ICON-Schließung: Wechselnde Begründungen | Prenzlberger Stimme

ICON-Schließung: Wechselnde Begründungen

Die Ursachen und Hintergründe, die zum Schlie-
ßungsbescheid für das ICON geführt haben, erscheinen immer unklarer.
Obwohl im Bescheid von nicht zumutbarem Lärm die Rede ist, räumt die Bauverwaltung des Bezirkes nun ein, bisher noch gar keine Lärmmessung vorgenommen zu haben. Dies sei auch gar nicht nötig, erklärte nin Stadtentwicklungsamtschef Heinz Liepold gegenüber der Prenzlberger Stimme, denn nicht etwaiger Lärm, sondern das Planungsrecht gebiete die Schließung des Clubs. Daher wäre auch die Beschwerde eines Anwohners letztlich bedeutungslos.

Die Begründung, die das Bezirksamt in seinem schriftlichen Bescheid zur Schließung des ICON an die Betreiber des Clubs anführt, lässt horrormäßige Zustände vermuten, wie man sie sonst nur in unmittelbarer Nähe von Start-und Landebahnen größerer Flughäfen antrifft: Die Lautstärke der vor dem Club Wartenden sei von einer Intensität, dass „gesunde Wohnverhältnisse (…) so nicht mehr eingehalten werden (können).“ Dies kann zu „einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ und insbesondere zu einer „Gefährdung der Gesundheit der Anwohner“ führen. Starker Tobak. Doch wie ist das
Bezirksamt zu solch einer Einschätzung gekommen?

Beschwerdebehauptung ungeprüft übernommen

Nach Darstellung von Heinz Liepold, Leiter des Stadtentwicklungsamtes Pankow, begann die Sache mit einer Anwohnerbeschwerde: „In dem Neubau Cantianstraße 15 gibt es einen Mieter, der bei der Bauaufsicht eine Beschwerde vorgetragen und dann auch eine Akteneinsicht vorgenommen hatte.“ Grund der Beschwerde: Angeblich unzumutbarer nächtlicher Lärm. Daraufhin, so Liepold weiter, habe sich die Bauaufsicht mit den Clubbetreibern in Verbindung gesetzt. Im Ergebnis sei dann die Aufhebung der Genehmigung für

den Betrieb des Clubs erfolgt. Doch konkrete Belege für die Anwürfe des Beschwerdeführers liegen dem Amt offenbar nicht vor. Und so bewegen sich die Äußerungen von Heinz Liepold – im Gegensatz zum martialischen Text des Bescheides seiner Behörde – plötzlich nur noch nur im Ungefähren: „Anscheinend ist die Situation da wohl doch so, dass sich die Nachbarschaft dort gestört fühlt.“
Die Nachbarschaft? Liepold: „Naja, konkret ist nur der eine bei uns hier vorstellig geworden.“
Dass jener Mieter möglicherweise verärgert ist, ist das eine – wurde aber seitens des Stadtentwicklungsamtes vor dem Erlass des Schließungsbescheides wenigsten
geprüft, ob die Belästigungen tatsächlich vorhanden sind? Heinz Liepold verneint: „Von uns wurden keine Lärmmessungen vorgenommen“. Auch anderweitig wurde nicht überprüft, ob es – wie in dem Bescheid behauptet – eine unzumutbare oder gar gesundheitsgefährdende Lärmbelästigung durch den Clubbetrieb gibt.

Formalrecht versus Realität

Eine Schließungsverfügung also auf Verdacht? Nur auf Grund einer Vermutung? Heinz Liepold verneint – und hält den Lärmvorwurf plötzlich gar nicht mehr für relevant: „Ich glaube, wir reden da aneinander vorbei. Dieser Club ist eine Vergnügungsstätte. Und Vergnügungsstätten sind nach der Baunutzungsverordnung nur in ganz bestimmten Gebieten zulässig. Und das Gebiet, in dem sich dieser Club etabliert hat, ist eigentlich ein Gebiet, in dem er nicht zulässig ist. Als der Club vor knapp vierzehn Jahren öffnete, stand der Neubau da ja noch nicht. Also hat man gesagt, wir lassen den Betrieb des Clubs an dieser Stelle – ausnahmsweise! – zu. Durch die Bebauung des Grundstückes ist die Ausnahmesituation dahin – egal ob der Clubbetrieb Lärm verursacht oder nicht. Die Beschwerde des einen Mieters war also gar nicht entscheidend. Sie war nur der Auslöser, nicht aber der Grund für den Entzug der baurechtlichen Genehmigung. Der Grund liegt im Planungsrecht, und das besagt, dass
das Betreiben solcher Clubs nur in Kerngebieten oder
Sondergebieten und dergleichen zulässig ist.“

Aber ist denn eine „Ausnahme“, die fast eineinhalb Jahrzehnte unbeanstandet existiert, überhaupt noch eine Ausnahme? Und wenn, wie im Fall ICON, diese „Ausnahme“ mittlerweile zu einer kulturellen Institution geworden ist, die weit über den Bezirk und die Stadt hinaus wirkt – wäre es dann nicht angeraten, die formalrechtlichen Bedingungen der Realität anzupassen und dann eben den Bereich, in dem sich der Club befindet, entsprechend seiner tatsächlichen Nutzung umzuwidmen? Und sei es durch einen Beschluss des Bezirksparlaments? Für Heinz Liepold ein Ding der Unmöglichkeit: „Selbst wenn man sagen würde, das versuchen wir jetzt mal an der Stelle, prallen da ja immer noch zwei Nutzungen – Vergnügungsstätte und Wohnen – aufeinander. Und das würde ja bedeuten, dass alle Stadtplaner das einst im Studium Erlernte hinten runterschmeißen müssten, wenn man sowas jetzt auch noch auf rechtliche Füße stellen würde.“
 

 

Weitere Artikel zum Thema:

The last dance – Ultimo im ICON

ICON: Letzte Geburtstagsparty

ICON-Schließung oder: Ruf doch mal an

Der ICON-Club macht dicht!

