Die Pfändung mit dem Klaus (Ein Bubenstück – Teil 2)

 

Nachdem Klaus Mindrup 2014 bei der Pressekammer Landgerichts erreicht hatte, dass ich den Einleitungssatz eines Artikels, in dem eine – von ihm selbst in einer E-Mail an mich hergestellte – Zusammengehörigkeit zweier Grundstücke am mecklenburgischen Fleesensee vermutet werden konnte, gestrichen hatte, dachte ich, der Fall wäre erledigt.

Berichte von SPD-Genossinnen und -Genossen, nach denen Mindrup bei Erwähnung meines Namens zu Wutausbrüchen neigte, nahm ich ebenso mit einem Schulterzucken zu Kenntnis, wie auch den Umstand, dass der SPD-Bundestagsabgeordnete Informationen betreffs meiner wirtschaftlichen Situation sammelte.

Aus Letzterem habe ich eh nie ein Geheimnis gemacht: Sie war und ist – dezent ausgedrückt – von einer Art, die presserechtlichen Auseinandersetzungen, deren Kosten in der Regel fünfstellig sind, nicht standhalten würde. Denn schon die nicht unerheblichen Anwaltskosten – bei Presserechtsauseinandersetzungen herrscht Anwaltspflicht – würden meine Möglichkeiten um einiges übersteigen.

Es nun einmal so: Presse- und Meinungsfreiheit war und ist in diesem Land leider immer noch vom Geldbeutel desjenigen abhängig, der sie im Falle eines Falles auch in Anspruch nehmen möchte. (Zumindest in Berlin wird sich da in absehbarer Zeit etwas ändern, was übrigens auch mit diesem Fall hier zu tun hat. Aber dazu später.)

Die Ruhe trog.
 

Mindrups Salamitaktik

Im Sommer 2016 – mithin rund zwei Jahre nach dem Ende des Rechtsstreits – erreichte mich ein Brief, des Landgerichts Berlin. Darin war zu lesen, dass gegen mich ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.500 Euro – ersatzweise 15 Tage Ordnungshaft – verhängt wurde.

Als Grund wurde ein von mir veröffentlichtes wörtliches Zitat Mindrups genannt, das aus einer E-Mail des Bundestagsabgeordneten an mich stammte, sowie die aus der korrekt wiedergegebenen Mindrup-Äußerung einzig logische Schlussfolgerung. Dieses Zitat samt Nachsatz stand von Anfang an in dem Artikel und wurde beim Presserechtsverfahren im Jahr 2014 weder von Mindrup selbst, noch vom Gericht beanstandet.

Der Beschluss beruhte auf einem Antrag von Klaus Mindrup. Der allerdings wurde mir erst viel später, im März 2018, bekannt.
Darin hieß es:


 
Um dann mit der nunmehr beanstandeten Passage fortzufahren:
 

 
Zwei Dinge waren dabei offensichtlich: Erneut zeigte sich, dass es Mindrup in dem Verfahren mitnichten um eine orginäre Falschdarstellung durch die Prenzlberger Stimme ging – denn wiederum hatte er seine eigenen, von der Prenzlberger Stimme korrekt wiedergegebenen Auslassungen als Grund für den Wunsch nach Sanktionen gegen mich herangezogen.

Zum zweiten wurde damit offenbar, dass er eine Salamitaktik verfolgte: Scheibchenweise in immer neuen Gerichtsverfahren so kostenintensiv wie möglich Schaden zum Nachteil der Prenzlberger Stimme und ihres Betreibers zu erzeugen. Denn jeder neue Antrag an das Gericht erzeugt neue Kosten.

Darüber hinaus wurde nun auch der tiefere Sinn seines Interesses an meiner finanziellen Lage klar: Wenn man sich sicher sein konnte, dass es mir nicht möglich war, die erheblichen Kosten für die Abwehr seiner Plattmacher-Strategie zu tragen, konnte man alles mögliche fordern und musste sich bei der Begründung eines Antrages bei Gericht nicht einmal große Mühe geben.
 

