Deutsche-Wohnen-Komplex Tops-/ Eberswalder Straße: Mieter wollen neue Vereinbarung


 

Trotz der Vereinbarung des Bezirksamtes Pankow mit dem Wohnungskonzern „Deutsche Wohnen SE“ für eine sozialverträgliche Modernisierung des Wohnkomplexes Topsstraße/Eberswalder Straße fühlen sich die Bewohner dieser Häuser weiterhin verunsichert und unter Druck gesetzt.
Obwohl es offenbar noch keine Baugenehmigungen für die Modernisierung und den geplanten Aufstock- und Neubauten gibt, berichten Mieter davon, dass sie von dem Immobilienunternehmen bedrängt werden, ihr Einverständnis unter eine Modernisierungsankündigung zu geben. Einigen Unterschriftsunwilligen werde bereits von einem Deutsche-Wohnen-Anwalt wurde dem Vernehmen nach bereits eine Klage angedroht.
Für die Mieterinitiative Topsstraße/Eberswalder Straße war das Anlass, dem Bezirksamt Pankow erneut einen Forderungskatalog zu präsentieren.

So wird das Bezirksamt aufgefordert, auf die Deutsche Wohnen einzuwirken, eine Modernisierungsankündigung zu erstellen, „die den gesetzlichen Bestimmungen und den zuletzt ergangenen entsprechenden Urteilen“ Genüge tut und eine sozial verträgliche Kappungsgrenze der Modernisierungsumlage enthält. Auch sollen weitere Mieterhöhungen nach Abschluss der der Modernisierung unterbleiben. Außerdem wurde die Umsetzung des Ende vergangenen vergangenen Jahres gefassten BVV-Beschlusses angemahnt, in dem es unter anderem heißt:

– keine Erteilung von bau- und/oder erhaltungsrechtliche Genehmigungen vor Abschluss des Sozialplanverfahrens und geeigneter Lösungen für jede/n MieterIn. Das Ergebnis des Sozialplanverfahrens ist der BVV schriftlich zur Kenntnis zu geben.

– Die langfristige Überprüfung der Einhaltung der vereinbarten Festschreibung der Kappung der Brutto-Warmmiete für finanzielle Härtefälle unter den BestandsmieterInnen auf 30% des Einkommens sowie die Reglungen für EmpfängerInnen von Leistungen gemäß SGB II und XII sowie der Regelungen für besondere Härtefälle

– Auferlegung von noch nicht benannten aber erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen, ggfs. unter Anwendung von § 177 BauGB

– Prüfung der Modernisierungsankündigungen durch einen externen Gutachter

– die Erhaltung des Hofensembles und der weitgehende Verzicht auf die nicht erforderliche Umgestaltung sowie Erhaltung möglichst aller Bäume

Schlussendlich wurde das Bezirksamt gebeten, eine „neue Vereinbarung zwischen Bezirk und ‚Deutsche Wohnen‘, die unsere Forderung enthält.“

Das Forderungspapier – versehen mit 125 Unterschriften von Mietern des Wohnkomplexes – wurde zu Beginn der heutigen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung an den für Stadtentwicklung zuständigen Stadtrat Vollrad Kuhn (Bündnis 90/ Die Grünen) übergeben.
Eine Zusage, die Forderung zu erfüllen, gab der Bezirksstadtrat nicht. Immerhin aber sagte einen Gespräch für die kommenden Woche zu.

 

 

 

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