Die Antwort auf die Frage, ob es ein Leben vor dem Tod gibt, ist zumindest bei den Vertretern der drei grundlegenden Säulen des menschlichen Daseins (also: Wissenschaft – Religion – Finanzamt) einhellig. Sie lautet : Ja, doch, möglicherweise… .
Unentschieden hingegen ist nach wie vor der Stand der Diskussion um den Status nach erfolgtem Hinscheiden: Die einen sagen so – die andern sagen so.
Einigkeit herrscht für den letzteren Fall aber stets über den weiteren Ablauf: Ab in die Kiste, beziehungsweise in die Urne, mittlere bis schwere Gefühlsregungen (wahlweise Trauer oder Erleichterung) – und fertig.
Heikel wird es nur dann, wenn sich die Existenz irgendwo zwischen dem Nichtmehr und dem Nochnicht befindet. Wenn also der Geist sich schon anderswo beziehungsweise nirgendwo mehr aufhält, der Körper aber – dank maschineller Zufuhr von Nährlösung und Sauerstoff – fröhlich weiter vor sich hin stoffwechselt.
Hier aber haben seit einiger Zeit Ethik und Jurisprudenz – zwei Professionen, die sich gegenseitig ausschließen und schon deshalb sehr oft gemeinsam auftreten – einen gangbaren Weg gefunden: Der Betroffene möge gefälligst selbst darüber entscheiden, wie im Falle eines Falles mit ihm verfahren wird. Und das möglichst, bevor er die Große Demarkationslinie überschritten hat.
In vulgo: Patientenverfügung.
Eine Regelung, mit der man durchaus leben respektive sterben kann.
Nun aber zeigt sich, die Sache ist recht schlampig auf den Weg gebracht. Denn ausgerechnet für „Bürgerwerkstätten“ ist eine solche Verfügung schlicht nicht vorgesehen. Das rächt sich nun.
Der Geist der teuren Teilverblichenen ist schon längst entfleucht. Denn der wurde einst beschrieben als „weit über das normale Maß“ hinausgehender Bestandtteil des Beteiligungsverfahren zum B-Plan 1-64 (Mauerpark). Das Bebauungsplanverfahren aber ruht derzeit (und man darf hoffen: sanft).
Und es wird in dieser Ruhelage verbleiben, denn der Eigentümer des betroffenen Grundstücks hat schon vor Zeiten öffentlich verkündet: Entweder wird er so bauen lassen, wie er will – oder gar nicht.
Was in diesem Fall nur heißen kann: Gar nicht.
Ein Bebauungsplanverfahren für einen bauunwilligen Eigentümer aber macht wenig Sinn. Und eine wie auch immer geartete „Öffentlichkeitsbeteiligung“ für ein sinnlos gewordenes Bebauungsplanverfahren ist geistlos.
Wie gesagt: Der Geist ist längst dahin.
Da hilft es auch nicht mehr, dass – wie zu hören ist – die Angehörigen der Untoten nun plötzlich über Grünes auch für jene Plätze reden dürfen, die doch – Bebauungsplan! – dem Beton nur vorbehalten waren.
Einem Leberamputierten hilft man nicht dadurch wieder auf, dass man ihm kunstvoll eine Beinprothese implantiert.
Deshalb, liebe Ärz… – liebe Abgeordnete des Hauptausschusses, habt ein Einsehen. Klemmt die Geldinfusionsschläuche ab. Und lasst die längst Enseelte endlich in Würde von uns gehen.
Was dann noch folgt, ist wie im richtigen Leben: Mittlere bis schwere Gefühlsregungen (wahlweise Trauer oder Erleichterung) bei den Hinterbliebenen. Und dann wird die Hinterlassenschaft in Augenschein genommen. Das, was zu gebrauchen ist, wird weiterverwendet. Und der Rest kommt in die Tonne.
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Alexander Puell
Jun 17. 2011
„Klemmt die Geldinfusionsschläuche ab. Und lasst die längst Enseelte endlich in Würde von uns gehen.“
Bei Ihnen bekommt „Euthanasie“ ja eine echt humane Note…
Anwohner und Bürger, die sich über ein Jahr hinweg, in mühevoller, aufreibender Arbeit ehrenamtlich engagiert haben, werden gleich mit entsorgt.
Warum dürfen auf Biegen (Sachlichkeit Ihrer Berichterstattung) und Brechen (Koalition?) die Bürgen nicht ihre ehrenamtliche Arbeit in Ruhe abschliessen, ohne an den Pranger gestellt zu werden.
Was haben Ihnen, Herr Kampmann, diese Leute nur angetan, so dass sie zum Mord aufrufen..?
