Eigentümeranwalt Immanuelkirchstraße 35: „Aussagen korrekt wiedergegeben“ | Prenzlberger Stimme

Eigentümeranwalt Immanuelkirchstraße 35: „Aussagen korrekt wiedergegeben“

 

Die Aufzeichnungen über das Zusammentreffen von Vertretern des Eigentümers des Hauses Immanuelkirchstraße 35 vom 19. Juli 2016 mit dem Fachbereichsleiter Stadtentwicklung des Pankower Stadtentwicklungsamtes geben den Inhalt des stattgefundenen Gespräches korrekt wieder. Das erklärte Rechtsanwalt Clemens Lammek, der Rechtsvertreter des in Japan lebeneden Immobilieneigners, gegenüber der Prenzlberger Stimme.
 
In jenem Gesprächsprotokoll, das Lammek nach dem Treffen an Fachbereichleiter Christoph Speckmann sandte, war – von Speckmann unwidersprochen – festgehalten worden, dass der Chef des Fachbereiches Stadterneuerung bereits zu jenem Zeitpunkt den Eigentümervertretern “in Aussicht gestellt” hatte, die “wesentlichen baulichen Maßnahmen” der Bauherren-Planung für die Modernisierung des Hauses – unter anderem erhebliche Grundrissänderungen, die Zusammenlegung zahlreicher Wohnungen und einen innenliegenden Fahrstuhl – zu akzeptieren.

Andererseits erklärte Speckmann noch am 28. September 2016 auf einer Mieterversammlung: ”…dass bei dem aktuellen Planungsstand erhaltungsrechtlich kein Einvernehmen zur Baugenehmigung hergestellt wird.”
Als Gründe nannte er den “erheblichen Unterschied zwischen dem Wohnungsspiegel/der Wohnungsgrößen im Bestand gegenüber den geplanten Maßnahmen, fehlende bzw. nicht nachgereichte Unterlagen des Eigentümers, Einbau von Fußbodenheizungen und dass die geplanten innenliegenden Aufzüge zu Grundrissänderungen führen, welche nicht genehmigungsfähig sind.”

Laut des Protokolls hatte Fachbereichsleiter Christoph Speckmann gegenüber den Vertretern des Immobilieneigners darüber hinaus erklärt:

„(…) dass aufgrund der Fülle der hier notwendigen Ausnahmen und Abweichungen von den Erhaltungszielen nach der Verwaltungspraxis die Fachausschüsse im Bezirk zu unterrichten seien. Das hier zu erwartende Ergebnis bei IMK 35 (Immanuelkirchstraße 35 – ODK) würde vor den Wahlen zum Abgeordnetenhaus zu erheblichen Verstimmungen führen, er werde die Ausschüsse daher erst nach Abschluss der Prüfung und nach der Wahl über das Erfordernis und die Gewährung weitreichender Ausnahmen informieren.”

 

Eindruck erweckt, Eigentümeranwalt hätte unrichtig protokolliert

Nachdem die Prenzlberger Stimme Auszüge aus der Bauakte, zu der auch jenes Gesprächsprotokoll gehört, veröffentlicht hatte, erklärte der zuständige Bezirksstadtrat Vollrad Kuhn (Bündnis 90/ Die Grünen) auf eine Kleine Anfrage des Bezirksverordneten Frederik Bordfeld:

“Die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages war zu diesem Zeitpunkt noch nicht gegeben. Lediglich einzelne Baumaßnahmen waren genehmigungsfähig, über die der Bauherr im Gespräch im Juli informiert wurde. Leider wurde es versäumt, die dazu im Protokoll des rechtlichen Vertreters des Eigentümers niedergeschriebene Aussage zu widerrufen beziehungsweise richtigzustellen.”

Mit dieser Äußerung – die offenbar auf die Aussage von Fachbereichsleiter Speckmann gegenüber dem Stadtrat beruht – erweckte Bezirksstadtrat Kuhn öffentlich den Eindruck, der Anwalt des Hauseigentümers hätte dem Fachbereichsleiter eine Aussage untergeschoben, die nicht getätigt wurde.
 

„Erhaltungsrechtliches Einvernehmen“ wurde ohne weitere Planungsänderung erteilt

Rechtsanwalt Clemens Lammek kann nicht nachvollziehen, warum Fachbereichsleiter Christoph Speckmann später vor den Mietern des Hauses etwas anderes verkündet haben soll.
“Ich schätze Herrn Speckmann aus vielen anderen Verhandlungen als kompetenten Fachmann”, betonte Lammek gegenüber der Prenzlberger Stimme. “Das Gespräch an jenem Tag war sehr ausführlich. Wir erläuterten ihm und seiner Kollegin sehr detailliert die Gründe unserer Planung. So wie im Protokoll notiert, stellte Herr Speckmann am Ende des Gesprächs – mit Ausnahme der vorgesehenen Fußbodenheizung – sein Einvernehmen in Aussicht.”

Schließlich, so Clemens Lammek weiter, sei, nachdem der Bauherr eine andere Heizungsart gewählt hatte, der Planung für das Haus ohne ein weiteres Änderungsbegehren das erhaltungsrechtliche Einvernehmen erteilt worden.

 

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Kommentar zu “Eigentümeranwalt Immanuelkirchstraße 35: „Aussagen korrekt wiedergegeben“”

  1. Der Fall Immanuelkirchstraße 35. Eine sehr verdienstvolle Recherche der Prenzlberger Stimme: http://rdir.de/form.do?agnCI=992&agnFN=fullview&agnUID=A.B.BsE_.rmw.BZwP8.5f7xQ2OQlQN_ejuitPJm2Q

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