Ein wirrer Antrag

Bei einem solchen Antrag handelt es sich um einen Vollstreckungsantrag: Ich schulde sozusagen Klaus Mindrup die Beachtung des Urteils von 2014 – sollte ich dieser „Schuldverpflichtung“ nicht nachkommen, werden auf Wunsch von Mindrup die im Urteil vorgesehen „Ordnungsmittel“ vollstreckt. Ich bin also in diesem Verfahren der „Schuldner“, Mindrup der „Gläubiger“.

Klaus Mndrup – beziehungsweise sein Anwalt Philipp Zeltner – berief sich also auf das oben abgebildete, von mir Eins zu Eins wiedergegebene Mindrup-Zitat, um dann daraus zu schlussfolgern:
 


 
Kurz zusammengefasst und übersetzt: Mit der Veröffentlichung der mindrupschen Worte hätte ich den Eindruck erweckt, dass ich irgendwelche Grundstücke am Fleesensee erworben, die Öffentlichkeit darüber nicht informiert und mich somit als unglaubwürdig dargestellt hätte.

Mal davon abgesehen, dass diese Interpretation natürlich unter die Rubrik „Höherer Blödsinn“ fällt und das Mindrup-Zitat auch nach kräftgstem Schütteln aller Wörter einen solchen Eindruck nicht hergibt – das Entscheidende ist: Eine solche – wenn auch höchst unsinnige – „Eindruckerweckung“ wurde mit vom Gericht überhaupt nicht untersagt!

 

Rollenwechsel: Richter als Klägeranwälte

Im Normalfall hätte ein Richter wohl, wäre er mit einem solchen Nonsens-Antrag belästigt worden, den Stempel „Unbegründet/Abgelehnt“ auf das Papier gedrückt und an den Absender zurückgeschickt.

Doch offenbar sahen die Richter der 27. Kammer des Landgerichts Berlin in der Sache Bundestagsabgeordneter versus freier Lokaljournalist keinen Normalfall.

Da mit der von Mindrup/Zeltner abgelieferten Begründung kein Blumentopf – sprich: kein Ordnungsgeld und keine Ordnungshaft – zu rechtfertigen war, wechselten die drei Richter, bildlich gesprochen, mal kurz von der Richter- in die Klägeranwalts-Robe um die bizarre Begründung des Bundestagsabgeordneten soweit umzuschreiben, dass ihrer Ansicht nach Ordnungsgeld oder -haft damit zu rechtfertigen wären.

Doch sie schienen damit etwas überfordert zu sein, denn heraus kam dabei folgendes:
 

 
Nein, das Mindrup-Zitat plus Schlussfolgerung erweckt nun wirklich nicht den Eindruck, dass sowohl das Grundstück der Nossentin UG (haftungsbeschränkt) Co. KG, an deren Komplemetärin ich Alleingesellschafter sein soll, von der Wohnbau Müritz Wohnbaugesellschaft mbH erwarb… .
Und selbst wenn dieser aberwitzige Eindruck bei irgend jemand entstanden sein sollte – es war mir schlicht nicht verboten, einen solchen Eindruck zu erwecken.

Dem Gericht war das egal. Dem Wunsch des SPD-Bundestagsabgeordneten wurde trotz unzutreffender Begründung in vollem Umfang entsprochen.

 

Schweigen im Walde

Als ich den Beschluss des Landgerichts im Sommer 2016 dann in den Händen hielt (der dazugehörige Antrag war mir, wie gesagt, zu diesem Zeitpunkt noch unbekannt), war ich geneigt, die Sache für ein Fake zu halten.
Hinzu kam, dass mir auch noch vorgeworfen wurde, ich hätte eine Facebook-Eintrag nicht gelöscht, auf dem ein Halbsatz (!) der vom Landgericht untersagten Artikeleinleitung zu lesen sei.

Da ich mich nicht daran erinnern konnte, ob ich möglicherweise einen der Facebook-Einträge übersehen hatte, versuchte ich den Eintrag zu finden.

Vergeblich.

Denn die Veröffentlichung des inkriminierten Artikels lag drei Jahre und somit über 1.000 (in Worten: Eintausend) Facebook-Einträge zurück.

