Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) soll auf ihrer nächsten Tagung am kommenden Mittwoch über die Einrichtung drei neuer Erhaltungsgebiete abstimmen.
Eingereicht wurde der Beschlussvorschlag durch das Bezirksamt, dem vorausgegangenen war ein Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom Juli 2015, in dem das Bezirksamt ersucht wurde, mit Voruntersuchungen zu prüfen, ob grundsätzlich die Voraussetzungen für den Erlass von sozialen Erhaltungsverordnungen vorhanden sind.
Die Stadtteile Weißensee und (Alt-)Pankow rücken in den Fokus
Von den damals fünf ins Auge gefassten Gebieten wurde in Abstimmung mit dem BVV-Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen schließlich bei drei Gebieten die Notwendigkeit für den Erlass einer Erhaltungssatzung erkannt.
Dabei handelt es sich um das Weißenseer Komponistenviertel (Begrenzung: Berliner Allee, Indira-Gandhi-Straße, Gounodstraße, nordwestliche Begrenzung des St. Hedwig-Friedhofs, Herbert-Baum-Straße, Puccinistraße und die Gürtelstraße), das Gebiet Langhansstraße (Lehderstraße und Ostseestraße, Prenzlauer Promenade, Wisbyer Straße, Talstraße) und Pankow Süd (Berliner Straße; Elsa-Brändström-Straße einschließlich der nördlich entlang der Elsa-Brändström-Straße liegenden Wohnbebauung; Trelleborger Straße; den Eschengraben; die Neumannstraße und die Wisbyer Straße).
Darüber hinaus werden die zwei Prenzlauer Berger Milieuschutzgebiete Bötzowstraße und Humannplatz erweitert.
Einschränkungen beim Ausmaß von Modernisierungen und der Aufteilung in Wohneigentum
Grundlage der Errichtung und Erweiterung der Milieuschutzgebiete sind vom Bezirksamt in Auftrag gegebene Untersuchungen, die diesen Gebieten ohne die geplanten Erhaltungsverordnungen erhebliche Aufwertungen des vorhandenen Wohnungsbestandes prognostizieren.
Erhaltungssatzungen werden erlassen, um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten und die weitere Verdrängung der bereits gebietsansässigen Wohnbevölkerung zu verhindern.
Im Geltungsbereich dieser Satzungen dürfen zum Beispiel Modernisierungen nur bis zu einem gewissen Standard ausgeführt werden, um die finanzielle Belastung der Mieter in Grenzen zu halten. Außerdem kommt in diesen Gebieten die Umwandlungsverbotsverordnung zum Tragen, nach der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nur in Ausnahmefällen zulässig ist.
Joh Kraft via Facebook
Okt 16. 2017
findet es interessant, dass Einigen die Ergebnisse schon vor den Abstimmungen am Mittwoch bekannt sind. Demokratie 0.9? 😀
von ODK
Okt 16. 2017
Oh, erwischt… . Korrekt muss es – ausweislich der Abstimmung im Ausschuss – natürlich heißen: Die Mehrheit der Bezirksverordneten will drei neue Erhaltungsgebiete beschließen… . Asche auf mein greises Haupt.
von ODK
Okt 16. 2017
Ihrem völlig berechtigten Hinweis entsprechend habe ich den Artikel… ähm… präzisiert 🙂
Susann Blickensdorff via Facebook
Okt 16. 2017
Ob es hilft ???
von ODK
Okt 16. 2017
Es kann manche Auswüchse etwas dämpfen – wenn die Bezirkspolitik die dadurch gegebenen Möglichkeiten konsequent nutzt. Wenn man allerdings sieht, dass ein Christoph Speckmann (http://www.prenzlberger-stimme.de/?p=115688) nach wie dem Fachbereich Stadterneuerung – in dessen Bereich die Umsetzung fällt – vorsteht… naja.
Susann Blickensdorff via Facebook
Okt 16. 2017
Hm…