Jemand der sich ernsthaft mit dem Thema Sterbehilfe beschäftigt sollte den wichtigsten Aspekt nicht unterschlagen: selbst bestimmtes Leben. Die Bürgerwerkstatt lässt sich nicht von BINs, „Stiftungen“ oder Ihnen zu Grabe tragen.
Heiner Funken
Jun 19. 2011
Lieber Alexander,
es sei Dir unbenommen, mit Leib und Seele für die Bürgerwerkstatt einzutreten,
aber die Art wie Du hier kommentierst, ist nicht zu tolerieren.
In ODKs Kommentar wurde keineswegs zur Euthanasie oder gar zum Mord aufgerufen.
Das Abklemmen von Geldinfusionsschläuchen hier als Euthanasie zu bezeichnen ist ein massiver Ausrutscher.
Du spielst in einer Art und Weise mit dem Feuer, die Dir und allen Mauerparkaktiven zum Schaden gereicht.
Euthanasie in der politischen Debatte so! anzuwenden rückt die Angelegenheit verdammt nah an ein sehr trauriges Kapitel der Geschichte!
Wikipedia schreibt über Euthanasie unter Anderem:
„…systematische Morde zur Zeit des Nationalsozialismus als Teil der nationalsozialistischen „Rassenhygiene““
Nichts gegen eine leidenschaftlich und auch saftig geführte Debatte. Wir beide wissen von einander, dass wir in Debatten ordentlich zulangen können, aber hier bist Du zu weit gegangen.
Bitte stelle das richtig.
Mit freundlichen Grüßen – Heiner Funken
Matthias Eberling
Jun 17. 2011
Wozu die Sentimentalitäten? Der Auftrag von Herrn Gothe an die Bürgerwerkstatt, für die Grünfläche zwischen den beiden geplanten Baufeldern einen Plan zu entwickeln, ist ordnungsgemäß ausgeführt. Es fehlt nur noch ein geeigneter Termin für die öffentliche Präsentation des Plans. Die Werkstatt hat in Prof. Krüger einen äußerst erfahrenen Organisator und Moderator, da muss auch kein fünfköpfiges Moderatorenteam aus Norddeutschland eingeflogen werden. Es reicht, wenn Prof. Lange dabei ist. Den Auftrag für eine solche Veranstaltung z.B. in einer Schulaula kann Herr Gothe freihändig vergeben, da muss er nicht erst das Abgeordnetenhaus bemühen, soviel kostet das nicht (es gibt ein Leben nach dem Buffet!).
Und die Bürgerwerkstatt hat sich mit den „Kiezen im Dialog“ bereits eine organisatorische Plattform für die weitere Arbeit aufgebaut. Hier darf man – subventionsfrei wie schon zu Zeiten der BIs – selbstverständlich weiter diskutieren und sich als Bürger in Fragen der Stadtentwicklungspolitik engagieren. „Selbst bestimmtes Leben“ – das heißt: Verantwortung für die weitere Entwicklung übernehmen und nicht abhängig vom Geld anderer Leute sein.
Wolf
Jun 21. 2011
Den Vergleich hat der Verfasser des Artikels gewählt. Und dies ziemlich unmissverständlich mit der Formulierung: „Deshalb, liebe Ärz… – liebe Abgeordnete des Hauptausschusses, habt ein Einsehen. Klemmt die Geldinfusionsschläuche ab. Und lasst die längst Enseelte endlich in Würde von uns gehen.“
Das ist geschmacklos, um nicht zu sagen komplett daneben. Deshalb stimme ich Alexander Puells Kritik vollkommen zu. Diesem nun derart nach Luft schnappend vorzuwerfen, dass er die Geschmacklosigkeit beim Namen nennt, schiesst ein wenig übers Ziel hinaus.
Christfried Hübner
Jun 22. 2011
einem Außenstehenden wie mir (aus Kreuzberg…), der nichts von dem Kern des Problems weiss, sondern nur den Artikel und die Kommentare gelesen hat, fällt zuerst auf, dass die Beteiligten tatsächlich kurz davor zu stehen scheinen, zum Messer zu greifen;-) Vielleicht sollte die Ironie des Artikels die Atmoshäre mal ein wenig auflockern, so habe ich das interpretiert… Passive Sterbehilfe für ein Investitionsprojekt oder was es auch immer sei… (jedenfalls geht es ja nur um Geld) mit Euthanasie zu verwechseln, bzw. gleichzusetzen, beleidigt wohl die davon Betroffenen nachträglich im Grab… Eine kleine Entschuldigung wäre hier möglicherweise angebracht…