Künftig 1 Million Euro Strafe bei Bruch einer Abwendungsvereinbarung


 

Der Pankower BVV-Ausschuss für Stadtentwicklung hat am Dienstag eine Verschärfung der Mustervorlage für sogenannte Abwendungsvereinbarungen beschlossen.
Abwendungsvereinbarungen werden mit Käufern von Wohnimmobilien abgeschlossen, bei denen die Kommune ein Vorkaufsrecht geltend machen kann.
Der Käufer verpflichtet sich in der Vereinbarung, gewisse Standards des Mieterschutzes, wie sie in Milieuschutzgebieten vorgeschrieben sind, einzuhalten.

Die derzeit vom Bezirk Pankow verwendete Abwendungsvereinbarung, kritisierten die Fraktionen von SPD und Linke, die den Antrag einbrachten, sei lückenhaft und dient dem Schutz der sozialen Erhaltungsziele nur unzureichend. Schlupflöchern etwa bei der energetischen Sanierung, bei überhohen Modernisierungsumlagen und eines vorgeblichen Wohnungsverkaufs an Mieter werde nicht wirksam entgegengetreten.

Besonders die Vertragsstrafen – zum Beispiel 50.000 Euro für eine vertragswidrig geschaffene Eigentumswohnung – seien zu gering zu gering, so dass die Gefahr besteht, dass vertragsuntreue Käufer die Strafe gleich in die Verkaufssumme mit einpreisen. Künftig soll nachdem Willen des Ausschusses die Strafe daher eine Million Euro betragen.

 

Mietenbegrenzung bei Modernisierung und Neuvermietung

Des weiteren soll in künftigen Abwendungsvereinbarungen festgeschrieben werden, dass der Käufer auch auf die Baugesetzbuch vorgesehene Möglichkeit verzichtet, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes Wohnungen an Mieter zu verkaufen. Ebenfalls sollen Grundrissänderungen und Balkonanbauten untersagt werden. Energetische Sanierungen sollen nur dann möglich sein, wenn das Gesetz sie zwingend vorsieht.

Modernisierungsumlagen sollen auf maximal sechs Prozent beziehungsweise 2 Euro pro Quadratmeter begrenzt werden. Sollte nach einer Modernisierung die Miete mehr als 30 Prozent des Haushaltseinkommen betragen, müssen die Betroffenen Haushalte als Härtefall anerkannt werden, bei denen die Miete entsprechend gesenkt werden muss.

Verbindlich wird der Antrag allerdings erst, wenn die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ihm zugestimmt hat.
Die nächste reguläre Tagung der BVV findet nach der Sommerpause am 14. August statt.

 



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