Zusammensetzung der GESOBAU-Wahlkommission weiter geheim | Prenzlberger Stimme

Zusammensetzung der GESOBAU-Wahlkommission weiter geheim

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Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft GESOBAU hält die Zusammensetzung ihrer Wahlkommission, die mehrere Kandidaten wegen ihrer ihrer wohnungspolitischen Aktivitäten nicht zur Wahl des Mieterrates der Gesellschaft zugelassen hat, weiterhin geheim.

wahlkommissionZwar befindet sich auf der Webseite der GESOBAU Link mit dem Hinweis „Aufgaben und Zusammensetzung der Wahlkommission“ .

Klickt man den jedoch an, ist lediglich ein Gruppenfoto der Kommission zu sehen – näheres erfährt man über die Zusammensetzung der Kommission nicht. Keine Namen, keine Berufsbezeichnungen -nicht. Und Hinweise auf eventuelle Verquickungen einzelner Kommissionsmitglieder mit der GESOBAU, die über das Mietverhältnis hinausgehen, sucht man natürlich ebenfalls vergeblich.

Einen direkten Medienkontakt zu den Mitgliedern hat die GESOBAU bisher unterbunden. Anfragen an die Wahlkommission, so GESOBAU-Sprecherin Birte Jessen, würden nur über die Pressestelle der GESOBAU laufen. Begründung: Die Wahlkommission arbeite ehrenamtlich, da wäre ihren Mitgliedern ein Pressekontakt nicht zuzumuten. Das ist ungefähr genauso einleuchtend, als hätten sich die – ebenfalls ehrenamtlich tätigen – Mitglieder einer Bürgerinitiative gegen die Mauerparkbebauung von der Pressestelle des Senats vertreten lassen.

Also fragte die Prenzlberger Stimme noch einmal nach:

1. Hält die GESOBAU ein Gruppenfoto in mangelhafter Auflösung für eine ausreichenden Information über die Zusammensetzung der Wahlkommission?

2. Warum bleiben die Mitglieder der GESOBAU-Wahlkommission, die ja darüber zu befinden hatten, ob sich Kandidaturbewerber überhaupt den Wählern stellen dürfen, anonym? Wie verträgt sich die Anonymität mit der bei einer Wahl notwendigen Transparenz?

3. Alle Bezirksverordneten Berlins arbeiten ehrenamtlich, ebenso die unzähligen Aktiven der unüberschaubaren Zahl von Bürgerinitiativen dieser Stadt. Ist der GESOBAU auch nur ein Fall bekannt, bei dem sich eine Fraktion einer Bezirksverordnetenversammlung Berlins nicht selbst in der Öffentlichkeit äußerte, sondern dies der Pressestelle des Bezirksamtes überließ? Ist der GESOBAU eine Bürgerinitiative dieser Stadt bekannt, deren Mitglieder sich nicht selbst gegenüber den Medien äußerten, sondern Auskünfte nur über den Umweg der Pressestelle eines Unternehmens oder einer Institution erteilten?

4. Wenn nein, warum wird hier anders verfahren?

Die Antwort von GESOBAU-Sprecherin Jessen: „Dies hatte ich Ihnen in unserem Telefonat der letzten Woche, wie Sie erwähnen, bereits erläutert.“ Erläutert hatte sie allerdings nichts, nur eben dargestellt, dass man der ehrenamtlichen Wahlkommission einen Medienkontakt nicht zumuten möchte.
 

Wahlauslese á la DDR soll vielleicht unter Umstaänden später einmal abgemildert werden

Mittlerweile kommt auch die für die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nicht mehr umhin, zuzugeben, dass bei den Wahlen zu den Mieterräten etwas nicht stimmt. Immerhin wurde von den Wahlkommissionen der landeseigenen Gesellschaften mal eben 108 Bewerbern das passive Wahlrecht aberkannt.

Hatte Bau-Staatssekretär Engelbert Lütke Daldrup noch im Juli auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Steffen Zillich (LINKE) erklärt: „Die Teilnahme an Protesten gegen Handlungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften stellt keinen Ausschlussgrund dar“ und damit impliziert, dass bei den 108 abgelehnten Bewerbern wohl andere Gründe für die Aberkennung des passiven Wahlrechts vorliegen müssen, ruderte er im August deutlich zurück.
Da ließ er die Berliner Zeitung wissen: Es gäbe wohl „Anlaufschwierigkeiten“ und man werde „prüfen, ob es noch Schwächen gibt, und den Aufsichtsräten empfehlen, gegebenenfalls notwendige Präzisierungen in der Wahlordnung für die Zukunft vorzunehmen. Es wäre jedenfalls völlig inakzeptabel, wenn Menschen, die gegen eine Sanierung ihrer Häuser protestiert haben, bei den Wahlen zu den Mieterräten Nachteile hätten und als Kandidaten nicht zugelassen würden.“

Ein zögerliches Eingeständnis, entwertet mit dem Hinweis, irgendwann später vielleicht einmal die offensichtlich rechtswidrige Praxis der Gesinnungsprüfung abzumildern. Erstmal soll es bei der „Wahl“ von Kandidaten, die zuvor nach Art der DDR gesiebt wurden, bleiben.

Passend dazu auch die Ausführung von Staatssekretär Lütke Daldrup auf eine Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (Bündnis 90/Die Grünen):

„Einen Vertrauensverlust kann der Senat nicht erkennen. Vielmehr ist festzustellen, dass sich eine erfreulich hohe Anzahl der Mieterinnen und Mieter von städtischen Wohnungsunternehmen an der Einführung des neuen Mitbestimmungsrechts beteiligten. 1.742 Mieterinnen und Mieter haben sich beworben, um verantwortungsbewusst an den ersten Unternehmensmieterräten in Berlin mitzuwirken.“

So ähnlich klangen die Verlautbarungen der SED anlässlich der ihnen veranstalteten „Volkswahlen“ auch.

 

 



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