Eigentlich gibt es ja eine Umwandlungsverbotsverordnung, deren Name suggeriert, dass es Hauseigentümern unersagt ist, ihre in einem in Gebiet mit einer Sozialen Erhaltungsverordnung befindliche Immobilie in Einzeleigentum umzuwamdeln. Denn Umwandlungen in Eigentumswohnungen führen in der Regel zu schnellerem Mietanstieg und damit zu einer stärkeren Verdrängung der angestammten Bewohner.
Tatsächlich handelt es sich aber um gar kein Verbot, sondern lediglich um einen „Genehmigungsvorbehalt“. Das heißt, unter bestimmten Umständen – etwa, wenn alle Mieter eines Hauses sich einig sind, ihre Wohnungen als Wohneigentum zu besitzen – ist eine solche Umwandlung nach wie vor auch in sozialen Erhaltungsgebieten erlaubt.
Der Bezirk Pankow will nun die Aufteilung von von Mietshäusern in Eigentumswohnungen weiter erschweren.
Wenn das Grundstück, für das eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt wird im Geltungsbereich einer sozialen Erhaltungsverordnung liegt, werde, so eine Mitteilung von Stadtentwicklungsstadtrat Vollrad Kuhn (Bündnis 90/ Die Grünen), ab sofort der Fachbereich Stadterneuerung mit in das Verfahren einbezogen. Der prüft, ob eine Umwandlung mit den Zielen des sozialen Erhaltungsrechts in Übereinstimmung zu bringen ist. Sollte das nicht der Fall sein, werde keine Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht erteilt
Bezirk gab Rechtsgutachten in Auftrag
Die bisherige Praxis ermöglichte es, die Abgeschlossenheit auch bei noch zu realisierenden Planungen zu bescheinigen, unabhängig davon, ob diese nach dem Sozialen Erhaltungsrecht genehmigungsfähig sind oder nicht.
Für die nun vorgenommenen Anpassungen hatte der Bezirk ein Rechtsgutachten beauftragt.
„Mit einer solchen Verfahrensänderun, so Bezirksstadtrat Kuhn, stärkt Pankow als erster Bezirk die Bedeutung des Instruments ‚Soziales Erhaltungsrecht‘ auch beim Thema ‚Abgeschlossenheitsbescheinigung‘, insbesondere im Rahmen veränderter Bedingungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt.
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Jana Kirschbaum via Facebook
Juli 16. 2018
Richtig so …..
via Facebook
Juli 16. 2018
Bitte ersetzen Sie in der ersten Zeile „dessen” durch “deren”. “Umwandlungsverbotsverordnung” ist ein weibliches Substantiv.
Prenzlberger Stimme via Facebook
Juli 17. 2018
Oh… – Danke!