Mit den Wahlen am 18.09.2016 endete die VII. Wahlperiode und damit die Amtszeit der kommunalpolitischen Gremien. Für das Jugendamt Pankow regelt der Gesetzgeber die Dauer der Amtszeit und die Zusammensetzung im Sozialgesetzbuch VIII und im Ausführungsgesetz des Landes Berlin.
Die Verwaltung des Jugendamtes Pankow ist daran interessiert frühzeitig die Wahl der Bürgerdeputierten und der beratenden Mitglieder vorzubereiten. Daher können bis zum 14. Oktober 2016 Vorschläge aus den Reihen der im Bezirk wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, aus den Reihen der Jugendverbände und aus den Vertretungen der evangelischen und katholischen Kirche, der Jüdischen Gemeinden und den freigeistigen Verbänden für die Besetzung eingereicht werden.
Zusätzlich werden erfahrende Personen für Mädchenarbeit, Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen und mit der Jugendhilfe sachverwandte Personen gesucht.
Grundsätzlich ist die Mitarbeit im Kinder- und Jugendhilfeausschuss für die Dauer der Wahlperiode (fünf Jahre) angelegt. Voraussetzung für die Wahl ist der Hauptwohnsitz Berlin. Interessenten können sich bei der Jugendamtsdirektorin per Mail unter jugendamt@ba-pankow.berlin.de oder beim Jugendamt Pankow, Berliner Allee 252 – 260, 13088 Berlin, melden.