu sein, welches Gericht da unter ihm welche Entscheidungen getroffen hatte und ließ fröhlich weiter Aufforderungen zur Senkung der „Kosten der Unterkunft“ verschicken – in vierstelliger Anzahl.

Möglicherweise ja auch deshalb, weil es für ihn dafür Punkte bei der Bundesagentur für Arbeit gab.

denn vor einiger Zeit berichtete die BZ über sogenannte „Zielvereinbarungen“, die Geschäftsführer der Jobcenter mit der Bundesagentur für Arbeit abschließen. Laut BZ zählen dazu auch die Quote der verhängten Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger, die Höhe der veranlassten Zwangsumzüge und einiges andere mehr.

Bei Erfolg winkt eine Belohnung in vierstelliger Höhe.

Für den Chef.

Da wüsste man man doch schon ganz gern, ob und wie oft der Geschäftsführer des Jobcenters Pankow das Ziel jener Vereinbarungen erfolgreich durchschritten hat. Aber ach:

„Im Jobcenter Berlin Pankow wird nicht erfasst, wie oft der Geschäftsführer in den vergangenen Jahren seine mit der Bundesagentur für Arbeit vereinbarten Ziele erreicht hatte.“

Vielleicht hätte ja der Blick auf den eigenen Kontoauszug geholfen, eine aussagekräftigere Antwort zugeben…

 

Unklare DDR-Vergangenheit

Doch nicht alle Fragen wurden vom Chef der Pankower Hartz-IV-Behörde mit der ihm offenbar ganz eigenen Melange aus gespielter Unwissenheit und ungezügeltem Drang zur Realsatire beantwortet. Manches wurde auch vollständig ignoriert.

So etwa die Bitte, eine kurze Zusammenfassung seines bisherigen beruflichen Werdeganges zu offenbaren.

Das ist nichts Ungewöhnliches, Leiter größerer Unternehmen oder Behörden werden fast immer auf den Webseiten ihrer Institution mit einem Curriculum Vitae, einem kurzen tabellarischen Lebenslauf vorgestellt. Wann wo was studiert wurde, welche Stationen in welchen Unternehmen oder Dienststellen durchliefen.
Beim Jobcenter Pankow sucht man so eine kurze Darstellung allerdings vergebens.

Eine bereits im Juli 2015 (!) gestellte diesbezügliche Anfrage wurde ignoriert und auch die erneute Bitte vom April dieses Jahres blieb ohne Reaktion.

Das lässt Raum für allerlei Spekulationen.

Denn Hieb stammt aus dem Ostteil der Stadt; dort wurden 1990 – so wie auch im großen Rest der DDR – unter der Regierung Modrow die bis dato ein Mauerblümchendasein führenden „Ämter für Arbeit“ in Erwartung der rapide anschwellenden Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland auf „Westniveau“ aufgestockt.

Nicht zuletzt ehemalige Angehörige des Ministeriums für Staatssicherheit und Mitarbeiter aus dem Repressionsapparat des DDR-Ministeriums des Innern fanden dort zuhauf Unterschlupf.

Mit der deutschen Vereinigung wurden die DDR-Strukturen von der damaligen Bundesanstalt für Arbeit übernommen, eine Überprüfung fand kaum statt.
Dazu schreibt die Zeitschrift „Horch und Guck“ des Leipziger Stasi-Museums „Runde Ecke“:

„Hier wurden nur Mitarbeiter in höher besoldeten Stellen überprüft, also lediglich 5 400 der 95 000 Beschäftigten. (…) Aber auch die Kontrolle der Leitungsebene blieb sehr oberflächlich. Bei einer Überprüfung im Jahr 1995 stellte sich heraus, dass von 38 ostdeutschen Arbeitsamtsdirektoren 28 stasibelastet waren.“

Vor diesem Hintergrund erhält die konsequente Auskunftsverweigerung einen Touch ins Friviole, über den Grund der Geheimniskrämerei darf sich bis zur öffiziellen Klarstellung jeder seinen eigenen Reim machen.

 

Bizarre Trickserei

Offenbar hat Jobcenter-Chef Axel Hieb die ganz besondere Art des Handelns der von ihm geführten Behörde mittlerweile so sehr verinnerlicht, dass er auch außerhalb von Hartz-IV-Angelegenheiten nicht mehr davon loskommt.

So schickte er schon acht Wochen nach der Übermittlung der Fragen nicht nur die bemerkenswerten Antworten per Postzustellungsurkunde an die Prenzlberger Stimme, sondern legte auch noch einen „Kostenbescheid“ bei. Dreißig Euro sollen auf das Konto des Jobcenters Pankow für die Spaßantworten des Herrn Hieb überwiesen werden.

Natürlich weiß auch Behördenchef Axel Hieb, dass die Beantwortung von Medienanfragen eine kostenfreie Angelegenheit sind – also griff er zu einem bizarr erscheinenden Kniff:
Zwar wurde über die beantragte Akteneinsicht, die laut Informationsfreiheitsgesetz (IFG) innerhalb eines Monats zu gewähren ist, von Hieb auch nach über zwei Monaten noch nicht entschieden (seit wann muss sich ein Pankower Jobcenterchef auch an Gesetze halten?!), gleichwohl zog er das IFG aber als „Berechnungsgrundlage“ für ganz normale Presseanfragen heran.

Darauf muss man erst mal kommen – tricksen wie im Jobcenter Pankow.

Nein, man muss nicht unbedingt „Kunde“ der Institution in der Storkower Straße sein, um den inneren Zustand der Behörde und die Verfasstheit seines Geschäftsführers zu erahnen. Dazu reicht schon das Stellen von ein paar Presseanfragen.
 

