Die Eigentümerin der Gebäude des Denkmalbereichs „Prenzlauer Promenade/Betriebswerk Pankow“, die Krieger Handel SE des Berliner Möbelhausunternehmers Kurt Krieger, muss den Auflagen des Bezirksamts Pankow nachkommen und den in ihrem Eigentum befindlichen Rundlokschuppen am S-Bahnhof Pankow Heinersdorf sowie ein weiteres Gebäude vor dem weiteren Verfall sichern. Das hatte heute Nachmittag die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Neben dem denkmalgeschützten, 1893 errichteten Rundlokschuppen betrifft das ein ebenfalls unter Denkmalschutz stehendes Funktionsgebäude aus dem Beginn der 1960er Jahre.
Die vom Bezirksamt ebenfalls angeordnete Sicherungsmaßnahmen am zum einstigen Reichsbahnbetriebswerk gehörenden Ringlokschuppen aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts müssen hingegen vorerst nicht befolgt werden.
Der Entscheidung war der Eilantrag des Krieger-Unternehmens gegen Sicherungsauflagen des Bezirksamts Pankow vorausgegangen.
Jahrelanges Gezerre
Der Streit um die Erhaltung des Ensembles zieht sich bereits über Jahre hin.
Im Jahr 2009 erwarb Möbelunternehmer Kurt Krieger das Gelände des ehemaligen Güter- und Rangierbahnhofs Pankow, um darauf zwei Möbelmärkte und ein Einkaufszentrum zu errichten. 2010 kaufte er das Areal des Bahnbetriebswerks mit den unter Denkmalschutz stehende Gebäuden dazu.
Da der Bezirk dort schon damals einen Schulneubau plante, Krieger aber das Hauptareal nur ungern mit einem Schulgebäude versehen wollte, bot er dem Land Berlin an, das alte Bahnbetriebswerksgelände zu für den Schulbau zu übernehmen.Ein Gutachten stellte aber fest, dass der Standort ungeeignet ist. Bei der im vergangenen Jahr abgeschlossenen Grundsatzvereinbarung zur Entwicklung der „Pankower Tor“ genannten Rangierbahnhofsfläche kam man überein, die Schule nun doch in der Mitte des Geländes zu platzieren.
Das einmalige Ensemble mit Ring- und Rundlokschuppen sowie dem Funktionsgebäude verfiel mit der Zeit immer mehr. In einem ersten Anlauf, den Eigentümer auf den Erhalt der Denkmäler zu verpflichten, scheiterte das Bezirksamt vor Gericht. Kurt Krieger übernahm daraufhin die Initiative und stellte einen Abrissantrag.
Historisches Bauensemble dem Verfall preisgegeben
Die jetzige Entscheidung ist trotz der Einschränkung ein Erfolg für den Bezirk.
Dem Gerichtsbeschluss ging ein Ortstermin auf dem Krieger-Gelände voran, bei dem sich das Gericht selbst ein Bild über die Umstände machte. Dabei tauschten die Kontrahenten noch einmal Ihre Positionen aus.
Während das Bezirksamt auf die Sicherungspflicht des Eigentümers verwies, sprach Krieger-Geschäftsführerin Edda Metz von der Unzumutbarkeit der Auflagen, denn das ehemalige Bahnbetriebs-Areal mit den denkmalgeschützten Gebäuden könne nach Ansicht Ihres Unternehmens nie wirtschaftlich betrieben werden.Doch schon bei dem Vor-Ort-Termin ließ der Kammervorsitzende erkennen, dass man nicht zwingend nur die verhältnismäßig kleine Fläche in Betracht ziehen muss, sondern das gesamte Projekt Pankower Tor.
So kam es dann auch.
Ringlokschuppen zu nah am ICE-Gleis
Aufgrund des fortschreitenden Verfalls sei das Denkmal gefährdet, so das Gericht in seiner Begründung, so dass eine Sicherungsanordnung geboten gewesen sei. Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen seien insoweit auch wirtschaftlich zumutbar.
Dabei sei zu berücksichtigen, dass das Unternehmen zum Ausmaß der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen durch die Vernachlässigung ihrer Erhaltungspflichten mit beigetragen habe.
Nicht etwa, weil das Gebäude nicht denkmalwürdig sei, sondern weil eine ICE-Strecke im Abstand von nur einem Meter am Ringlokschuppen vorbeiführe und es daher sei unklar ist, ob das Gebäude überhaupt noch genutzt werden könne.
Da in diesem Fall die künftige Nutzbarkeit und damit die Erhaltungsfähigkeit des Denkmals ungeklärt wäre, seien die angeordneten Maßnahmen unzumutbar. Jedenfalls bestehe, so das Gericht, an der sofortigen Befolgung kein besonderes öffentliches Interesse.
Auch die erlassene Androhung der ersatzweisen behördlichen Gebäudesicherung sei rechtswidrig. Denn der dafür veranschlagte Kostenbetrag sei nur pauschal angegeben worden, statt diesen im Hinblick auf die einzelnen Erhaltungsmaßnahmen aufzuschlüsseln.
Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Impressionen vom Ortstermin
Frank Gerald Kober via Facebook
Jan 18. 2019
Wozu, er ist doch absichtlich dem Verfall preisgegeben worden
Roland Wolf via Facebook
Jan 18. 2019
Na dann mal los.