Von Januar bis November 2011 wurden durch das Jobcenter Pankow in 2.985 Leistungsfällen sogenannte Kostensenkungsverfahren realisiert. Das geht aus einer Antwort des Bezirksamtes auf eine Kleine Anfrage der Piratenfraktion hervor (siehe Download unten). Kostensenkungsverfahren sind Verfahren, an dessen Ende die Kürzung der tatsächlichen Miete auf die in der „Ausführungsvorschrift (AV) Wohnen“ des Berliner Senats Mietzinsvorgaben steht. Den Betroffenen bleibt dann meist nur noch der Zwangsumzug in eine preiswertere Wohnung (nicht selten in am Stadtrand gelegene Plattenbausiedlungen) oder aber die Finanzierung der Differenz zwischen der vom Jobcenter gezahlten und jener vom Vermieter verlangten Summe – zu bestreiten vom monatlich rund 365 Euro betragenden Arbeitslosengeld 2.
Da auch im Dezember weitere Verfahren anhängig waren, dürfte die Gesamtzahl der betroffenen Haushalte in diesem Jahr bei etwas mehr als 3.100 liegen. Damit hat die Entwicklung der Verdrängung der sozial schwächsten des Bezirkes weiter an Dynamik gewonnen.
Wurden noch im Jahr 2009 in nur 336 Leistungsfällen ein Kostensenkungsverfahren realisiert, lag die Anzahl ein Jahr später schon bei 1.995 Fällen. Hauptursache der massenhaft ansteigenden „Kostenbegrenzungsaufforderungen“ dürften die exorbitant gestiegenen Mieten sein, die laut dem Ende Mai vorgestellten Mietspiegel in den vergangenen zwei Jahren um einen zweistelligen Prozentsatz nach oben geklettert sind. Die „AV Wohnen“ des Senats hingegen wurde das letzte Mal im Jahr 2009 aktualisiert.
Fraglich ist allerdings, inwieweit die Praxis des Jobcenters, die sogenannten „Kosten der Unterkunft“ (KdU) nach der AV Wohnen zu berechnen, überhaupt rechtlich haltbar ist. In der Vergangenheit hatte das Bundessozialgeticht mehrfach festgestellt, dass die Berliner „Ausführungsvorschriften (AV-Wohnen) zur Bestimmung eines angemessenen Quadratmeterpreises innerhalb des örtlichen Vergleichsmaßstabs (des gesamten Stadtgebiets von Berlin) nicht geeignet“ wären. Sie beruhten „nicht auf einem schlüssigen Konzept, das eine hinreichende Gewähr dafür bietet, dass es die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarktes wiedergibt.“

Es ist nicht alles schlecht
Wenn ein durch das Jobcenter betriebener Zwangsumzug für die Betroffenen auch meist mit Ängsten, Demütigungen, dem Velust von lange gewachsenen sozialen Kontakten und damit von angestammter heimatlicher Umgebung verbunden ist, so sollten die positiven Aspekte jener Bevölkerungswanderung dennoch nicht unterschätzt werden.
Schon der wirtschaftliche und imagepflegrische Effekt ist nicht zu unterschätzen: Auf Grund der bei der Wiedervermietung meist erhobenen Mietaufschläge (nicht selten 20 Prozent und mehr) wird sichergestellt, dass die Neumieter der leergezogenen Wohnungen zu den kaufkräftigeren Schichten zählen. Dies kommt nicht zuletzt dem örtlichen Einzelhandel zugute, der gerade in Prenzlauer Berg einen nicht zu unterschätzenden Anteil am legendären Flair des Stadtteils hat.
Mit dem erzwungenen Wegzug leisten die Kostengesenkten auch einen Beitrag zum besseren Service des Jobcenters Pankow: Je weniger Leute den Bediensteten dort auf den Füßen stehen, desto mehr Zeit bleibt für die Abfertigung des vorerst noch in Pankow geduldeten Teils der Leistungsempfänger.
Und schließlich: Die Statistik.
„Wir waren im letzten Monat zum ersten Mal der Bezirk mit der geringsten Arbeitslosenrate in Berlin“, verkündete kürzlich ein nicht ganz unbekannter Bezirkspolitiker stolz.
Auch dafür sei den Zwangsumgesiedelten Dank gesagt.
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Weitere Beitäge zum Thema:
Der neue Mietspiegel: Bankrotterklärung einer Senatorin


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Jan. 02. 2012
„Nebenbei bemerkt“
Herrlich…
Im Umkehrschluss heißt das aber, das die Unmengen von Hundesch…e auf den Gehwegen von den gut situierten Hunden stammen muss.