Das Schauspiel, das sich in Sachen Wohnanlage Belforter Straße auf der vergangenen BVV-Tagung bot, war bemerkenswert. Nicht nur, weil die rot-grüne Mehrheit mit einer 180-Grad-Wende ihren eigenen Beschluss über Bord warf – auch dass eine Debatte über die folgenschwere Entscheidung verhindert wurde, erscheint einzigartig.
Die Prenzlberger Stimme hat sich daher entschlossen, den Vertretern der beiden „Oppositions“-Fraktionen, die bereits beim Beschluss der Erhaltungsverordnung in der BVV saßen, Raum für die Darstellung ihrer Positionen zu den Vorgängen um das Karree an der Belforter zu geben.
Hier die Stellungnahme der CDU-Fraktion, vertreten durch Johannes Kraft, Claudia Steinke und Daniel S. Hauer
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Die CDU-Fraktion begrüßt die Entscheidung einer Mehrheit der Bezirksverordneten, die Erhaltungsverordnung für die Wohnanlage Belforter Straße 5-8, Straßburger Straße 33-36,Metzer Straße 35-37 aufzuheben und damit Schaden vom Bezirk Pankow und dem Land Berlin abzuwenden.
Wir haben von Beginn an auf die Risiken hingewiesen, die mit der von den Fraktionen der SPD, Linken und Bündnis 90/ Die Grünen geforderten, Verhinderungsplanung verbunden sind und uns sowohl gegen den Bebauungsplan 3-32 , als auch gegen die Erhaltungsverordnung ausgesprochen.
Die vom Vorhabenträger am 9. September 2010 vorgestellten Planungen erschienen uns auch vor dem Hintergrund der Notwendigkeit, neuen Wohnraum zu schaffen, als begrüßenswert. Zumal bereits zum damaligen Zeitpunkt sowohl eine sozialverträgliche Modernisierung, als auch der Verbleib aller Mieterinnen und Mieter in der Wohnanlage durch den Vorhabenträger zugesagt wurde.
Bezirksamt hielt Bebauung für zulässig
Dass sich bereits damals eine Mehrheit der Bestandsmieter für die Planungen ausgesprochen haben, da ihnen durch beispielweise den Anbau von Aufzügen ohne die sonst gängigen Umlagen auf die Miete, ein Verbleiben aufgrund des Alters ermöglicht worden wäre, wurde von der rot-rot grünen Mehrheit in der BVV genauso ausgeblendet, wie die Tatsache, dass selbst das Bezirksamt durch Stadtrat Dr. Michael Nelken (Linksfraktion) mehrfach eine Bebaubarkeit aufgrund des §34 BauGB, bzw. im Rahmen des B-Planes 3-32 als zulässig angesehen hat.
Nur der massive Druck der rot-rot-grünen Fraktionen hat seinerzeit dazu geführt, dass entgegen besseren Wissens die Aufstellung der nunmehr in Rede stehenden Erhaltungsverordnung mehrheitlich durch die BVV beschlossen wurde. Weder der wiederholte Hinweis darauf, dass das deutsche Recht kein politisches Baurecht kennt, noch der drohende Anspruch auf Schadenersatz genügten,um Ideologien zu überkommen und den Versuch einer Einigung zum Wohle aller Betroffenen zu unternehmen.
Noch vor dem Beschluss der Erhaltungsverordnung hat die CDU-Fraktion am 11.05.2011 die Prüfung der rechtlichen und finanziellen Risiken durch das Bezirksamt beantragt. Dieser Antrag wurde von der rot-rot-grünen Mehrheit abgelehnt.
Warnungen wurden ignoriert
Als geradezu heuchlerisch ist die Rolle einzelner Bezirksverordneter von SPD, Grünen und Linken zu bewerten. Wenn sich beispielsweise der sozialdemokratische Bezirksverordnete und derzeitige Pankower Bundestagskandidat Klaus Mindrup nachVorliegen der Einschätzung des Landgerichts jüngst dahingehend erklärt,dass er nur widerwillig bereit sei, Fehler des Bezirksamtes korrigieren zu müssen, muss er daran erinnert werden, dass er es war, der seinerzeit das Bezirksamt (auch mit Anträgen in der BVV) massiv unter Druck gesetzt hat, die Erhaltungsverordnung im Schweinsgalopp festzusetzen.
