Elisabethaue: Containerunterkunft für Flüchtlinge schließt im Herbst

 

Die temporäre Flüchtlingsunterkunft (Tempohome) in der Buchholzer Straße 110-140 am Rande der Elisabethaue wird zum Herbst dieses Jahres geschlossen. Das teilte heute (Montag) das Bezirksamt Pankow mit. Ursprünglich sollte dies schon im Juli geschehen.

Die derzeit rund 400 Menschen, darunter viele Kinder und Jugendliche, werden in andere Unterkünfte umziehen.

Der Berliner Senat hat am 4. Juni 2019 ein Rahmenkonzept beschlossen, nach dem Berlin weit die befristete Weiternutzung von Tempohomes und Container-Unterkünften in Abstimmung mit den Bezirken geprüft wird.
Der Bezirk Pankow hat sich dabei gegen den Weiterbetrieb der Container-Unterkunft Elisabeth-Aue ausgesprochen.

„Ich bin froh, dass die Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Tempohome in angemessenere Einrichtungen umziehen können. Die Container sind aufgrund zahlreicher Baumängel nicht für eine längerfristige Unterbringung von Menschen geeignet. Auch die abgeschirmte Lage am Stadtrand hat vielen das Ankommen erschwert. Mein ganz besonderer Dank gilt daher den engagierten Bürgerinnen und Bürgern aus Französisch Buchholz, die den Neuzuwanderern über die Zeit hinweg unterstützend zur Seite gestanden haben“, wird in der Pressemitteilung dazu Bezirksbürgermeister Sören Benn (DIE LINKE) zitiert.

 

Zwei weitere Containerunterkünfte bleiben vorerst noch in Betrieb

Die Baugenehmigung wurde für das „Tempohome“ am äußersten Ende von Französisch Buchholz am 21.7.2016 durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erteilt. Die Baugenehmigung gilt nach § 246 BauGB ab dem Tag des Baubeginns, für diesen Standort läuft die sie am 31.7.2019 aus.

Im Bezirk Pankow befinden sich neben der Einrichtung in der Elisabethaue zwei weitere Containerunterkünfte für Flüchtlinge: In der Siverstorpstraße (Karow) und in der Karower Chaussee/ Groscurthstraße.

Für die von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) betriebene Unterkunft Großcourthstraße wurde die Genehmigung bis zum 10. Januar 2020. Für das Tempohome lief die Genehmigung bereits Ende Juni aus.

Die Weiternutzung erfolgt in Abstimmung zwischen Senat und Bezirk im Einvernehmen. Sofern bei Standorten, für die eine Weiternutzung zur Unterbringung von Geflüchteten bestimmt wurden, die Baugenehmigung ausläuft, bevor ein neue Baugenehmigung erteilt werden konnte, wird die weitere Nutzung übergangsweise geduldet, bis die neue Baugenehmigung erteilt worden ist.

 

Foto: Tobias Schietzelt/ BA Pankow

 



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