Zentraler Punkt der heute (Mittwoch) stattfindenden Tagung der Pankower Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist eine Große Anfrage der CDU-Fraktion, mit der sie das kürzlich erstmals in Pankow angewendete kommunale Vorkaufsrecht unter Beschuss nimmt.
Bereits bei der letzten BVV-Tagung im Ende November brachte die Unions-Fraktion einen – durch die Mehrheit der Bezirksverordneten abgelehnten – Antrag ein, in dem das Bezirksamt ersucht wurde, „bis zur Klärung der Rechtslage beim Kammergericht Berlin ein Vorkaufsrecht für Immobilien in Milieuschutzgebieten nicht auszuüben.“
Gemeint war damit die besondere Rechtsauffassung einer der Kammern des Landgerichts, das ein Vorkaufsrecht der Kommunen schon dann nicht infragekomme, wenn das Grundstück den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechend bebaut ist (https://dejure.org/gesetze/BauGB/26.html).
Das würde aber die Vorschrift des § 24 desselben Gesetzbuches praktisch aufheben, weshalb das Land Berlin Rechtsmittel eingelegt und Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen ausdrücklich erklärte, mit der angelaufenen Praxis fortzufahren.
In der Großen Anfrage der CDU-Fraktion wird nun nicht nur erneut auf das noch laufende Verfahren hingewiesen, sondern auc auf ein Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2010.
Darin ging es allerdings nicht um das Vorkaufsrecht bei bebauten Grundstücken in sozialen Erhaltungsgebieten, sondern um unbebautes Land im sogenannten „Außenbereich“.
Fragen, deren Antworten schon bekannt sind
Neben formalen und Kommunikationsfragen (wer hat wann was wie veranlasst und wen darüber informiert), werden Fragen gestellt, deren Antworten überall nachlesbar sind.
Zum Beispiel jene nach den Zielen des Vorkaufsrechts, oder aber welche speziellen rechtlichen und finanziellen Risiken“ das Bezirksamt beim Ausüben des Vorkaufsrechtes sieht (für den Bezirk – und nur darum kann es in der BVV gehen: Wohl keine, weil das Land Berlin rechtlich bürgt und eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft die Immobilie übernimmt und bezahlt).
Ein wenig albern wirkt es, wenn gefragt wird, „mit welchen Auswirkungen auf das Mietniveau im Erhaltungsgebiet Kollwitzplatz“ das Bezirksamt mit dem Erwerb des – einen! – Hauses Belforter Straße 16 rechnet oder ob „durch den Erwerb des Objektes neuer unbelegter Wohnraum“ entsteht oder sich durch den Ankauf das Angebot an Wohnraum ausweitet.
„Große Anfragen“ in einem Parlament sind nicht nur dem Wissensdurst der Mandatsträger geschuldet – sie sollen wohl auch fast immer eine Botschaft vermitteln. Jene der „Großen Anfrage“ der Pankower CDU-Fraktion lautet: Uns passt die ganze Richtung nicht.
Information muss für jeden frei zugänglich sein
Hat Ihnen der Beitrag gefallen?
Hat er Ihnen eine Information vermittelt, die sie bisher noch nicht kannten?
Das freut mich.
Damit das so bleiben kann, benötigt die Prenzlberger Stimme Ihre Hilfe. Warum das nötig ist, können Sie mit einem Klick hier erfahren.
[yop_poll id=“6″]
Sie wollen die Prenzlberger Stimme unterstützen?
Das ist schön.
Damit der Unterstützung auch ankommt, bitte ich Sie, den angegebenen Beitrag auf folgendes Konto zu überweisen:
IBAN: DE64100500000514075040
BIC:BELADEBEXXX
Verwendungszweck: Prenzlstimme
Selbstverständlich bleiben die hier eingegebenen Daten ausschließlich bei der Prenzlberger Stimme und werden niemand sonst für was auch immer zur Verfügung gestellt.
VIELEN DANK!