Also rief ich Klaus Mindrup an. Erstens wollte ich sichergehen, dass ich nicht einem bösen Scherz von wem auch immer aufgesessen war, und wenn nein, wie denn der ominösen Facebook-Eintrag zu finden wäre. Mindrup betätigte mir, dass er der Urheber des „Vollstreckungsverfahrens“ sei. Die Webadresse des angeblich übriggebliebenen Facebookpostings wollte er mir allerdings nicht mitteilen.

Letzteres konnte zwei Gründe haben: Entweder der Post existierte überhaupt nicht – oder aber Mindrup wollte Faustpfand behalten, um damit weitere Klagen gegen mich begründen zu können.

Ich schickte ein paar Zeilen per Briefpost an das Gericht, in dem ich auf die groben Unwahrheiten in der Beschlussbegründung hinwies.

Auch teilte ich den Richtern mit, dass bereits 1.500 Euro meine Möglichkeiten eigentlich überschreiten und bat daher um einen zeitnahen Termin zum Absitzen der fünfzehn Tage Haft.
Abschließend ersuchte ich um Auskunft, ob die Angelegenheit mit der gut zweiwöchigen Unterbringung in einer Haftanstalt abgegolten ist oder ob es dem Bundestagsabgeordneten nach Belieben freistehe, in dieser Sache weitere Geld- und Haftforderungen in beliebiger Anzahl und Höhe geltend zu machen.

Eine Antwort erhielt ich nicht.
 

Ordnungsgeld und -haft vervierfacht

Dass meine Befürchtung nicht unbegründet war, zeigte sich halbes Jahr später. Da fand ich in meinem Briefkasten ein Schreiben vor, in dem ich aufgefordert wurde, entweder sofort 9.500 Euro zu zahlen oder unverzüglich eine 95tägige Haft anzutreten.

Auf welche Weise die zuvor geforderte Summe vom 1.500 Euro – beziehungsweise die angeordneten Haftzeit von 15 Tagen – sich mehr als vervierfacht hatte, war dem Schreiben nicht zu entnehmen.
Also griff ich erneut in die Tastatur und teilte dem Gericht mit, dass ich vor Haftantritt doch ganz gern gewusst hätte, wie diese Zahlen so zustande gekommen sind. Reaktion: Keine.

Im September 2017 erreichte mich ein Brief der 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin. Darin vepackt: Ein kleines Wunder.
Denn das Couvert enthielt tatsächlich einen neuerlichen Antrag des SPD-Bundestagsabgeordneten Klaus Mindrup an das Gericht, in dem eine weitere Aufstockung von Haftzeit oder Ordnungsgeld gefordert wurde. Aber immerhin: Es war der erste Antrag dieser Art, der mir überhaupt zur Kenntnis kam.
 

Anträgen ohne nachvollziebare Begründung stattgegeben

Die Gerichtspost löste auch Rätsel um die vorangegangene Ordnungsgeld- und Haftvervielfachung: Klaus Mindrup hatte – im Rhythmus seiner damaligen Wahlkampfvorbereitungen für die Bundestagswahl 2017 – mit Wehklagen darüber, dass die Berichte dieses kleinen aber feinen Webportals seine Wahlaussichten schmälerten – immer mal wieder neue Anträge zur Erhöhung von Haft und Ordnungsgeld gestellt, die ihm das Gericht – mit einer Ausnahme – auch stets bewilligte.

Dabei wurde bei allen Entscheidungen zur Ordnungsgeld- bzw. Hafterhöhung immer auf jenen Beschluss des Landgerichts Bezug genommen, der eigentlich mangels eines begründeten Antrags gar nicht hätte ergehen können, wenn das Gericht nicht selbst als Dienstleister für den Bundestagsabgeordneten die Begründung eigenmächtig umgeschrieben hätte. Dass dessen selbstgemachte Begründung am Ende ebenfalls nicht den Vorgaben des Urteils entsprach, kam als Sahnehäubchen obendrauf.
 

