Tütenpflicht versus Tretminen


 

Der gemeine Cannabiskonsument wird bei dem Begriff “Tütenpflicht” möglicherweise spitze Ohren bekommen und sich verdattert fragen: Hab ich was verpasst?
Doch das Berliner Straßenreinigungsgesetz, in dem diese Pflicht verankert ist, schreibt nicht vor, sich eine Tüte zu drehen – geschweige denn, sie mit verbotenem Inhalt zu füllen und zu rauchen.

Gemeint ist vielmehr, eine Tüte mit sich zu führen.
Genauer gesagt eine Hundekottüte, sofern ein Hund sein Herr- oder Frauchen auf öffentlichen Wegen an der Leine führt. Beziehungsweise umgekehrt.

Genau 104.757 Hunde waren zum 31.Dezember 2016 in Berlin steuerlich gemeldet, 10.766 allein im Bezirk Pankow – davon wiederum 2.834 in Prenzlauer Berg. Über die Anzahl der unangemeldeten, sich aber dennoch öffentlich entleerenden Kläffer schweigt die Statistik aus naheliegenden Gründen.

So oder so – da kommt ganz schön was zusammen.

Häuflein für Häuflein – so hatte die für Umwelt zuständige Senatsverwaltung vor einiger Zeit mal ausgerechnet – ergeben pro Tag mehr als 50 Tonnen Hundekot. Ein ziemlich großer Haufen also, den auch die 14 Hundekot-Rüsselsauger der Berliner Stadtreinigung nicht einmal in Ansätzen abzutragen in der Lage sind. Und diese Geräte sind ja auch nicht eben preiswert und schon deshalb nicht in beliebiger Stückzahl anzuschaffen.

 

Empfindliche Verwarn- und Ordnungsgelder drohen – theoretisch…

Seit Juli 2016 ist daher im Berliner Straßenreinigungsgesetz festgelegt, dass Hundeführer die mehr oder weniger festen Verdauungsrückstände ihrer Bellos nicht nur unverzüglich selbst zu beseitigen, sondern zu diesem Behufe auch “geeignete Hilfsmittel mit sich zu führen” haben.

Sollte der vierbeinige Liebling dennoch einen Haufen hinterlassen, der nicht umgehend beseitigt wird, drohen ein „Verwarngeld“ von 35 Euro oder gar eine Geldbuße Geldbuße von bis zu 10.000 Euro.

Das sind ja eigentlich Beträge, die entweder Hundekottütenindustrie und -handel zu einer Konjunktur sonder gleichen treiben oder aber – betrachtet man die nach wie vor in großer Vielfalt vorhandenen tierischen Hinterlassenschaften auf Wegen und in Grünanlagen – Stadt- und Bezirkssäckel bis zum Bersten füllen müssten.

Wieviel da tatsächlich eingenommen wurde – das wollte der Abgeordnete Joschka Langenbrinck (SPD) mal genauer wissen und fragte also den Berliner Senat nach der Erfolgsquote der Vorschrift.

Das Ergebnis: Im Zeitraum vom 23. Juni 2016 bis 30. April 2017 gab es in der gesamten Stadt genau null Kontrollen der Tütenpflicht, daher also auch null mündliche Verwarnungen sowie null Verwarn- und Bußgelder. Was die erzielten Einnahmen raketengleich auf eine Höhe von null Euro schnellen ließ.

Doch doch schon vor der Einführung der Tütenpflicht war die Beräumung von hundegemachten Tretminen durch die Hundeführer gesetzliche Vorschrift – mit den entsprechend festgeschriebenen Sanktionen bei Zuwiderhandlung.

Doch auch hier war der Wille (und sicher auch die personellen Möglichkeiten der Ordnungsämter), aus Scheiße Geld zu machen, sehr beschränkt.
 

Empfindliche Verwarn- und Ordnungsgelder drohen – theoretisch…

Im Jahr 2012 wurden berlinweit lediglich 23 Mal Verwarn- und 24 Mal Bußgelder erhoben, was den Kämmerern gerade mal 2.610 Euro (Pankow: 70 Euro) in die Kassen spülte. Ein Jahr später wurde immerhin 31 Mal kassiert, das allerdings brachte nur 2.400 Euro ein. Der Bezirk Pankow glänzte 2013 mit einer (vermutlich bräunlichen) Null – offenbar gab in jenem Jahr dort keine freikackende Hunde.

2014 wurde in der gesamten Stadt einmal unentgeltlich verwarnt sowie 29 Mal kostenpflichtige Verwarn- und Bußgeldbescheide mit einem Wert von nur noch insgesamt 1.910 Euro (Pankow 170 Euro) ausgestellt.

In den Jahren 2015 und 2016 setzte sich der Abwärtstrend mit berlinweit nur noch 1.210 und 1.340 Buß-Euro fort. Der Bezirk Pankow hatte sich da schon längst völlig ausgeklinkt.

Nun gut, könnte man sagen, det is ehmt Berlin: Der Gesetzgeber bastelt irgendwas, das Verwaltung und Bevölkerung sowieso ignorieren.
 

Mal nicht kleckern sonden klotzen

Aber Hundekot ist eben nicht bloß eine wenig appetitanregenden Masse, auf der man zuweilen auch schon mal ausrutschen und sich den Steiß prellen kann.

Der Hundebandwurm ist der Auslöser der zystischen Echinokokkose des Menschen, einer lebensgefährlichen Erkrankung…. WEITERLESEN===>

Hundekot ist die Heimat von allerlei Spul-, Peitschen-, Haken– und Bandwürmern, von Giardien und Kokzidien und vielerlei anderen Parasiten und Erregern – manche können lebensgefährliche Erkrankungen verursachen.

Warum also nicht mal ein paar (Aktions-)Wochen lang die geballte Ordnungsmacht der Stadt auf Tütenverweigerer und Hundekackeliegenlasser konzentrieren?

Mit den dann sicherlich nicht unerheblichen Einnahmen könnte man für die BSR glatt noch ein paar weitere Häufchensauger kaufen.

Darüber hinaus würde möglicherweise der eine oder andere Inhaber eines vierbeinigen Fellträgers ob der dann hoffentlich drakonisch ausfallenden Geldbußen künftig tatsächlich die Hinterlassenschaften seines besten Freundes zur nächsten Mülltonne tragen.

Das wäre dann eine klassische Wau-Wau… – äh… – Win-Win-Situation.

 



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