Bezirke gründen „Arbeitskreis Vorkaufsrecht“

 

Auf Initiative des Friedrichshain-Kreuzberger Baustadtrates Florian Schmidt hat sich im Rathaus Kreuzberg der „Bezirkliche Arbeitskreis Vorkaufsrecht“ konstituiert. Anwesend waren bei dieser Sitzung die Bezirke Tempelhof-Schöneberg, Mitte, Neukölln, Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg.

Der Arbeitskreis soll dem Erfahrungsaustausch der Bezirke auf politischer Ebene dienen. Ziele sind das gegenseitige Lernen bei der Anwendung des Vorkaufsrechts in den Milieuschutzgebieten und das schnellere abgestimmte Zusammenwirken mit dem Senat, den Städtischen Wohnungsbaugesellschaften und sonstigen geeigneten Dritten.

Wie in einer gemeinsamen Presseerklärung der teilnehmenden Bezirke mitgeteilt wird, wurden auf der Sitzung des Arbeitskreises folgende Empfehlungen entwickelt:

– Gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird eine gemeinsame Statistik über alle Vorkaufsfälle geführt. Erfasst werden auch alle Verkaufsvorgänge außerhalb der Milieuschutzgebiete (Anträge auf Negativzeugnis).

– Die Stadt München wird Anfang 2019 zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen.

– Zukünftig wird in Abwendungsvereinbarungen eine Verpflichtung aufgenommen, die gesetzlichen Regelungen der Mietpreisbremse anzuwenden.
 

Senat soll „revolvierenden Fonds“ für direkte Ausübung des Vorkaufsrechtes durch das Land Berlin eunrichten

Anträge auf Abgeschlossenheit werden im Hinblick auf die Einhaltung der Erhaltungsziele von den Bezirken geprüft und gegebenenfalls zurückgestellt. Dies ist sei sinnvoll, weil Makler außerhalb Deutschlands Wohnungen lediglich auf Basis von Abgeschlossenheitsbescheinigungen veräußern.

Der Arbeitskreis fordert den Senat auf, neben der Möglichkeit der Ausübung des Vorkaufsrechtes zu Gunsten einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft einen revolvierenden Fonds einzurichten, der eine direkte Ausübung des Vorkaufsrechtes durch das Land Berlin ermöglicht. Diese Erweiterung der Handlungsoptionen ist dringend notwendig, um in der knappen Zwei-Monats-Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechtes nicht nur auf die städtischen Wohnungsbaugesellschaften angewiesen zu sein.

Der Fonds soll dazu dienen mit einem zeitlich größeren Vorlauf einen Weiterverkauf mit den üblichen Auflagen für einen verbesserten Schutz des bezahlbaren Wohnraums zu organisieren. Die späteren Verkaufserlöse fließen in den Fonds zurück.

 



Kommentar zu “Bezirke gründen „Arbeitskreis Vorkaufsrecht“”

  1. wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich einen arbeitskreis.

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