Bereits in dieser frühen Phase des Verfahrens waren es Mindrup und seine rot-rot-grünen Kollegen, die beharrlich Hinweise und Warnungen der CDU-Fraktion und des Bezirksamtes ignoriert haben. Die schon seinerzeit absehbaren rechtlichen und finanziellen Folgen dieser Entscheidung, die im Wahljahr 2011 gefallen ist, wurden von ihnen allesamt nicht berücksichtigt oder mit dem Hinweis, der Vorhabenträger wird eine gerichtliche Auseinandersetzung schon zeitlich und finanziell nicht durchhalten können, abgetan.
Mit welcher Realitätsferne und durch Dogmen vernebelten Einschätzungen diejenigen, die für die aktuelle Entwicklung verantwortlich sind, weiterhin versuchen, ihre ideologischen Irrwege unbelehrbar zu beschreiten, zeigt die am selben Tage getroffene Entscheidung zur Ausweitung des Geltungsbereiches der Erhaltungsverordnung im Pankower Zentrum. Durch ein Verbot wurde neuer Wohnraum in der Belforter, Metzer und Straßburger Straße bisher verhindert. Durch die neuen Beschlüsse setzt sich diese Entwicklung fort. Im Ergebnis wird die steigende Nachfrage nach Wohnraum in Pankow fortbestehen, das Angebot aber bestenfalls gleichbleiben. Steigende Erwerbspreise und Mieten werden zwangsläufig die Folge sein.
Keine weitere Wohnungszwangsbewirtschaftung
Niemand bestreitet die Herausforderungen, der sich Berlin und insbesondere der Bezirk Pankow durch die wachsende Bevölkerung und die damit verbundene Nachfrage am Wohnungsmarkt gegenüber sieht.
Anstatt jedoch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes Pankow mit immer neuen Bebauungsplänen, Milieuschutzsatzungen und Erhaltungsverordnungen zu beschäftigen, sollte endlich Baurecht geschaffen werden. Bis heute sind über 20 Jahre alte Aufstellungsbeschlüsse nicht umgesetzt und verhindern den Neubau von Wohnungen und Häusern in Pankow.
Um den Mietpreisauftrieb zu dämpfen braucht es keine weitere Wohnungszwangsbewirtschaftung á la Kirchner und Mindrup, sondern die zügige Bearbeitung von Bauanträgen und die Schaffung von Baurecht auch in Außenbereichen durch die Festsetzung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen.
Auch wenn Schadenersatzforderungen inzweistelliger Millionenhöhe durch den Beschluss der BVV am heutigenTage abgewendet werden konnten, verbleibt ein massiver finanzieller Schaden für den Bezirk Pankow. Allein die Prozess- und Vergleichskosten werden den Haushalt mit mehreren hunderttausend Euro belasten. Verantwortlich hierfür sind diejenigen, die seinerzeit Verhinderungsplanung betrieben haben.
Vorgang in allen Details aufklären
Dieses Geld hätte man in die Sanierung maroder Schulen, die Pflege von Grünanlagen oder die Ausbesserung der zahlreichen Schäden im öffentlichen Straßenland stecken können.
Um den gesamten Vorgang in seinen Details aufzuklären und künftig vergleichbare Fehlentwicklungen zu vermeiden, wird die CDU-Fraktion im Rahmen der nächsten ordentlichen Tagung der BVV den Antrag stellen, einen Sonderausschuss zu bilden. Dieser Ausschuss soll unter Beteiligung aller in der BVV vertretenen Fraktionen, sämtliche mit dem Vorgang im Zusammenhang stehende Informationen aufarbeiten, für künftige Entscheidungen Handlungsempfehlungenerarbeiten und alle weiteren bestehenden Erhaltungsverordnungenauf ihre Rechtssicherheit hin überprüfen.
Überschrift und Zwischenüberschriften: Prenzlberger Stimme
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