Kein Lückenbau in der Ahlbecker Straße

ahlbecker

 

Die Bezirksverordnetenversammlung von Pankow hat das Grundstück Ahlbecker Straße 16 mit einer Veränderungssperre belegt. Damit ist es dem Eigentümer untersagt, erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen an dem Grundstück vorzunehmen.

Das Grundstück wird derzeit als Grünfläche genutzt und dient zudem als Durchwegung zum Spielplatz an der Stargarder Straße 51.
Die Gestaltung und Nutzung wurde bisher durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem privaten Eigentümer ermöglicht. Durch diesen Vertrag wurde auch die Bebaubarkeit des Grundstücks Ahlbecker Straße 17 geregelt.

Im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens im Jahr 2013 fand jedoch ein Eigentümerwechsel statt. Mit der Zwangsversteigerung wurde auch der Vertrag wirkungslos und die entsprechende Eintragung im Grundbuch gestrichen.

Der neue Grundstückseigenstümer hat nun vor, auf dieser Fläche ein Wohnhaus zu errichten und hat dafür einen Bauvorantrag gestellt. Der Vorantrag wurde vom Bezirksamt erst einmal zurückgestellt.
Zwar gibt es für die Fläche derzeit keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan, sie befindet sich jedoch im Geltungsbereich eines 1994 aufgenommenen Bebauungsplanverfahrens, das die Grundstücke Ahlbecker Straße 16 – 17 und Stargarder Straße 51 – 52 (Spielplatz) umfasst.
Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat beschlossen das Verfahren des Bebauungsplans fortzuführen, um die bestehenden Grünfläche dauerhaft für die Nutzung der Allgemeinheit zu sichern.

 

 



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