Kommunales Vorkaufsrecht: Top in der Meyerbeerstraße – Flop in der Prenzlauer Allee

 

Für die Immobilie Meyerbeerstraße 71 hat der Bezirk Pankow sein Vorkaufsrecht ausgeübt. Das teilte das Bezirksamt Pankow mit. In dem Haus befinden sich 15 Wohneinheiten, die zugunsten des landeseigenen Wohnungsunternehmens GESOBAU erworben wurden.

Die Meyerbeerstraße liegt im sozialen Erhaltungsgebiet „Komponistenviertel“. Vollrad Kuhn (Bü90/Grüne), Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste erklärt dazu: „Die deutliche Erhöhung des Mietniveaus seit 2010 im Komponistenviertel zeigt, dass sich die Gefahr der Verdrängung, trotz der erlassenen Erhaltungsverordnung von 2017 schon teilweise realisiert hat. Das Objekt in der Meyerbeerstraße 17 ist ein Förderobjekt des Programms Soziale Stadterneuerung ModInstRL 95 mit Bindungszeitraum bis 31.10.2021.

Aufgrund des baldigen Endes der Bindung liegt es nahe, dass dort die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung durch Modernisierungsmaßnahmen und die Aufteilung in Wohneigentum gefährdet wäre. Wir hatten der Käuferin den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung vorgeschlagen. Hierzu war die Käuferin bis zur angebotenen Frist jedoch nicht bereit. Ich freue mich daher sehr, dass wir den Mieterinnen und Mieter nun durch den Vorkauf besseren Schutz vor Verdrängung bieten können.“
 

Mieter der Prenzlauer Allee 174 wurden nicht informiert

Nicht weniger deutlich sind die Mieterhöhungen in Prenzlauer Berg.

Das durch seinen Leerstand berlinweit zu trauriger Bekanntheit gelangte Haus Prenzlauer Allee 174 stand ebenfalls zum Verkauf und hätte ebenso über das kommunale Vorkaufsrecht in den Besitz einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft übergehen – oder zumindest doch mit einer Abwendungsvereinbarung geschützt werden können.
Das wäre auch dringend nötig, denn das unsanierte Haus, das im Erhaltungsgebiet Humannplatz liegt, verfügt auf Grund seines doch schon hinfälligen Zustands über ein erhebliches „Aufwertungspotenzial“.

Wie Bezirksstadtrat Vollrad Kuhn am Dienstag auf der Sitzung des BVV-Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen mitteilte, wurde der Ankauf von einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft aus abgelehnt.
Weitere Möglichkeiten – wie etwa die Nachfrage bei weiteren Landeseigenen oder interessierten Genossenschaften – wurden offensichtlich nicht geprüft.

Da, wie Kuhn berichtete, der Käufer auch eine Abwendungsvereinbarung ablehnte, sei er Verkauf nun ohne Einschränkungen rechtskräftig.

Wie eine Nachfrage des Bezirksverordneten Matthias Zarbock (Linksfraktion) ergab, wurden die Bewohner des Hauses vom Bezirksamt weder über die Verkaufsanzeige, noch über die Verhandlungen zur Ausübung des Vorkaufsrechts informiert.

Erst nachdem die Mieter den „Einstandsbrief“ des neuen Eigentümers erhielten und sich daraufhin an die Abteilung Stadtentwicklung des Bezirksamtes wandten, wurde ihnen der Werdegang mitgeteilt.
 


 

 



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