Wenn morgen (Mittwoch) der Hauptausschuss des Berliner Abgeordntetenhauses tagt, dann wird unter der Nummer 0651 ein „vertrauliches Schreiben“ (siehe Download unten) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden, das die Abgeordneten über den aktuellen Entwurf jenes Vertrages informiert, den das Landes Berlin mit der CA Immo, dem Eigner der Mauerpark-Erweiterungsflächen noch in diesem Jahr abschließen will.
Darin geht es um die angeblich kostenfreie Übergabe des Geländes an das Land Berlin. Im Gegenzug zu der Überlassung wird der CA Immo die Ausweisung des nördlichen Teil des ehemaligen Bahngeländes als Bauland für rund 600 Wohnungen zugesichert. Und dies, bevor seitens der Kommune überhaupt ein Bebbaungsplan aufgestellt wurde.
Gegenüber der von der Prenzlberger Stimme im September geleakten Version vom 16.08.2012 enthält der aktuelle Vertragsentwurf weitergehende Bestimmungen zugunsten des Eigentümer und damit zu Lasten des Berliner Haushaltes. Dies betrifft zum Beispiel den anteiligen Ersatz für Aufwendungen und Verluste in Höhe von insgesamt 4,75 Millionen Euro, die die CA Immo mit dem jahrelangen Behalt der Grundstücke angeblich erlitten hat.
Steuerzahler trägt das millionenschwere unternehmerische Risiko des Immobilienhändlers
Jenes wirtschaftliche Risiko, das in einem marktwirtschaftlichen System eigentlich das Unternehmen zu tragen hat, soll nun nach dem Willen von Stadentwicklungssenator Michael Müller und dessen Staatsekretät Christian Gaebler der Steuerzahler schultern.
War im Vertragsentwurf vom 16.08.2012 (Teil D siehe Download unten) noch von einem „Kostenersatz“ in Höhe von 1,425 Millionen Euro die Rede, so ist im Rahmen einer „Abwendungsvereinbarung“ (Entwurf vom 31.10.,Teil C) nun zu lesen:
„Berlin erstattet der CA Immo von dem in $ 1 bezifferten Verlust einen Anteil in Höhe von 3,82 Mio € brutto.“
Geschenke auch an die Deutsche Bahn AG
In Paragraph 8 (Teil C) wird festgestellt:
„Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass Eigentümerin der baulichen Anlage (gemeint ist der Gleimtunnel – ODK) gemäß § 95 Abs. 1 BGB die Deutsche Bahn ist…“
(…)
Im Übrigen wird Berlin bei der DB AG (…) Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität in Anwendung der denkmalsschutzrechtlichen Vorschriften und der Regelung der Verkehrssicherungspflicht sowie in Abstimmung mit der Denkmalspflege (…) veranlassen.Berlin verpflichtet sich, die Kosten für diese Maßnahmen bis zu einer Höhe von
1,52 Mio € zu tragen“
So werden also – mit der Übernahme noch weiterer Kosten – rund sechs Millionen Euro für eine „kostenfreie“ Übernahme eines Grundstückes ausgegeben, dessen Wert Staatssekretär Christian Gaebler in der Beschlussempfehlung (Seite 5) mit sieben Millionen Euro angibt.
Berlin zahlt auch in Zukunft für entgangene Gewinne der CA Immo
Mit der im Vertragsentwurf zugesicherten Baumasse von 58.000 m² Geschossfläche (entspricht ca. 600 Wohneinheiten) hat die CA Immo ihre Maximalforderung mit geradezu spielerischer Leichtigkeit durchgesetzt. Die Wertsteigerung des Nordgrundstückes wird bei einer solchen Baumasse – sollten die Bezirksverordneten von Mitte einem entsprechenden Bebauungsplan zustimmen – enorm und der Gewinn bei Weiterverkauf des Areals erheblich sein.
Bei der vorgesehenen Baumasse von von 58.000 m² Geschossfläche wird eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,7 erreicht.
Die GFZ beschreibt die Baudichte.
Die Rechtsprechung lässt eine GFZ von mehr als 1,2 aber nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen zu.
