Immanuelkirchstraße 35: Räumungsklagen vorerst nicht erfolgreich

 

Die ersten beiden Räumungsklagen, die der Eigentümer der Immanuelkirchstraße 35 gegen die noch im Haus verbliebenen zwölf Mietparteien erhoben hatte, blieben erst einmal ohne Ergebnis.

In der vergangenen Woche zog die Rechtsanwältin des Immobilieneigners die Klage zurück, nachdem die Richterin angekündigt hatte, dem Ansinnen des Eigentümers nicht zu entsprechen und die Klage zurückzuweisen.

Grundlage der Klage war eine Kündigung des Mietverhältnisses auf Grund der Behinderung der wirtschaftlichen Verwertung des Hauses. Was meint: Die Mieterin, die seit zwölf Jahren in dem Haus wohnt, hat der unter dubiosen Umständen und offenbar vorsätzlicher Missachtung des sozialen Erhaltungsrechts genehmigten Modernisierung ihrer Wohnung nicht zugestimmt – was für den Eigentümer den Grund für die Beendigung des Mietverhältnisses darstellte.

Die durch die Richterin angekündigten Zurückweisung der Räumungsklage hatte allerdings nichts mit der Art des Zustandekommens der der Baugenehmigung für den Eigentümer zu tun – darüber hatte das Gericht nicht zu befinden.
Die Richterin war vielmehr der Ansicht, dass es für eine Räumungsklage zu früh sei: Noch sei überhaupt nicht klar, ob sich die Mieterin zum Kündigungstermin Ende Oktober einem Auszug widersetzen werde.
 

„Was da im Bezirksamt Pankow gelaufen ist, kann man nicht so richtig nachvollziehen.“

In den Herbst vertagt wurde am dann vergangenen Mittwoch noch eine weitere Räumungsklage des Immobilieneigners. Mieter und Eigentümer, so das Gericht, sollen bis dahin versuchen, sich ohne eine gerichtliche Entscheidung zu einigen.

Der Richter zeigte während der Verhandlung wenig Verständnis über die Genehmigungspraxis des Pankower Stadtentwicklungsamtes. „Was da politisch gelaufen ist im Bezirksamt Pankow“, zitiert das Boulevardblatt BZ den Richter, „kann man nicht so richtig nachvollziehen.“ Er bezog sich dabei auf die von der Bauaufsicht und dem Bereich Stadterneuerung des Bezirksamtes entgegen der Vorgaben des sozialen Erhaltungsrechtes genehmigten umfassenden Grundrissänderungen. „Sie können die Bäder“, erklärte er dem anwesenden Eigentümervertreter laut BZ, „auch in die Wohnungen einbauen, so wie sie jetzt vorhanden sind.“ Dies sei ja schließlich nicht das erste Sanierungsvorhaben in Prenzlauer Berg, bei dem so verfahren worden wäre.

 

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