Auf der letzten Sitzung des BVV-Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung stellte das Bezirksamt seinen Antrag auf den Erlass einer Erhaltungsverordnung für das Karree Kollwitz-/, Belforter/, Straßburger,/Metzer Straße vor, der Mittwoch auf der Tagung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) zur Abstimmung gestellt wird.
Da die Fraktionen der Linken, der SPD und der Grünen einer Erhaltungsverordnung zustimmen, ist eine Mehrheit für den Antrag sicher.
Mit dem Inkrafttreten der Erhaltungsverordnung ist es dem Eigentümer der Wohnanlage untersagt, seine bisherigen
Pläne zu verwirklichen, die unter anderem den Abriss von zwanzig mit zeitgemäßem Standard ausgestattete Wohneinheiten und eine Blockrandbebauung vorsehen.
Begründet wird die Erhaltungsverordnung mit der Notwendigkeit der „Bewahrung der städtebaulichen Struktur mit den typischen gestalterischen Elementen und dem prägenden Erscheinungsbild dieses Stadtraumes.“
Seit vor Jahresfrist bekannt wurde, dass Eigentümer, KolleBelle-Investor Rainer Bahr, für die Aufwertung des Areals Teile des Bauensembles schleifen, eine Tiefgarage graben und die bisher offenen Höfe mit einer Blockrandbebauung schließen will, gab es massive Proteste von Mietern der betroffenen Häuser.
Die Bezirkspolitik hat darauf mit der nun vorliegenden Erhaltungsverordnung reagiert. Die sachbezogene Grundlage der Verordnung ist ein vom Bezirksamt in Auftrag gegebenes Gutachten, das der Wohnanlage Erhaltungswürdigkeit attestiert. Eigentümer Rainer Bahr ließ daraufhin ein „Gegengutachten“ erstellen, das die Erhaltungswürdigkeit bestritt. Die Autoren des ursprünglichen Gutachtens reagierten darauf mit einer „Stellungnahme“ (siehe Downloads).
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