ICON: Die Party geht weiter!

ICON in der BVV: Beifall, Einigkeit und Hoffnung

ICON: Bezirkspolitik parteiübergreifend für den Erhalt des Clubs

ICON-Schließung: Stadtrat Nelken will Lösungen suchen

Ein Fall von arglistiger Täuschung?

 

 



4 Kommentare zu “ICON-Schließung: Wechselnde Begründungen”

  1. GordonGee

    Aug 13. 2010

    Sie sind einfach Klasse – der zweite richtig gute Artikel hintereinander zu dieser Thematik.Ich hoffe, es stört nicht dass wir auch den auf unserer Seite „Denk!mal Icon“ verwenden.Big ups!

    Reply to this comment
  2. Dozor aka Maxe Moritz

    Aug 13. 2010

    Unmöglich, wie sich die Stadt in diesem Fall verhält. Kaum zu glauben, dass diese Leute studiert haben. Jeder Schimpanse würde logischer Entscheiden.
    Der Club ist ein Kulturgut, welches Touristen anzieht, Der Stadt Steuern einbringt, Restaurants und Geschäften mehr einahmen beschert, dem einfachen Menschen zu zumutbaren Preisen ein Wochenausgleich gibt und vor allem eine basis für die kleine Drum & Bass Szene bietet.

    Und warum ist der Club nicht zumutbar? In all den Jahren habe ich immer professionelle Handhabungen mit Störenfriede beobachtet. War jemand zu laut auf der Straße, hat sich sofort einer der Türsteher darum gekümmert. Wir fanden es teilweise übertrieben. Aber anscheinend reicht das ja den „Herrn Anwalt“ noch immer nicht. Ich habe nie gesehen, dass es ärger mit der Polizei gab, ich meine so wie vor vielen der anderen Clubs in Berlin. Mit Massenschägereien oder Razzien aufgrund von Drogendelikten. Da benehmen sich mal Clubbetreiber Vorbildlich und das im Gegenstrom zu den üblichen Clubs der Stadt und kriegen so Schamlos und hinterfotz*g einen Arschtritt!
    Und dann heisst es „BE-Berlin“… Nein Danke! Die Stadt Brüstet sich mit Vielfalt, Individualität und freundlichem Umgang.

    Doch das ist nicht das Werk der Stadt! Das ist das Werk der Leute, die ihr im Begriff seid zu vertreiben. Wer will hier noch etwas Aufbauen und seine Träume verwirklichen, Wenn diese so brutal zertrampelt werden.
    Meine Entäuschung ist unglaublich groß, dass es mir immer schwerer Fällt mich mit dieser Stadt zu Identifizieren. Und ich bin nicht der einzige, nur einer von den, die darunter nicht leiden wollen, sondern ihr Maul aufmachen.

    Lasst euch das nicht gefallen!
    Unterstützt uns, dabei diesen kleinen noch bestehenden Club zu Retten!

    Facebookgruppe : Denk!mal – IconClub Berlin…

    Danke für jede Mithilfe…

    Reply to this comment
  3. Anna

    Aug 20. 2010

    Ich finde es eine Zumutung, dass der Wert des Icons einem Spießer gegenübergestellt wird, der dort hingezogen ist, obwohl er wusste, dass daneben ein Club ist. Wenn das so weitergeht, unterscheidet sich Berlin bald nicht mehr von Stuttgart. Beschämend. Und wie sich die Stadt verhält, lässt den Schluss zu, dass hier Korinthenkacker und Spaßverderber beteiligt waren. Das Icon ist eine weltweite Institution geworden, die seit Jahren die Partyszene, Musiker, Touristen begeistert. Eine Schliessung ist für mich nicht verhältnismässig. Würde man eine direkte Demokratie einführen können, so würde das Bezirksamt Pankow abgesetzt und zusammen mit dem Neubau nach Stuttgart exiliert werden.

    Reply to this comment
  4. Kosh

    Dez 02. 2011

    „Und das würde ja bedeuten, dass alle Stadtplaner das einst im Studium Erlernte hinten runterschmeißen müssten, wenn man sowas jetzt auch noch auf rechtliche Füße stellen würde.“ [Heinz Liepold]- Individualentscheidungen?! Nein, das ist „Ein Ding der Unmöglichkeit“! Überprüfung auf Verhältnismäßigkeit zur Entscheidung des Gewohnheitsrechtes?! Nee, dazu ist keine Gesetzesvorlage vorhanden. Dann müssten Verwaltungsbeamte wie Heinz Liepold, dass was sie im „Studium Erlernte hinten runterschmeißen“. Vielleicht sollten wir Menschen, als gute und brave Bürger, endlich die Weisheiten unser Vorfahren überborden – „Wer immer nur das tut, was er sowieso schon kann, wird auch immer nur das bleiben, was er sowieso schon ist.“ – diese Weisheit gibt es nicht, denn es gibt kein Gesetz, keine Vorschrift für diese Initiative und progressive Leistungsbereitschaft…ach doch, Fördern und Fordern…ich vergaß

    Reply to this comment

Kommentar schreiben

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu. Danke!

Datenschutzerklärung
Social Media Auto Publish Powered By : XYZScripts.com