Ohne Moos nix los

Nachdem ich unbemerkt nahe an die 10.000 Euro-Ordnungsgeld- bzw. 100-Tage Ordnungshaft-Grenze gelangt war, hatte ich nun zwar erstmalig einen Antrag in der Hand, in dem der SPD-Bundestagsabgeordnete Mindrup eine weitere Aufstockung forderte, b e v o r das Gericht seinen Wünschen nachkam. Doch die Möglichkeit, dem Wahnsinn Einhalt zu gebieten, blieb mir dennoch verwehrt. Das Dilemma wurde seitens des Gerichts mit einem einzigen Satz formuliert.

 

 
Eine Presserechtsanwalt konnte ich mir schlicht nicht leisten.
 

Ein grundsätzliches Problem

Presserechtssachen werden grundsätzlich vor dem Landgericht ausgetragen, dort herrscht für jedermann Anwaltszwang, schnell kommt da bei den Prozesskosten eine fünfstellige Summe zusammen.

Das mochte angehen, solange ausschließlich große Medienhäuser, Verlage und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten mit der Verbreitung von Nachrichten und Meinungen befasst waren. Die konnten – und können – die in solchen Verfahren anfallenden Prozesskosten leicht begleichen.

Doch diese Zeit ist längst Vergangenheit.

Eine Liste des Wissenschaftliches Institut für Presseforschung und Publikumsanalysen weist über aktive 100 Lokalblogs in Deutschland auf. Deren tatsächliche Zahl dürfte noch etwas höher liegen.

Daneben existieren unzählige private Onlineauftritte zu den verschiedensten Spezialthemen: Von Fußball bis Esotherik, von Verbraucherthemen bis globale Politik, Umwelt, Reisen… – alles, wirklich alles findet sich mittlerweile auf sogenannten „Blogs“ wieder. Betrieben werden diese Internetpublikationen nicht selten von Einzelpersonen oder kleinen Gemeinschaften.

Was erst einmal eine Bereicherung ist, wird sehr dann schnell auch zur Beschränkung. Denn fast jeder Blogbetreiber wird es sich dreimal überlegen, ob er tatsächlich ein heißes Eisen anfasst, wenn ihm – trotz sorgfältiger Recherche und wahrheitsgemäßer Wiedergabe – zehntausend Euro und mehr Prozesskosten ins Haus stehen.

Die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert die Meinungs- und Pressefreiheit bleibt dabei auf der Strecke, wenn zur Durchsetzung dieser Freiheit nicht das Argument, sondern der Geldbeutel zählt. Es öffnet dem Justizmissbrauch – wie hier in diesem Falle – Tür und Tor.
 

Das Berliner Abgeordnetenhaus fördert die Rechtssicherheit

Als ich im Frühherbst 2017 im Gespräch mit einem Berliner Abgeordneten diese grundsätzliche Problematik darstellte, die über die Posse Mindrup versus Kampmann weit hinaus geht, zeigte er sich nachdenklich. Da, erklärte er, müsste man irgend etwas tun.

Es blieb nicht bei den Worten. Der zuständige Ausschauss für Europa- und Bundesangelegenheiten und Medien des Berliner Abgeordnetenhauses hatte sich tatsächlich des Problems angenommen. Daraufhin wurden vom Berliner Landesparlament Mittel in den Doppelhaushalt 2018/19 eingestellt, mit denen ein Konzept für einen Rechtshilfefonds für freie Journalistinnen und Journalisten entwickelt werden soll.
 

 
Sollte alles glatt gehen, wäre der Fonds wohl ab 2020 verfügbar. Das Bundesland Berlin wäre damit Vorreiter, was den Rechtsschutz für Betreiber von Internetpublikationen betrifft.

 

Für den aktuellen Fall allerdings hätte dieser bedeutende Fortschritt in puncto Sicherung der Pressefreiheit natürlich keine Auswirkungen mehr.

 

Hier gehts zum ersten Teil des Dramas::

Die Pfändung mit dem Klaus (Ein Bubenstück – Teil 1)

 

 



20 Kommentare zu “Die Pfändung mit dem Klaus (Ein Bubenstück – Teil 2)”

  1. Boah ist das schlecht

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  2. Neverending Story.

