Lärm macht krank – vor allem dann, wenn man ihn nicht selbst verursacht. Deshalb wird dem Lärm lautstark der Kampf angesagt. Manchmal auch mit missverständlichem Vokalbular.
So etwa, wenn die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mitteilt, dass sie in „diesem Jahr den neuen Lärmaktionsplan für Berlin erstellen“ wird und ankündigt: „Dazu wird im Frühjahr die Bürgerbeteiligung starten.“ So soll es sein, denkt man sich: Die Bürger dürfen sich am Lärm beteiligen, mögen die Aktionen aber bitten planen.
Dann aber wird es verwirrend. Denn es wird angekündigt, im „Lärmaktionsplan“ sollen „Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung durch Verkehrslärm verankert“ werden.
Ja was denn nun? Doch kein Plan für bürgernahe Lärmaktionen?
Lärmaktionen und Haupteisenbahnen
In der selben Pressemitteilung heißt es: „Die Bürgerbeteiligung zur Lärmbelastung an Eisenbahnstrecken des Bundes läuft derzeit.“
Man ahnt es bereits: Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich nicht an der Lärmbelastung an Eisenbahnstrecken beteiligen, sondern „sind aufgerufen, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zur Lärmbelastung durch den Eisenbahnverkehr zu geben. Diese Eingaben werden bei der Erstellung des bundesweiten Lärmaktionsplans für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes berücksichtigt.“
Was eine Haupteisenbahn ist, wurde leider nicht definiert – möglicherweise waren aber auch bloß Eisenbahn-Hauptstrecken gemeint.
Klartext
Ins Deutsche übersetzt lautet die Nachricht: Bürgerinnen und Bürger, die sich durch Lärm an den Hauptstrecken der Deutschen Bahn belästigt fühlen, sind aufgerufen, dies dem Eisenbahnbundesamt mitzuteilen. Ebenfalls zur Beteiligung ermuntert werden Lärmschutzvereinigungen und Einrichtungen, die von Schienenlärm betroffen sind.
Die Eingaben und Hinweise ermöglichen es dem Eisenbahn-Bundesamt zu analysieren, wie stark sich Bürgerinnen und Bürger durch den Schienenverkehrslärm belastet fühlen. Auf der Grundlage dieser Auswertung und der Belastungsanalysen können langfristig Maßnahmen zur Senkung der Lärmbelastungen entwickelt werden.
Die Eingaben und Hinweise können sowohl per Briefpost, als auch per Internet versandt werden.
Die Postadresse lautet: Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230 in 14412 Potsdam
Online können die Mitteilungen über die Webseite http://www.laermaktionsplanung-schiene.de übermittelt werden.
Einsendeschluss ist der 7. März 2018