Sollte eine Klage gegen die Baudichte erfolgreich sein, und weniger gebaut werden dürfen, als die vereinbarten 600 Wohnungen, so hat nach dem Willen des Senates der Steuerzahler den entgangenen Gewinn der CA Immo ersetzen. Festgeschrieben ist das in Pragraph 8 (Teil B) des Vertragsentwurfes:
„2. Weicht die Bilanz gem. 1. zum wirtschaftlichen Nachteil von CA Immo von dem vereinbarten Entwicklungskonzept ab, hat CA Immo das Recht, einen Ausgleich in analoger Anwendung des § 42 BauGB zu verlangen. Bei dessen Berechnung wird das Entwicklungskonzept als „zulässige Nutzung“ und die zum Stichtag aufgrund eines B-Plans oder dessen Nichtfestsetzung stattdessen zulässige Nutzung als „Änderung“ i. S. d. § 42 Abs. 2 BauGB zugrunde gelegt.“
Paragraph 42 Baugesetzbuch regelt die Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung.
Ergo: Der Berliner Steuerzahler blecht für die Gewinn-Garantie des Immobilienhändlers CA Immo. Man darf gespannt sein, ob die Koaltionsräson der Abgeordneten von CDU und SPD auf der Sitzung des Hauptausschusses so weit reicht, dass sie diesem Vertrag zum finanziellen Nachteil des Landes Berlin zustimmen werden.
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heiner funken
Nov 07. 2012
iebe freunde,
coup gelungen!!!
die taz und die prnzlberger stimme haben heute den gesamten mauerparkvertrag veröffentlicht.
siehe- http://www.taz.de/Berlin.
wenn heute früh der vermögensausschuss und abends der hauptausschuss und nächstens der stadtentwicklungsausschuss des agh berlin in geheimer beratung über den nicht öffentlichen vertrag berät, ist daran nichts mehr geheim. wer es wissen will, der kann es wissen, dieser LAUSIGE vertrag wurde geleakt und vorab ebenso die beiden vertragsentwicklungsstufen. die veröffentlichung der beiden vorherigen vertragsentwürfe hat zu einer sehr heftigen debatte geführt, die niederschlag in der vertragsentwicklung gefunden hat. nach derzeitigem stand der dinge ist eine zuwegung und/ oder bauerschließung über die pankower seite oder den gleimtunnel erst einmal vom tisch. auch der privatisierungsverkauf der flächen im süden ging nicht durch. die jetzt geplanten 33 jahre erbpachtrecht für die ganzwöchige veranstaltungsmeile an der bernauer str. sind schlimm genung – hier wird historisch wichtiges gelände für klingelbeutelbeträge verschleudert.
wir stehen dazu, wenn die öffentliche hand verträge schließt, ist es ein demokratisches grundrecht, dass die bürger kenntnis davon bekommen, was sie am ende zu zahlen haben.
wenn private im focus der öffentlichkeit keine verträge mit der öffenlichen hand machen wollen, dann sollen sie es sein lassen. der nächste wird das geschäft auch im licht der öffentlichkeit nicht scheuen.
die vertragsqualität dieses und andere verträge zeigt sehr wohl, dass die halbgaren fähigkeiten unserer mandatsträger und die lauwarme motiviertheit unserer beamten und öffentlichen angestellten durchaus den sachverstand einer interessierten bürgerschaft und die inspiration der öffentlichen debatte zur qualitätsverbesserung- und kontrolle braucht.
vermutlich hat sich berlin, gegenüber der börsennotierten firma ca immo wien, soweit nackt gemacht, dass es sich jetzt nicht mehr in der lage sieht, ohne unterschrift unter diesem dusselvertrag nach hause zu kommen.
lieber bockbeinig dumm, als im letzten moment die notbremse ziehn.
augen zu und durch. der steuerzahler zahlt.
also werden wir und andere mit hilfe der gerichte dem senat von berlin, in sachen mauerpark, auf den richtigen weg heim leuchten, denn einen vorteil hat so ein dusseliger vertrag – er ist juristisch vielseitig angreifbar. nachteil eines juristischen sieges ist, berlin – also wir – werden mehr geld an die ca immo wien an entschädigung zahlen müssen, als wir an kaufpreis für die flächen hätten aufbringen müssen.
wir erinnern uns: 2007 stellt der senat fest, der wert der fläche beträgt 9,00 millionen euro für 10 hektar. heute zahlen wir für nur die hälfte der fläche(5 hektar)6 millionen euro zuzüglich der baugenehmigung für 600 wohnungen und der ramschverpachtung von 2 hektar im süden. hinzu kommt das risiko, dass wenn es daneben geht, ein vielfaches an entschädigung oben drauf kommt.
man muss kein finanzgenie sein, um in sekundenschneller überschlagsrechung zu erkennen, dass das für berlin ein scheiß geschäft ist.
dieser vertragsverstand bringt selbst atheisten zum beten: „herr, schmeiß hirn, aber bitte ziel genau!“
freundlichst – heiner funken