Nein, es soll jetzt nicht darauf abgehoben werden, dass gerade erst der Landesvorsitzende jener Partei, die sich besonders laut als Verfechter von Recht und Ordnung (um jetzt nicht den Anglizismus „Law and Order“ zu bemühen) geriert, per Gerichtsurteil bestätigt bekommen hatte, dass sein Handeln zuweilen genau das Gegenteil dessen ist, was per Parole von ihm verkündet wurde. Und er sich hinterher mit allerlei Winkelzügen versuchte, aus der Affäre zu ziehen.
Die Sache hier ist viel einfacher. Und auch nicht uminterpretierbar.
„Zu den Wahlen zugelassene politische Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerber dürfen in der Zeit von frühestens 7 Wochen vor der Wahl (…) Werbetafeln aufstellen.“
So steht es in den verbindlichen Bestimmungen zur „Straßenrechtliche Sondernutzung“ des Landes Berlin.
Sieben Woche vorher – das wäre der 31. Juli. Und nicht der 29. oder 30.
Warum glaubt ausgerechnet jene „Law-and-Order“-Partei, sich an geltende Bestimmungen nicht halten zu müssen und ihre Wahlwerbung schon vor dem zugelassenen Termin anbringen zu können?
Weil man – scheiß aufs Gesetz – die miesen Wahlumfrageergebnisse entscheidend verbessern kann, wenn die eigenen Kandidaten als erste an den Laternen hängen?
Glaubt das wirklich jemand?
Das einzige, was mit diesem Unsinn tatsächlich dokumentiert wird, ist mangelnder Respekt.
Mangelnder Respekt vor den Gesetzen und Regeln dieses Staates, die durchzusetzen doch gerade diese Partei so lautstark von sich behauptet.




Henning Witzel via Facebook
Juli 31. 2016
Das ist nicht nur ein CDU law and Order Thema, auch eine Partei die sich gerne als moralische Instanz versteht, nimmt es mit den Regeln nicht so genau.