Wie das Bezirksamt Pankow mitteilte, ist die Entscheidung des Bezirksamtes Pankow über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „STOPPT K 21“ nunmehr von der Berliner Senatsverwaltung für Inneres bestätigt. Die Vertrauenspersonen der Bürgerinitiative sollen noch heute (Dienstag) vom Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung, Jens-Holger Kirchner, offiziell unterrichtet werden. Somit könne mit der Unterschriften-
sammlung begonnen werden.
Die Beginn der Unterschriftensammlung musste kürzlich schon einmal verschoben werden, nachdem eine Gesetzesänderung bekannt geworden war, nach der ein Antrag auf ein Bürgerbegehren nicht nur durch den
Bezirk, sondern nun auch durch die Senatsinnen-
verwaltung auf Rechtmäßigkeit geprüft werden muss. Diese Prüfung hat nun einen positiven Abschluss gefunden.
Wie „STOPPT K21“-Aktivist Matthias Aberle der Prenzlberger Stimme mitteilte, werde noch in dieser Woche mit der Sammlung der Unterschriften für ein Bürgerbegehren begonnen. Aberle: “Die Drucker für die Listen stehen “Standby’.”
Gültig sind nur Unterschriften von Wahlberechtigten, die ihren Wohnsitz im Bezirk Pankow haben. Nach Angaben des Bezirksamtes werden bei einer Zahl von 291.201 Pankower Wahlberechtigten 8736 gültige Unterschriften benötigt, um den Weg für einen Bürgerentscheid frei zu machen. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hat die Rechtswirkung eines Beschlusses der BVV über ein Ersuchen oder eine Empfehlung an das Bezirksamt.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens wollen einen Bürgerentscheid über den mittlerweile bereits begonnenen Umbau der Kastanienallee in Prenzlauer Berg durchsetzen. Sie fordern lediglich die Reparatur der Gehwege und die Einrichtung einer durchgängigen Tempo-30-Regelung. Die vom Bezirksamt geplanten Querschnittsänderungen der Straße, die nach dem Umbau vorgesehenen „Fahrradangebotsstreifen“ und in den Bürgersteig eingerückte „Parktaschen“ lehnen sie ab.
Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren wäre die Zustimmung von drei Prozent der Wahlberechtigten zu der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) im Herbst 2006 im Bezirk innerhalb von sechs Monaten erforderlich.
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