Seit Monaten schwelt der Konflikt zwischen den Mietern der Gleimstraße 52 und Christian Gérôme, dem Eigentümer der Immobilie. Ursache sind die Sanierungspläne des Immobilieneigners.
Ein monatelang nicht reparierter Wasserohrschaden, ein rigider „Mietmanager“, der die Bewohner zum Auszug drängen wollte und ein „Beauftragter“ des Eigentümers, der nicht nur für „robuste“ Entmietungspraktiken bekannt ist, sondern auch in der Berliner Baubranche nicht unbedingt einen guten Ruf genießt, haben nicht unwesentlich zur Beunruhigung der Mieter beigetragen.
Auf der anderen Seite Eigentümer Christian Gérôme, der sich als Opfer „meckernder Rädelsführer“ sieht.
Ein zwischen dem Bezirksamt Pankow, der Mieterberatung Prenzlauer Berg und dem Eigentümer abgeschlossener Vertrag, der eine sozialverträgliche Sanierung sichern soll, konnte die Situation nicht wirklich befrieden.
Die Prenzlberger Stimme fragte Christian Gérôme nach seinen Plänen für das Haus, nach seinen seltsamen (ehemaligen) Mitarbeitern und wollte wissen, ob, wie und wann die Wohnungen des Hauses verkauft werden sollen.
Herr Gérôme, was haben Sie mit dem Haus Gleimstraße 52 konkret vor?
Werden die Wohnungen verkauft, bleiben sie bei Ihnen im Bestand – oder werden sie eine Mischform finden – den einen Teil verkaufen, den anderen behalten?
![]() | Wir wissen noch nicht, ob wir verkaufen oder vermieten. Das ist eine Entscheidung, die wir noch offen lassen. |
Nachdem Sie das Haus erworben hatten, gab es einige Irritationen: Ein Frostschaden an einer Wasserleitung, der von Ihnen nicht behoben wurde; ein seltsamer „Mietmanager“, der die Mieter bedrängte, für eine nicht eben große Entschädigung auszuziehen. Dazu trat in Ihrem Auftrag bei den Mietern ein Herr Klupp in Erscheinung – ein Mann, dessen Ruf nicht der Beste ist…
Es wundert mich, dass mit Herrn Sascha Klupp jemand für sie tätig wurde, der nicht nur bei Mietern seiner eigenen Grundstücke einen gewissen Ruf hat, sondern auch bei Bauunternehmen. Mehr als einmal hatte Herr Klupp – sagen wir es einmal dezent – ein äußerst unglückliches Händchen bei den Übernehmern seiner Firmen gehabt: Die Gesellschaften gingen meist kurz nach der Übergabe pleite. Mangels Masse konnte oft nicht einmal ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, so dass die Baufirmen, die für die einstigen Klupp-Gesellschaften tätig waren, in die Röhre sahen. Mir erschließt sich nicht, warum sich jemand wie Sie eines Herrn Klupp bedient.
Eine weitere Person, die in der Gleimstraße 52 unangenehm auffiel, war jener die Mieter bedrängende „Mietmanager“. Der Prenzlberger Stimme gegenüber hatte er behauptet, er wäre vom Eigentümer direkt beauftragt worden. Ist diese Aussage korrekt?
Mittlerweile sind uns aber Mieter auch anderer Grundstücke bekannt geworden, die über ein ähnlich rigides Vorgehen des Herrn Kotsch berichteten.
Als die Probleme in der Gleimstraße öffentlich wurden, war das Bezirksamt an Sie herangetreten und hatte Ihnen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über eine sozialverträgliche Modernisierung angeboten. Hatten Sie mit dem Bezirksamt lange über den Inhalt verhandelt?
Offenbar ist das Verhältnis zwischen Ihnen und den Mietern festgefahren. Es gibt da wohl einen Wasserrohrschaden, der bis heute nicht behoben wurde; dann gibt es Streit um die Besichtigung der Wohnungen – ihrerseits ist da ja eine Klage anhängig. Zwischenzeitlich gab dann wohl ein oder zwei Treffen zwischen Ihnen, den Mietern und der Mieterberatung Prenzlauer Berg. Was wurde da besprochen und wie sind Sie auseinandergegangen?