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  3. Unglaublich ?‍

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  4. Tipp: „sowie die aus der korrekt wiedergegebenen Mindrup-Äußerung einzig logische Schlussfolgerung.“ — Genau das ist das Problem. Schlussfolgerung ist eben nicht der zwingend notwendige Beleg für eine Behauptung. Das ist journalistisches Grundwissen. Ich würde mich mit diesen verbindlichen Regeln wirklich mal auseinandersetzen, sonst ist der nächste Knastbesuch vorprogrammiert.

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    • von ODK

      Feb 11. 2019

      Dass Schlussfolgerungen – meinetwegen auch unzutreffende – aus einem Statement gezogen werden, ist mit Sicherheit nicht fehlendem journalistischen Grundwissen geschuldet. Anderenfalls gäbe es weiße Seiten überall und viele Sendeausfälle.
      Das Problem hier besteht zum einen darin, dass – wie man ja nachlesen – Herr M. überhaupt nichts mehr begründen musste. Er hätte wohl mit – zur Not auch hier mit freundlicher Unterstützung der Richter beim Verfassen von Begründungen, auf die es aber wie erkennbar gar nicht ankam – auch „Morgen ist Dienstag“ zur Ordnungshaftreife gebracht.

      Zum anderen – und das ist das Entscheidende – sind es die Kosten, die eine solches Verfahren mit sich bringen und die es jemand wie mir verunmöglichen, mich gegen einen solchen Justizmissbrauch zu wehren. Es reicht aus, Geld zu haben, um zu gewinnen.
      Dass das Abgeordnetenhaus aus diesem nun einen Rechtshilfefonds für genau solche Fälle auflegen will, ist ein Fortschritt sonder gleichen.
      Angesichts dieses (Kollateral-)Ergebnisses sage ich positiv strukturierter Mensch: War nicht wirklich schön – hat sich aber dennoch gelohnt.

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      • Die Belegpflicht ist nicht mal Volontariatswissen. Das lernt man noch vor der ersten Zeile als absolute Grundregel. Investigative Arbeiten entstehen eben nicht am Schreibtisch durch „logische Schlussfolgerungen“, sondern durch genaues Recherchieren und vor allem ein gutes und verlässliches Quellennetzwerk, das einen mit Informationen versorgt. In Deutschland darf dank Pressefreiheit jeder Journalist sein, auch ohne Ausbildung. Aber man hat dann eben auch eine Verantwortung. War nur ein Hinweis, ich kann niemanden zwingen, ihn anzunehmen.

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        • von ODK

          Feb 11. 2019

          Offenbar haben Sie „alles falsch verstanden“, Denn von einem „Gefälligkeitsgutachten“ war nirgends die Rede. Es ging zu allererst darum, dass Mindrup bei seiner Kandidatenkür 2013 (so lange ist das alles schon her) dieses Projekt bei der Befragung durch seine Genossen verschwiegen hatte – was angesichts des Personals und des Ergebisses der Chose auch kein Wunder ist. Und nebenher sollte es unstrittig sein, dass jemand, der ein Umweltverträglichkeitsgutachten für ein solches Projekt anfertigt, nicht im Anschluss daran selbst zum Projektleiter wird und dadurch – bei einem 70-Millionen-Projekt sollte die Honorierung auskömmlich sein – zum Nutznießer des eigenen Gutachtens wird. Das ist sicher nicht verboten – aber unseriös.

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        • von ODK

          Feb 11. 2019

          1. Es sind – ausschließlich! – zwei Aussagen von Mindrup selbst, aus denen ich die naheliegenden Schlüsse gezogen hatte. Der Beleg dafür ist vorhanden: Mindrups E-mail auf meine entsprechenden Anfragen. Und ich hatte nicht versucht, seine Aussagen in Zweifel zu ziehen, sondern habe – und das ist zulässig – aus seinen selbst gemachten Aussagen den einzig logischen Schluss gezogen.

          2. Was ich mir tatsächlich selbst anrechnen muss, ist die Nichtbeachtung der doch ausgeprägten Verschlagenheit des SPD-Bundestagsabgeordneten
          Schließlich gab es mit ihm schon einmal einschlägige Erfahrungen: Als er – es ging um irgend welche Leserkommentare – mir freundlich versicherte, er werde über ein Gespräch mit mir zum Thema nachdenken – und hinterrücks schon mal eine einstweilige Verfügung gegen mich erwirkte. http://www.prenzlberger-stimme.de/?p=60954 (ob einer derart ausgeprägten Dreistigkeit war ich wirklich platt. Das hatte ich nicht einmal die ärgsten Immobilienhaie in petto – und da gabs einige, die ihre Anwälte auf mich losließen.)