Pardon! Sorry! Verzeihung! Mea culpa…

Wurde hier gerade berichtet, das Jobcenter Pankow will für ein paar Presseauskünfte Geld von der Prenzlberger Stimme kassieren?
Falsch, stimmt überhaupt nicht, alles unwahr!
Tatsächlich schrieb der hier so zu unrecht gescholtene Jobcenter-Geschäftsführer Axel Hieb doch:

kostenbescheid
 
Blöd nur, dass die Prenzlberger Stimme dem Jobcenter Pankow gar keinen Informationszugang gewährt hat…

 

(Wer, um alles in der Welt, hat diesen Mann eigentlich zum Geschäftsführer einer Behörde gemacht???)

 

 



11 Kommentare zu “„Der von Ihnen gewährte Informationszugang ist kostenpflichtig“”

  1. neugieriger

    Jun 23. 2016

    Interessanter Bericht und kleiner Einblick zudem, was vermutlich auch in anderen JC gang und gebe ist.

    Interessant währe vllt. auch wie die anderen JC auf solche Anfragen reagieren und antworten.

    VG

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  2. J

    Jun 24. 2016

    Verdammt gut, dass manche Mitarbeiter den Anspruch haben, Menschen zu helfen, die in ihrem Leben etwas erreichen wollen und es wieder lebenswert machen möchten, statt ihre wertvolle Zeit für dankbare ALG II- Empfänger mit Schmarotzen wie Ihnen zu verschwenden.

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    • von ODK

      Jun 24. 2016

      öhhmm… wie meinen?

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      • von ODK

        Jun 24. 2016

        Es ist ja anzuerkennen, dass sich wenigstens einer aus dem näheren oder weiteren Umfeld des kritisierten Behördechefs zu Wort gemeldet hat… . Die Wortwahl – „Schmarotzen“ – lässt zudem auf eine gewisse dort offenbar vorherrschende innere Haltung schließen.

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  3. nachbar

    Jun 24. 2016

    ich empfehle mehr rechtskunde… landespresserecht gilt nicht für das jobcenter… paragraph 50 absatz 4 sgb II regelt, das ifg des bundes greift… gebühren regelt dann IFGGebV… 30 Euro wären wohl gerechtfertigt…

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    • nachbar

      Jun 24. 2016

      kleiner fehler… landespresserecht gilt für jobcenter NICHT

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    • von ODK

      Jun 24. 2016

      Ich geb die Empfehlungen gern zurück: Seit wann fallen gewöhnliche Presseanfragen unter das IFG? Ich habe bisher noch keinen Fall erlebt – und es ist mir auch keiner zu Ohren gekommen – bei dem eine Arge oder ein Jobcenter so etwas auch nur behauptet hätte. Und seit wann befindet sich ein Berliner Jobcenter – mithin eine gemeinsame regionale Einrichtung von Arbeitsagentur und Kommune – nicht unter das Berliner Pressegesetz? Wo steht das?
      Übrigens: Selbst die Nürnberger Bundesagenturerhebt natürlich keine Gebühren für die Beantwortung von Medienanfragen – ebensowenig wie die Berlin-Brandenburger Regionaldirektion. Da Sie ja doch so rechtskundig sind, werden Sie mir sicher die Ausnahmestellung des Jobcenters Pankow in diesem Punkt darlegen können.

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  4. Nachbar

    Jun 24. 2016

    sie wissen bestimmt, was das bundesverwaltungsgericht im jahr 2013 zur geltung von landespressegesetzen auf bundesbehörden geurteilt hat.

    dann lesen sie mal bitte im sgb II nach, wer die aufsicht über das jobcenter führt. mitnichten so einfach zu beantworten. am ende landen sie aber meistens beim bund.

    das mag ihnen nicht gefallen. genau um hier aber zu regeln, wie auskünfte / informationen zu erteilen sind, hat der gesetzgeber den verweis auf das ifg des bundes aufgenommen.

    die gebührenerhebung richtet sich nach der entsprechenden gebührenordnung. sie haben doch einen rechtsbehelf im kostenbescheid. widerspruch und klage stehen ihnen somit frei.

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  5. nachbar

    Jun 24. 2016

    fragen sie doch mal im aufsichtsführenden bundesministerium nach!

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    • von ODK

      Jun 24. 2016

      Ich habe bereits bei der Bundesagentur nachgefragt. Die dachten, ich wollte sie vergackeiern. Presseanfragen (nicht zu verwechseln mit Anträgen nach IFG) sind selbstverständlich kostenfrei. (es ist mir in dem guten Vierteljahrhundert als Journalist auch noch nicht untergekommen, dass irgendeine Behörde für normale Fragen zu ihrer Tätigkeit Gebühren verlangt hätte)

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    • von ODK

      Jun 24. 2016

      Sollte – woran ich meine Zweifel habe – beim Jobcenter Pankow in dieser Sache Bundesrecht greifen, käme hier § 55 Absatz 3 des Mediendienstestaatsvertrages in Verbindung mit § 9a des Rundfunkstaatsvertrags zum Tragen. Der Auskunftsanspruch ist auch in diesem Fall selbstverständlich gebührenfrei.
      Das Lustige an der Sache ist ja, dass der JC-Chef hier geneauso verfährt, wie seine Behörde mit den sogenannten „Kunden“. Nur mit dem Unterschied, dass es für die fast immer um die nackte Exiastenz geht.
      Insofern bin ich dem Herrn Geschäftsführer geradezu dankbar dafür, dass er hier mal vorgeführt hat, wie das in seinem Hause so läuft. Der Vorgang weist auch darauf hin, dass er offenbar gar nicht mehr anders kann, als sich trickreich neben die gesetzlichen Vorgaben zu stellen.

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