Update: Vogelpest kurz vor Pankow

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Wie die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz mitteilt, wurde im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg der erste Fall von Geflügelpest vom Subtyp H5N8 bei einem Wildvogel (Schwan) festgestellt. Der Schwan wurde auf Höhe der Baerwaldbrücke tot im Landwehrkanal treibend durch die Wasserschutzpolizei geborgen.

Die zuständigen Veterinärämter der Bezirke verfügen zum Schutz des Tierbestands deshalb die Aufstallung allen in Berlin gehaltenen Geflügels in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung.

Die Durchführung von Geflügelausstellungen und -märkten ist im Land Berlin untersagt.

Für alle Geflügelhaltungen gelten besondere Biosicherheitsmaßnahmen. Hierzu ist am heutigen Tage die bundesweit geltende Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

– Alle Ein- und Ausgänge von Geflügelhaltungen sind gegen unbefugtes Betreten zu sichern
– Betriebsfremde Personen dürfen Geflügelhaltungen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten.
– Die verwendete Schutzkleidung ist nach Gebrauch unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren oder unschädlich zu beseitigen
– Eine bestandseigene Einrichtung zum Waschen der Hände und zur Desinfektion der Schuhe muss vorhanden sein

In einem Radius von 3 Kilometern um den Fundort des infizierten Wildvogels gelten die Bedingungen des Sperrbezirks. Für 21 Tage dürfen unter anderem in diesem Bereich gehaltene Vögel und Bruteier aus dem Bestand nicht verbracht werden. Das zu Erwerbszwecken gehaltene Geflügel wird von den zuständigen Veterinärbehörden regelmäßig klinisch und falls notwendig auch virologisch untersucht.

Es ist sicherzustellen, dass im Sperrbezirk gehaltene Hunde und Katzen nicht frei herumlaufen!

Zusätzlich ist in einem Radius von 10 Kilometern um den Fundort ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. In diesem Gebiet dürfen unter anderem für die Dauer von 15 Tagen gehaltene Vögel nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden.

Die zuständigen Veterinärämter der Bezirke legen die genauen Grenzen der beiden genannten Restriktionsgebiete im Detail fest.

Eine Übertragung des Erregers auf den Menschen ist bislang nach wie vor nicht berichtet worden.

Wir bitten auch weiterhin alle Berlinerinnen und Berliner darum, alle tot aufgefundene Wasservögel oder auch andere Vogelarten, sofern es sich dabei um mehr als Einzeltiere handelt, unverzüglich dem für den Fundort zuständigen Bezirksamt zu melden.

Weitere Informationen zu den konkreten Maßnahmen in den Berliner Geflügelhaltungen erhalten Sie über das zuständige Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt des Bezirks.

Foto: oben: Lienhard Schulz, CC BY-SA 3.0, Link

 

 

Keine Vogelpest in Pankow, aber…

 
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Die gute Nachricht zum Thema hatte Bezirksbürgermeister Sören Benn in seinem Bericht aus dem Bezirksamt an die Bezirksverordnetenversammlung verkündet: In Pankow sind bisher keine Fälle der gerade grassierenden – und übrigens im Gegensatz zur Vogelgrippe nicht auf den Menschen übertragbaren – Vogelpest bekannt geworden.

Damit das möglichst auch so bleibt, hat das Ordnungsamt Pankow ein paar Hinweise und Verhaltensregeln herausgegeben, die hier im Wortlaut wiedergegeben werden.

 

„Geflügelpest“ – Was ist zu beachten?

Seit dem 08.11.2016 ist bei einer Reihe von tot aufgefundenen Wildvögeln in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg das Virus der hoch krankheitserregenden aviären Influenza (HPAI) vom Subtyp H5N8 („Geflügelpest“) festgestellt worden. Dieses Virus ist zuvor bereits bei Wild- und Hausgeflügel in Ungarn, Kroatien und Polen nachgewiesen worden.

Der genannte Tierseuchenerreger stellt eine erhebliche Bedrohung für die Hausgeflügelbestände und die Haltungen von Vögeln in Zoologischen Einrichtungen dar, ist im Gegensatz zu dem als „Vogelgrippe“ bekannten Subtyp H5N1 jedoch bislang nicht als auf den Menschen übertragbar in Erscheinung getreten.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat zu Tierseuchenausbrüchen auf seiner Homepage Informationen und eine Risikobewertung eingestellt https://www.fli.de/de/home.

Um eine Einschleppung des tödlichen Virus in Hausgeflügelbestände zu verhindern, empfiehlt das Pankower Ordnungsamt auf Grundlage der Bewertung durch das FLI eine Umsetzung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelbetrieben (Aufstallung, Reinigung- und Desinfektion, Schutzkleidung, Beschränkung des Personenverkehrs, sichere Lagerung von Futtermitteln und Einstreu), die vorsorgliche Aufstallung allen Geflügels in Regionen mit hoher Wildvogeldichte und in der Nähe von Wildvogelrast- und sammelplätzen, das Unterbinden von Kontaktmöglichkeiten von Geflügel in Freilandhaltungen mit natürlichen Gewässern sowie die Vermeidung des direkten Kontakts von Personen und Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln.

Alle bislang noch nicht registrierten Geflügelhalter werden aufgefordert, ihre Bestände unverzüglich beim Ordnungsamt Pankow, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt, Tel.: 030 90295–5130, Fax: 030 90295–5823, vetleb@ba-pankow.berlin.de), Fröbelstraße 17, Haus 6, 10405 Berlin unter Angabe der Art und der Anzahl gehaltenen Tiere und des/der Standortes/e zu melden.Zudem bittet das Ordnungsamt Pankow darum, kranke oder tote Wildvögel (Wassergeflügel, Rabenvögel, Möwenvögel, Greifvögel) umgehend unter den oben genannten Kontaktdaten zu melden. Auf diese Weise kann zeitnah eine Untersuchung auf das Virus der aviären Influenza eingeleitet werden.

 

 



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