          3. Alle – und wenn ich schreibe „alle“, dann heißt das: alle! – in den Beiträgen zu Mindrups Immobilien dargelegten Fakten haben seinerzeit die gerichtlichen Überprüfungen schadlos überstanden. Insofern sind Belehrungen in Sachen Recherche und investigatives Arbeiten sicher gut gemeint – sie gehen aber ins Leere.

          Abschließend: Es bleibt dabei – die Crux sind die Kosten bei einem Presserechtsverfahren. Wer die nicht aufbringen kann, hat schon verloren. Gut, dass das AGH den Fall Mindrup zum Anlass nahm, hier für Änderung zu sorgen und nun dabei ist, einen Rechtshilfefonds für Fälle wie diesen aufzulegen.

          PS: Natürlich hatte Mindrup auch nach meiner Wiederkehr versucht, weitere Teile aus meinen ihn betreffenden Texten entfernen zu lassen. Erfolglos, da ich nun wieder anwaltlich vertreten wurde, Was die Richtigkeit des zuvor Geschriebenen nur bestätigt.

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          • Wenn ich alles falsch verstanden habe, wäre ich übrigens für einen Beleg über Mindrups angebliche Umtriebe und seine Gefälligkeitsgutachten wirklich gespannt. Das wäre nämlich ein so dicker Hund, dass sich jeder Journalist mit Freude darauf stürzen würde und das Thema längst bei Tagesspiegel und Co. gelandet wäre.

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            • von ODK

              Feb 11. 2019

              Offenbar haben Sie „alles falsch verstanden“, Denn von einem „Gefälligkeitsgutachten“ war nirgends die Rede. Es ging zu allererst darum, dass Mindrup bei seiner Kandidatenkür 2013 (so lange ist das alles schon her) dieses Projekt bei der Befragung durch seine Genossen verschwiegen hatte – was angesichts des Personals und des Ergebisses der Chose auch kein Wunder ist. Und nebenher sollte es unstrittig sein, dass jemand, der ein Umweltverträglichkeitsgutachten für ein solches Projekt anfertigt, nicht im Anschluss daran selbst zum Projektleiter wird und dadurch – bei einem 70-Millionen-Projekt sollte die Honorierung auskömmlich sein – zum Nutznießer des eigenen Gutachtens wird. Das ist sicher nicht verboten – aber unseriös.

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              • Vielleicht kann ich schlecht erklären, aber das Problem sind eben diese Schlüsse. Schlüsse sind kein Beleg. Um eine Behauptung, vor allem dieser Schwere, über eine Person zu verbreiten, braucht es einen Beleg. Schlüsse reichen nicht aus, und seien sie noch so naheliegend. Sonst geht es nämlich nicht mehr nur um den Pressekodex, insb. Ziffer 2, sondern ins Strafrechtliche. Die Person und Persönlichkeit Mindrups, die ich nicht kenne, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.

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                • von ODK

                  Feb 11. 2019

                  Möglicherweise reden wir hier ja aneinander vorbei: Das „Schwere“ wurde nicht in Frage gestellt. Das hat Bestand,

                  Hier ging es schlicht um eine Sache, bei der ich unachtsam war. Unachtsam in dem Sinne, dass ich – obwohl ich schon zuvor einschlägige Erfahrungen mit Mindrup machen durfte – seine Verschlagenheit nicht ausreichend Betracht zog.

                  Worum ging es? Mindrup wird von mir mit meiner Kenntnis über einen Grundbucheintrag konfrontiert und muss nun zugeben, dass er tatsächlich Privateigentümer des kleineren Bleiker-Grundstücks geworden ist, auf dem der Schweizer – ein paar hundert Meter entfernt – zeitgleich mit dem Hafendorf eine Ferienhaussiedlung errichten wollte. Die Planungen dazu erfolgten damals parallel zum Hafendorf, auch hier waren Mindrup und und Zinnens GMZ die auführenden Planer.