Haben Sie Ihrerseits mal versucht, mit den Mietern ins Gespräch zu kommen – etwa in der Form, dass Sie sagen, wir nehmen die Klage erst einmal zurück, und dann werden wir mal sehen, wie wir uns nun auf der Grundlage des Vertrages mit der Mieterberatung und dem Bezirksamt einigen können – einfach um den Druck an der Angelegenheit zu nehmen?
In dem erwähnten Vertrag mit dem Bezirk und der Mieterberatung haben Sie sich verpflichtet, bei den Bestandsmietern nach der Modernisierung keine höhere Miete als 5,47 Euro pro Quadratmeter einzufordern. Dies gilt auch für Wohnungen, deren Mieter nach Abschluss der Modernisierung in den Umsetzwohnungen verbleiben wollen. Mögliche Wohnungskäufer sind an diese Vorgabe gebunden. Wer würde eine modernisierte Wohnung kaufen, bei der er nicht mehr als diesen geringen Mietzins erhalten könnte?
Als Sie das erste Mal vor dem BVV-Stadtentwicklungsausschuss auftraten, sagten Sie, würden die Wohnungen entweder vollständig verkaufen oder aber vollständig im Bestand halten – eine Mischform rechne sich nicht. Nun höre ich von Ihnen anderes.
Erst modernisieren und dann verkaufen? Soweit mir bekannt ist, hatten bisher schon zahlreiche Kaufinteressenten bei den Mietern Einlass begehrt. Das erscheint mir auch logisch, denn in der Regel werden Modernisierungen mit den Einzahlungen der jeweiligen Käufer finanziert. Ist das bei Ihnen anders?
Wie erklärt es sich dann, dass die Mieter, kurz nachdem das Haus an Sie übergangen war, ein Schreiben Ihrer Gesellschaft erhielten, in dem sie aufgefordert wurden, potentielle Käufer in die Wohnungen zu lassen? Und tatsächlich wurden ja auch nicht wenige Kaufinteressenten von Ihrer Gesellschaft zur Besichtigung eingeladen. Steht das nicht im Widerspruch zu dem eben Gesagten?
Sie werden also keine Wohnungen verkaufen, solange das Haus nicht saniert ist?
![]() | Das habe ich nicht gesagt. Wir werden anfangen zu sanieren, und dann schauen wir. - Ich entnehme Ihren Worten, dass für sie „Saniert“ bedeutet, dass es fertig ist… |
![]() | Im Laufe der Sanierung werden wir schauen, wie sich das entwickelt, und dann treffen wir die Entscheidung. Aber ich warte nicht, bis die Sanierung beendet ist. |
© Fotos: Dirk Grabowski

Nachtrag: Zwischen einem Gespräch und der Veröffentlichung desselben können sich die Dinge, die besprochen wurden, auch schon mal ändern. So auch hier. Christian Gérôme ließ der Prenzlberger Stimme heute übermitteln:
Die Planungen hinsichtlich halten im Bestand oder Verkaufen sind nun abgeschlossen. Es werden alle Wohnungen an Selbstnutzer bzw. bei vermieteten Wohnungen an Kapitalanleger verkauft. Die getroffene sozialverträgliche Sanierungsvereinbarung hat hierbei natürlich weiterhin Bestand, d.h. die bei einem neuen Eigentümer liegt die künftige Miete für die Alt-Mieter bei 5, 47 €/m². Einhergehend mit diesen Entscheidungen wird man nun auch mit der Vermarktung beginnen.
Was bedeutet, dass das „Bauchgefühl“ des Investors entgegen der vorherigen Darstellung nun doch für eine Vermarktung v o r der Sanierung – und also „vom Plan her weg“ – ausgeschlagen hat.
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