Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat zu Beginn des Jahres einen neuen Anlauf für eine Erweiterung des Mauerparks gestartet.
Anlass für die Verhandlungen ist das Ziel des Senats, eine Erweiterung des Mauerparks um mindestens 2 Hektar realisieren zu können. Damit soll auch eine entsprechende Vereinbarung mit der Allianz Umweltstiftung erfüllt und die anderenfalls erforderliche Rückzahlung von rund 2,3 Mio. Euro Fördermittel abgewendet werden. Dazu wurden erste Gespräche mit dem Bezirksamt Mitte und dem Eigentümer geführt. Dabei wurde deutlich, dass ohne eine Weiterführung des ruhenden Verfahrens zum Bebauungsplan I-64 der Eigentümer nicht bereit wäre, Teilflächen seines Grundstücks für eine Parkerweiterung zu verkaufen oder zur Verfügung zu stellen.
Grundlage ist der Beschluss der BVV Mitte vom April
Als für Grünplanung zuständiger Staatssekretär habe ich diese Situation im Stadtplanungsausschuss der BVV Mitte dargestellt und um eine Aussage seitens des Bezirks zum möglichen weiteren Verfahren mit dem Bebauungsplan und zu Anforderungen an den weiteren Prozess gebeten. Die BVV Mitte hat dazu am 24.04.2012 einen Beschluss gefasst. Auf Grundlage dieses Beschlusses sind Verhandlungen über einen städtebaulichen Vertrag zwischen Bezirksamt Mitte, Senat und Eigentümer aufgenommen worden.
Wesentliche Bestandteile des geplanten Vertrags:
– Erweiterung des Mauerparks um 5ha auf bisher gewerblich genutzten Flächen
– Sicherung der parkverträglichen Gewerbenutzungen im südlichen Bereich (Flohmarkt, Mauersegler, Schönwetter)
– Wohnbebauung nördlich der Gleimstraße
Themen der Vertragsverhandlungen sind:
Städtebauliche Regelungen wie Ziel, Entwicklungskonzept und Verfahren der weiteren Bauleitplanung, Erschließung, Kostentragung,
Regelungen, die die Bodenordnung vorbereiten wie Übertragung der für die Erweiterung des Mauerparks vorgesehenen Teilfläche an Berlin, Sicherung der parkverträglichen Nutzungen auf einer Teilfläche
Sonstige Regelungen wie Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Gleimtunnel
Sicherung der Vertragsinhalte, Rechtsnachfolge Rücktrittsrechte
Erschließung über Schwedter Straße nicht erforderlich
Der städtebauliche Vertrag befindet sich derzeit in der Schlussabstimmung zwischen den Arbeitsebenen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, dem Bezirksamt Mitte von Berlin und der CA Immo GmbH. Daher kann über den Inhalt des städtebaulichen Vertrags noch nichts abschließend geäußert werden.
Weder eine Baustellenzufahrt oder eine dauerhafte Zufahrt von der Schwedter Straße sind Gegenstand des Vertrags. Eine solche Erschließung ist aus Sicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt auch nicht erforderlich und nicht wünschenswert. Die Erschließung des Baufelds erfolgt von der Gleimstraße westlich der vorhandenen Bahnbrücken, ein Abriss oder Teilabriss im Tunnelbereich ist nicht vorgesehen.
Wenn die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen und der Vertragsentwurf von den Gremien auf Bezirks- und Landesebene bestätigt würden, könnte die geplante Mauerparkerweiterung um 7 ha bei Beibehaltung der parkveträglichen Nutzungen vollständig umgesetzt werden. Mit der Wohnbebauung im Nordteil würde zudem dringend benötigter Wohnraum in zentraler gut erschlossener Lage geschaffen. Derzeit laut werdende Forderungen, das Land Berlin sollte den Wohnungsbau durch Zahlungen an den Eigentümer reduzieren oder verhindern, sind angesichts des Mangels an Wohnraum in innerstädtischen Lagen und der öffentlichen Diskussionen über Wohnungsbauförderung nicht ernsthaft durchsetzbar.
