Die Pankower Grünen werden bei der nächsten Tagung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) am kommen-
den Mittwoch einen „Bürgerantrag“ der Anwohner und Gewerbetreibenden einbringen, in dem die BVV gebeten wird, einer Anwohnerbefragung zuzustimmen, bei der ausschließlich über das Umbaukonzept der Anrainer-Vertreter befunden werden soll.
Die Grünen verzichten damit zumindest vorerst darauf, ihre Vorstellungen zum Neugestaltung der Kastanienallee weiter zu verfolgen.
Donnerstag gegen 22.15 Uhr in der GLS Sprachschule Kastanienallee. Nach zuweilen heftig geführten Ausein-
andersetzungen zwischen den Interessenvertretern der Anlieger und Geschäftsleute der Kastanienallee und den Vertretern der Pankower Grünen, bei denen man sich eigentlich nur darin einig war, dass man sich nicht auf ein gemeinsames Konzept einigen kann, verfügte Schlichtungs-
moderator Heiner Funken eine halbstündige Auszeit. Beide Gruppen sollten getrennt über ihr weiteres Vorgehen beratschlagen.
Zu Beginn der Fortsetzung der Runde dann der Pauken-
schlag: Daniela Billig, Kreisvorsitzende der Pankower
Grünen, erklärte, dass die anwesenden Vertreter ihrer Partei bereit sind, einen Bürgerantrag der Anrainer der Kastanien-
allee zu unterstützen.
Dieses Angebot kam so überraschend, dass Geschäftsleu-
te-Vertreter Sebastian Mücke ungläubig nachfragte: „Ihr wollt für uns einen Antrag einbringen?“
Daniela Billig begründete den Entschluss der Grünen: „Wir haben gesehen, dass wir uns auf keinen gemeinsamen Kompromissvorschlag einigen können. Eine Anwohnerbe-
fragung macht aber nur dann Sinn, wenn lediglich ein Gegenvorschlag zur aktuellen Umbauplanung vorgelegt wird. Wir Grünen wollen aber eine Anwohnerbefragung. Daher haben wir uns entschlossen, einen Bürgerantrag der Anrainervertreter zu unterstützen.“
Der „Bürgerantrag“ ist eine Pankower Besonderheit. Normalerweise sind in der BVV nur Bezirksverordnete antragsberechtigt. In Pankow können aber auch „normale“ Bürger einen Antrag in der BVV stellen, wenn sie mindestens einen Bezirksverordneten finden, der ihren Antrag unterstützt.
Wegen der bereits abgelaufenen Antragsfristen kann der Bürgerantrag, bei der die BVV um die Zustimmung zur Anwohnerbefragung ersucht werden soll, nur noch als Dringlichkeitsantrag gestellt werden. Damit ein solcher Dringlichkeitsantrag in der BVV überhaupt behandelt werden kann, bedarf es einer zustimmenden Zweidrittelmehrheit der Bezirksverordneten. Ob sich diese Mehrheit finden wird, erscheint derzeit noch ungewiss.
Sollte sich eine solche Mehrheit jedoch finden und darüber hinaus dem Antrag seitens der Bezirksverordneten zugestimmt werden, wäre auch das einen Baustopp fordende Bürgerbegehren vom Tisch. Die anwesenden Vertreter der BI Wasserturm, die das Bürgerbegehren beantragt hatten, haben erklärt, dass sie das Ergebnis einer Anwohnertbefragung akzeptieren werden.
© Fotos: Dirk Grabowski