Sanierungsvereinbarung zwischen GEWOBAG und Bezirk

Marienburger Straße 26:
Bezahlbare Mieten auch nach der Sanierung

Am Dienstag wurde ein Vertrag zwischen dem landeseigenen Wohnungsunternehmen GEWOBAG und dem Bezirksamt Pankow unterzeichnet, der den Mietern von mehreren Wohnhäusern der Wohnungsbaugesellschaft eine sozialverträgliche Modernisierung ihrer Wohnungen garantieren soll.
Teil der Vereinbarung ist die verbindliche Zusage der GEWOBAG, die Mieten für jene Haushalte, die Empfänger von Arbeitslosengeld 2 („Hartz IV“) oder Sozialhilfe sind, nicht über den Wert anzuheben, den die „Ausführungsvorschriften Wohnen (AV-Wohnen) als Höchstwert für eine „angemessene“ Wohnungsmiete definiert und die von Jobcenter oder Sozialamt auf Grund dieser Vorschrift übernommen werden kann.

Bei allen anderen gering verdienenden Haushalten, die wohngeldberechtigt sind, wird die Warmmiete nach der Modernisierung auf ein Drittel des Nettohaushaltseinkommens begrenzt. Die Mietbegrenzung gilt zunächst für zwei Jahre, soll danach aber weiter gelten, so sich die finanziellen Situation der betroffenen Haushalte nicht geändert hat.
Die Erhebungen über die soziale Situation der von der Modernisierung Betroffenen übernimmt die Mieterberatung Prenzlauer Berg.

In einem Schreiben von Bezirksstadtrat Jens-Holger Kirchner an die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses der BVV (siehe Download unten), werden die Mieten aufgeführt, die die GEWOBAG, außerhalb der sozial bedingten Reduzierungen nach der Modernisierung erhebt. Bei vier Grundstücken liegen die Mieten demnach innerhalb der „ortsüblichen Vergleichsmiete“, bei einem weiteren (Erich-Boltze-Straße 1) liegt der Mietpreis dann um einiges über diesen Wert.

Bei Neuvermietungen soll sich die GEWOBAG an „die ortsüblichen Vergleichsmiete plus maximal 20 Prozent zu orientieren“. Zwanzig Prozent Mietaufschlag sind jene Grenze, die in Paragraph fünf des Wirtschaftsstrafgesetzes als Grenze zum Mietwucher festgelegt sind.
In Berlin kommt jene Strafrechtsbestimmung derzeit jedoch nicht zur Anwendung, da hier nach geltender Rechtsmeinung kein Wohnungsmangel herrscht. In Prenzlauer Berg sind Neuvermietungsaufschläge bis zu vierzig Prozent keine Seltenheit.

Gegenstand der Vereinbarung sind die Häuser Erich-Boltze-Straße 1/Danziger Straße 189, Marienburger Straße 26, Naugarder Straße 38, Schönhauser Allee 158, 158A, 158B, 159 und 160 sowie
Sredzkistraße 44

 

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