Überschrift und Zwischenüberschriften: Prenzlberger Stimme
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Icke
Sep 01. 2012
Ein Text frei nach Pippi Langstrumpf:
„[i]2 x 3 macht 4
Widdewiddewitt und Drei macht Neune !!
Ich mach‘ mir die Welt
Widdewidde wie sie mir gefällt ….
Hey – Christian Gaebler
trallari trallahey tralla hoppsasa
Hey – Christian Gaebler,
der macht, was ihm gefällt.[/i]“
Sowohl der Bezirk Mitte als auch der Senat stehen nicht über dem Gesetz. Und auch wenn Herr Gaebler bei allen Fragen zu den konkreten Vertragsinhalten mit CA Immo Nebelbomben zündet und konkrete Antworten schuldig bleibt so kann er nicht vom Tisch wischen dass die wesentlichen Inhalte längst durchgesickert sind und ganz klar den Vorgaben des Baugesetzbuchs zuwider laufen.
Was die angekündigte Erschließung von der Gleimstraße angeht, so frage ich mich wie das funktionieren soll. Meine Vermutung ist, spätestens im nächsten Jahr klopft man beim Bezirk Pankow an und erklärt, wegen nicht vorhersehbarer Schwierigkeiten sei eine Erschließung von Westen nicht möglich, man müsse das Baugebiet von Osten aus anbinden. Täte man das nicht würden Schadensersatzforderungen in zweistelliger Millionenhöhe auf das Land zukommen. Würde Pankow diese Anbindung verweigern dann sie man dort mit in der Verantwortung.
Rudi Ratlos
Sep 04. 2012
Mittlerweile ist in der Morgenpost ein längerer Artikel zum geplanten Baugebiet erschienen: http://www.morgenpost.de/berlin/article108921588/Ein-Buergerkrieg-tobt-um-den-Berliner-Mauerpark.html
Ein Absatz beschäftigt sich mit der geplanten Erschließung von Westen aus:
„Gerade hat Staatssekretär Christian Gaebler von der Stadtentwicklungsverwaltung erklärt, die Baustelle werde über die Lortzingstraße zugänglich gemacht. … Das ist noch ein Streitpunkt: Wird der Tunnel die Laster aushalten, die demnächst über ihn hinwegdonnern sollen? Klar, sagen die einen, da fahren jetzt schon täglich schwere Wagen eines Gerüstbau-Unternehmens, sagen die einen. Niemals, das seien komplett andere Belastungen, sagen die anderen. Hinter dem Gleimtunnel bremst Funken ab. Rechts, vor einer Parkplatzeinfahrt, ist eine steile Böschung. „Hier soll die Rampe hin, über die die neuen Anwohner dann in ihr Viertel fahren“, sagt Funken. Man kann sich in der Tat nur sehr schwer vorstellen, wie das bei dem engen Raum funktionieren soll. Vielleicht doch eher mit einer Hebebühne?“
Wer sich die Situation vor Ort anschaut wird in der Tat feststellen dass hier Plan und Realität kollidieren. Die Erschließung von Westen aus mag gewünscht sein, die Wirklichkeit aber sieht anders aus.
Ich frage mich wie die Entscheidung für diese Lösung gefallen ist? Haben Bezirk und SenStadt Gutachten zur Statik der Brücke und zur Machbarkeit der Erschließungsstraße auf engstem Raum eingeholt oder ist man nach dem Motto vorgegangen: „Eine Erschließung von Osten aus ist nicht möglich, also muss es von Westen aus gehen!“? Ich befürchte, es war die zweite Variante. Falls sich wie erwartet herausstellen sollte dass es doch nicht funktioniert haben sich Herr Gaebler und Herr Spalleck gemeinsam ein millionenschweres Problem.