Bezirkverordnetenversammlung soll drei neue Erhaltungsgebiete beschließen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) soll auf ihrer nächsten Tagung am kommenden Mittwoch über die Einrichtung drei neuer Erhaltungsgebiete abstimmen.

Eingereicht wurde der Beschlussvorschlag durch das Bezirksamt, dem vorausgegangenen war ein Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom Juli 2015, in dem das Bezirksamt ersucht wurde, mit Voruntersuchungen zu prüfen, ob grundsätzlich die Voraussetzungen für den Erlass von sozialen Erhaltungsverordnungen vorhanden sind.

 

Die Stadtteile Weißensee und (Alt-)Pankow rücken in den Fokus

Von den damals fünf ins Auge gefassten Gebieten wurde in Abstimmung mit dem BVV-Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen schließlich bei drei Gebieten die Notwendigkeit für den Erlass einer Erhaltungssatzung erkannt.

Dabei handelt es sich um das Weißenseer Komponistenviertel (Begrenzung: Berliner Allee, Indira-Gandhi-Straße, Gounodstraße, nordwestliche Begrenzung des St. Hedwig-Friedhofs, Herbert-Baum-Straße, Puccinistraße und die Gürtelstraße), das Gebiet Langhansstraße (Lehderstraße und Ostseestraße, Prenzlauer Promenade, Wisbyer Straße, Talstraße) und Pankow Süd (Berliner Straße; Elsa-Brändström-Straße einschließlich der nördlich entlang der Elsa-Brändström-Straße liegenden Wohnbebauung; Trelleborger Straße; den Eschengraben; die Neumannstraße und die Wisbyer Straße).

Darüber hinaus werden die zwei Prenzlauer Berger Milieuschutzgebiete Bötzowstraße und Humannplatz erweitert.
 

Einschränkungen beim Ausmaß von Modernisierungen und der Aufteilung in Wohneigentum

Grundlage der Errichtung und Erweiterung der Milieuschutzgebiete sind vom Bezirksamt in Auftrag gegebene Untersuchungen, die diesen Gebieten ohne die geplanten Erhaltungsverordnungen erhebliche Aufwertungen des vorhandenen Wohnungsbe­standes prognostizieren.

Erhaltungssatzungen werden erlassen, um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten und die weitere Verdrängung der bereits gebietsansässigen Wohnbevölkerung zu verhindern.

Im Geltungsbereich dieser Satzungen dürfen zum Beispiel Modernisierungen nur bis zu einem gewissen Standard ausgeführt werden, um die finanzielle Belastung der Mieter in Grenzen zu halten. Außerdem kommt in diesen Gebieten die Umwandlungsverbotsverordnung zum Tragen, nach der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nur in Ausnahmefällen zulässig ist.

 

 



6 Kommentare zu “Bezirkverordnetenversammlung soll drei neue Erhaltungsgebiete beschließen”

  1. Joh Kraft via Facebook

    Okt 16. 2017

    findet es interessant, dass Einigen die Ergebnisse schon vor den Abstimmungen am Mittwoch bekannt sind. Demokratie 0.9? 😀

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    • von ODK

      Okt 16. 2017

      Oh, erwischt… . Korrekt muss es – ausweislich der Abstimmung im Ausschuss – natürlich heißen: Die Mehrheit der Bezirksverordneten will drei neue Erhaltungsgebiete beschließen… . Asche auf mein greises Haupt.

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      • von ODK

        Okt 16. 2017

        Ihrem völlig berechtigten Hinweis entsprechend habe ich den Artikel… ähm… präzisiert 🙂

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  2. Ob es hilft ???

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