                  Mindrup schreibt mir nun unter der Betreff „Fragen zum Projekt Fleesensee“ eben auch über dieses Privatgrundstück. Hier nun – und das streite ich ja auch gar nicht ab – hat mich trotz vorheriger Mindrup-Erfahrung meine Vorsicht verlassen und also ich übernehme das so, wie von ihm der Eindruck erweckt wurde (heute würde ich meinen: wie er ihn erwecken wollte, auf dass er bei der wasserdichten Geschichte einen Angriffspunkt hat. Auch seine Salamitaktik weist in diese Richtung).
                  Das war mein Fehler, das streite ich auch gar nicht ab. Aber das hat weder was mit dem Pressekodex zu tun, noch wäre es strafrechtlich relevant. Ich war ihm gegenüber nicht vorsichtig genug, das war alles.

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  5. Richtig, das ist nicht verboten und das riecht zweifelsfrei ein bisschen. Aber wie man sieht, darf man das hier völlig unsanktioniert schreiben, weil es ja den Fakten entspricht. Nicht erlaubt ist allerdings die Behauptung, Mindrup wäre für dieses Gutachten irgendwie belohnt worden. Weil es dafür eben keinen Beleg gibt.

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    • von ODK

      Feb 12. 2019

      Aber das ist eben nur der eine Teil. Der aktuellere beinhaltet auch das seltsame Gebaren des Gerichts, das mit den entsprechenden finanziellen Mitteln für Prozesskosten und Anwalt etc hätte abgewehrt werden können. Und deshalb hat die Geschichte auch etwas Gutes: Nämlich den nun hoffentlich im nächsten Jahr ins Leben tretende Rechtshilfefonds, den es ohne die Mindrupstory wohl erstmal nicht gegeben hätte. Sie sehen mich mit meinem Schicksal also versöhnt. ?

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    • von ODK

      Feb 13. 2019

      Jörn Wegner Nach mehrmaligem Durchlesen erschließt sich mir Ihr Argumentation immer weniger. Bei wekchem Part konkret hätte ich denn Ihrer Meinung nach neine Sorgfaltspflicht verletzt? Sie bleiben da so seltsam unkonkret.
      Es wäre schön, wenn Sie Ihre Darstellung irgendwie konkretisieren könnten.

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      • von ODK

        Feb 13. 2019

        2. „Knastbesuch vorprogrammiert…“
        Der „Knastbesuch“, wie Sie es formulieren, hatte nun gar nichts mit mangelnder journalistischer Sorgfalt zu tun, sondern einzig mit dem Umstand, dass uch mir keinen Anwalt keisten konnte. Ohne Anwalt keine Anhörung bei Gericht – und erst recht kein Rechtsmittel gegen eine Gerichtsentscheidung. Selbst dann nuch, senn sie so bizarr und rechtsfern ist, wie jene, um die es hier geht.
        Deshalb ist ja auch die Reaktion des Berliner Abgeordnetenhauses auf den Fall Mindrup vs Kampmann so ungeheuer wichtig: Wenn der Rechtshilfefonds aufgelegt ist, sollte so Justizmissbrauch, wie er durch den SPD-Bundestagsabgeordneten Klaus Mindrup praktiziert wurde, nicht mehr möglich sein.

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        • von ODK

          Feb 13. 2019

          ´Jörn Wegner Von „belohnt worden“ schrieb ich übrigens auch nirgendwo.
          Er hat von dem Umweltgutachten profitiert. Ohne die Umweltverträglichkeitsstudie hätte es das Projekt Hafendorf nicht gegeben und er hätte auch nicht Planungsleiter des Hafendorf werden können. Es wäre bei ihm gewesen, auf eines von beiden zu verzichten, um Anrüchigkeiten zu vermeiden. Er tat es nicht. Punkt,

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  6. Ger Pra via Facebook

    Feb 12. 2019

    Mein Beileid, Herr Kollege.

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  7. Jonas

    Sep 15. 2020

    Großartig zur Wehr gesetzt gegen die unfairen Praktiken!

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