Bereits am vergangenen Freitag hat das Bezirksamt Pankow eine neue Allgemeinverfügung zur häuslichen Quarantäne erlassen.
Ziel dieser Allgemeinverfügung ist es, größere Gruppen von Infizierten oder Kontaktpersonen der Kategorie 1 unmittelbar zu einer häuslichen Quarantäne zu verpflichten.
Zur Kategorie 1 gehören laut der Definition des Rober Koch-Institutes Menschen, die mindestens 15 Minuten lang ungeschützt mit einem Covid-19-Infizierten von Gesicht zu Gesicht Geprächskontakt hatten, in einer Fahrgemeinschaft mit einem Infizierten befunden hatte oder von ihm geküsst, angehustet oder angeniest wurde.
Die pauschale Verpflichtung zur Quarantäne soll die Arbeit des Gesundheitsamtes beschleunigen, da für die häusliche Quarantäne dieser Personengruppen zukünftig keine Einzelbescheide des Gesundheitsamtes erforderlich sind.
Ab sofort können zum Beispiel Schulleitungen die betroffenen Klassen und Lerngruppen oder Arbeitgeber ihre Beschäftigten unmittelbar über eine angeordnete Quarantäne informieren. Dadurch wird es möglich, große Gruppen von Kontakt- oder Verdachtspersonen zeitgleich in die sichere Quarantäne zu schicken. Damit soll auch eine mögliche Verunsicherung durch zeitversetzte Informationen an Betroffene vermieden werden.
Zur sofortigen Einhaltung der räumlichen Isolation (Quarantäne) sind verpflichtet:
1. Kontaktpersonen der Kategorie I nach den Kriterien des Robert Koch-Institutes,
2. Personen mit Erkrankungszeichen, die sich einem Test unterzogen haben oder für die ein Test angeordnet wurde,
3. Personen, für die seit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 Viren vorliegt.
In allen Fällen sind die Personen zur Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt Pankow unter Tel.: 030 90295-3000 oder unter der E-Mail-Adresse corona@ba-pankow.berlin.de verpflichtet, soweit diese noch nicht erfolgte.