„Eeekelhaffft! Das ist Eee-kell-haffft!!!“
Es gibt Dinge, die kann man nicht erfinden. Die traut man sich nicht einmal zu erfinden – weil: das ist so surreal, das glaubt einem ja keiner. Keiner, der nicht dabei gewesen ist.
Genau so eine Situation spielte sich beim Frühjahrsempfang der Pankower SPD ab.
Beteiligte: Der SPD-Bundestagskandidat des Wahlkreises 76 (hier „KM“ genannt) sowie der Betreiber eines kleinen, aber feinen Webportals für Prenzlauer Berg und die angeschlossenen Gebiete (bekannt als „ODK“).
Der Kandidat, wiewohl dem Webportalbetreiber mit einem Abstand von nur zwanzig Zentimetern gegenüberstehend, streckte seinen wohl durch temporären Bluthochdruck hocherröteten Kopf so nah an das Gesicht des anderen heran, dass jener für einen Moment dachte: Oje, wenn der jetzt zubeißt, ist die Nase futsch.
Doch KM schien seinen Hunger bereits am Buffet gestillt zu haben.
Stattdessen griff der Kandidat zu seiner schärfsten Waffe: Dem Zeigefinger seiner noch frei verfügbaren linken Hand (die rechte hielt das Bierglas fest umklammert). Mit selbigem stach er nun gnadenlos auf den Webportalbetreiber ein. Zugleich eröffnete er ein Wortfeuerwerk – abgebrannt in einer Tonlage, die wohl nur ein Turnhallenbewohner als Zimmerlautstärke klassifiziert hätte.
KM:„Eeekelhaffft! Das ist eee-kell-haffft!!! Eeekelhaffft, was bei Ihnen über mich verbreitet wird!“
ODK:„Sorry, das kommt nicht von mir, das kommt offenbar von Ihren eigenen Genossen.“
KM: (dessen Zeigefinger nun lustvoll im Rhythmus der Silben auf des Berichterstatters Brust auf und nieder hüpfte): „Sie! Sind! Ver-ant-wort-lich!“
Dann plötzlich ließ die Erektion des eben noch steinharten Stechwerkzeuges fühlbar nach, kurz darauf erschlaffte die gesamte linke Gliedmaße und sank entkräftet hernieder. Der Rest des Kandidatenkörpers aber befand sich nach wie vor im Zustand heftigster Erregung.
KM: „Nehmen Sie sich einen Anwalt!!“
ODK: „Nö.“
KM: „Nehmen Sie sich einen Anwalt!!“
ODK: „Nö.“
KM: „Ich habe den besten Medienanwalt von Berlin! Den besten!!“
ODK: „Dann würde mir ja bloß noch der zweitbeste bleiben. Nö.“
Auslöser dieser skurrilen Aufführung war der Versuch des Autors dieser Zeilen, am Rande der Veranstaltung mit dem SPD-Bundestagskandidaten ein paar sachliche Worte zu wechseln.
Dies schien angezeigt, denn Klaus Mindrup fühlte sich offenbar ob einiger Leserkommentare in der Prenzlberger Stimme schwer in seiner Ehre verletzt – wobei er allerdings den Eindruck erweckte, dass für ihn „persönliche Ehre“ eng mit dem öffentlichen Anschein persönlicher wirtschaftlicher Prosperität zusammenhängt.
Nun ja.
Das beste bei wahrheitswidrigen Anwürfen – erst recht, wenn sie einem persönlich nahe gehen – ist natürlich die öffentliche Richtigstellung.
Vorhandene Möglichkeiten einer Richtigstellung wohlweislich ignoriert
Doch obwohl für Klaus Mindrup jederzeit die Möglichkeit bestand, entweder im Kommentarbereich, oder aber in einem eigenständigen Artikel die von ihm als unzutreffend bezeichneten Darstellungen der Leser in seinem Sinne richtigzustellen, machte er davon keinen Gebrauch.
Stattdessen übersandte er am Abend des 28. Februar eine E-Mail, in der er den Betreiber der Prenzlberger Stimme aufforderte, „alle für eine Strafverfolgung relevanten Daten zu den Einträgen wie IP- oder Mailadressen, sonstige Log-Daten, etc. zu sichern“ sowie die monierten Kommentare zu entfernen (siehe unten: Dokumentation 1).
Seitens der Prenzlberger Stmme war dafür aber kein rechtlicher Grund zu erkennen. Dies wurde dem SPD-Bundestagskandidaten am 1. März 2013 mitgeteilt – zusammen mit einem weiteren Gesprächsangebot (siehe unten: Dokumentation 2).
Auf Krawall gebürstet
Nach dem nun oben geschilderten, gründlich in die Hose gegangenen weiteren Versuch, mit Klaus Mindrup ein vernünftiges Gespräch zu führen, war klar: Der Bundestagskandidat der Pankower Sozialdemokratie wollte gar kein Gespräch. Er wollte Krawall.
Zum Zeitpunkt des letzten Gesprächsversuches war dem Autor dieser Zeilen noch nicht bekannt geworden, dass Klaus Mindrup zwischenzeitlich eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht Berlin erwirkt hatte, nach der dem Betreiber der Prenzlberger Stimme bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro untersagt wurde, „Weblogeinträge auf der Seite www.prenzlberger-stimme.net zu verbreiten, in denen geäußert wird, der Antragsteller sei Pleite oder er habe Privatinsolvenz angemeldet.“
„Schufa-Behauptung“ nicht untersagt
Einstweilige Verfügungen sind die „Feuerwehr“ bei rechtlichen Auseinandersetzungen. Sie werden ohne tiefere Prüfung der Tatsachen erlassen und beruhen nicht selten vor allem auf als Beweis beigebrachte eidestattliche Erklärungen des Antragstellers.
So auch hier.
Interessant bei der eidesstattlichen Versicherung von Klaus Mindrup ist die Diskrepanz zwischen deren Inhalt und jenem seiner E-Mail vom 28.2.
Während er in der Mail darlegte, die Behauptung eines negativen Schufa-Eintrages wäre unwahr, ist in seiner eidesstattlichen Versicherung davon nichts zu lesen.
Dies mag Gründe haben.
Sollte die Ursache allerdings darin liegen, dass der SPD-Bundestagskandidat die „Schufa-Behauptung“ deshalb nicht in seine eidesstattliche Versicherung aufgenommen hat, weil sie wahr ist, wäre das für ihn fatal.
Fatal nicht etwa deshalb, weil es in irgendeiner Weise ehrenrührig wäre, einmal in eine wirtschaftlich schwierige Situation zu geraten, sondern weil er dann in seinem per E-Mail übersandten Löschungsbegehren mit zumindest einem Drittel an unwahren Behauptungen agiert hätte.
Wie dem auch sei. Gegen die einstweilige Verfügung wird der Betreiber der Prenzlberger Stimme selbstverständlich Rechtsmittel einlegen.
Um aber weitere mögliche, durch den SPD-Bundestagskandidaten initiierte Verfahren zu vermeiden, werden ab sofort und bis zu einer letztinstanzlichen Entscheidung des Rechtsstreites, alle Artikel, die mit dem SPD-Bundestagskandidaten Klaus Mindrup im Zusammenhang stehen, für Kommentare gesperrt bleiben. Auf den Verursacher der Sperre wird dann – zusammen mit einer Verlinkung auf diesen Beitrag – regelmäßig hinzuweisen sein.