Das Bezirksamt Pankow hat mit den Käufern der Häuser Bötzowstraße 34 Christinenstraße 25 sogenannte Abwendungsvereinbarungen abgeschlossen. Abwendungsvereinbarungen sind Verträge, mit denen Käufer von in Sozialen Erhaltungsgebieten befindlichen Mietshäusern die Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts abwenden können. Die neuen Eigentümer verpflichten sich darin, die Vorgaben des Sozialen Erhaltungsrechts befolgen, für eine bestimmte Zeit auf die Aufteilung der Immobilie in Eigentumswohnungen zu verzichten und Luxusmodernisierungen zu unterlassen.
Wie Bezirksstadtrat Vollrad Kuhn (Bündnis 90/ Die Grünen) mitteilte, umfasst die Vereinbarung zu der im sozialen Erhaltungsgebiet „Bötzowstraße“ gelegenen Bötzowstraße 34 elf Wohneinheiten sowie eine Gewerbeeinheit.
Die Vereinbarung zur Christinenstraße 25, die sich im sozialen Erhaltungsgebiet „Teutoburger Platz“ befindet, betrifft 15 Wohneinheiten und fünf Gewerbeeinheiten.
„Damit beweisen sich Milieuschutz und Vorkaufsrecht erneut als sinnvolle und schlagkräftige Instrumente der Wohnungspolitik“ wird Kuhn in einer Pressemitteilung zitiert.
Neben dem Verzicht auf die Begründung von Wohnungseigentum an den Bestandswohnungen für längeren einen Zeitraum, haben sich die Eigentümer dazu verpflichtet, auf mietsteigernde Modernisierungsmaßnahmen wie den Anbau von Balkonen und Personenaufzügen, welche die Bestandswohnungen erschließen, zu verzichten.
Heidbüchel
Nov 17. 2018
Jetzt frage ich mich was nach der bestimmten Zeit des Verzicht mit dem Wohnraum passiert. Darf dann umfangreich saniert werden und die Mietkosten erhöht werden? Oder sogar dann in Eigentumswohnungen umgewandelt werden?
Jürgen
Nov 22. 2018
Wie lange ist „eine bestimmte Zeit (…) die Aufteilung der Immobilie in Eigentumswohnungen zu verzichten und Luxusmodernisierungen zu unterlassen“?