Pankower Wurschtigkeit oder: Christa Wolf als Ehrungsquothilde

Unmittelbar nachdem im Dezember 2011 der Tod der Dichterin Christa Wolf bekannt wurde, stellte die Linksfraktion in der Pankower Bezirksverordnetenversammlung einen Antrag, in dem das Bezirksamt ersucht werden sollte, „der BVV Vorschläge zu unterbreiten, wie durch die Benennung von Orten oder Einrichtungen im Bezirk dem ehrenden Gedenken der Schriftstellerin Christa Wolf gedient werden kann.“

Die Begründung des Antrages war kurz und einleuchtend:

„Der Tod der bedeutenden Schriftstellerin, deren Biografie und Name untrennbar mit dem Bezirk Pankow verbunden ist, hat neben großer Trauer auch das Bedürfnis hörbar gemacht, der Pankowerin durch die dauerhafte Benennung eines Ortes/einer Einrichtung in Pankow ein bleibendes Gedenken zu widmen.“

Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD traten diesem Antrag bei, der im Februar mit einer großen Mehrheit der Bezirksverordneten von der BVV angenommen wurde.

Danach bewegte sich erstmal nichts. Acht Monate lang.

Dann teilte das Bezirksamt – per Beschluss (siehe Download unten) – mit:

„Die Abfrage in den relevanten außerhalb des Amtes für Weiterbildung und Kultur liegenden Fachbereichen (Grünanlagen, Plätze, Straßen, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen) ergab zunächst keinen Vorschlag für eine Ehrung der Schriftstellerin Christa Wolf durch die Benennung von Orten oder Einrichtungen im Bezirk.“

 

Frauenratlos, aber ideologisch sauber

Es gab noch einen weiteren BVV-Beschluss. Der war schon etwas älter und datiert vom Mai 2010. Mit ihm wurde das Bezirksamt „ersucht, den Kulturstandort in der Bizetstraße nach einer kunst- und kulturschaffenden Frauenpersönlichkeit aus dem Bezirk Pankow zu benennen. Dabei ist der bezirkliche Frauenbeirat einzubeziehen.“

Wie nun bekannt wurde, zeigte sich die Pankower Verwaltung dieser Aufgabenstellung nicht gewachsen – und der Frauenrat war beim Versuch der Namensfindung offenbar nur mit dem ersten Teil seiner Bezeichnung präsent (und damit also ratlos).
Daher heißt es folgerichtig in der entsprechenden Mitteilung des Bezirksamts (siehe Download unten):

“Das Amt für Kultur und Bildung hat 2011 die Drucksache intensiv beraten. Die internen Recherchen hatten dennoch nicht zu einem eindeutig überzeugenden Ergebnis, sprich: Ermittlung einer geeigneten, konkreten Person, geführt, in der die Anforderung Pankower Künstlerinnen-Persönlichkeit mit dem Profil dieses Bildungsstandortes zur Deckung gebracht werden konnte.”

Im Mai 2010 beschlossen und schon im Jahr 2011 “intensiv beraten”, wurde nun im vierten Quartal des Jahres 2012 mittels eines verquasten Satzgebildes verkündet, dass der Gender-Quoten-Benamsungs-Versuch kläglich gescheitert ist. Weil: „Tote Frauen, die irjendwie passen, hamwa nich. Beziehungsweise: Hamwa nich jefunden.“

Und so blieb das Kulturzentrum in der Bizetstraße bis zum heutigen Tage – 29 Monate nach dem BVV-Beschluss – namenlos.
 

Genderpolitisch korrektes Ableben

Denn BVV-Beschluss ist BVV-Beschluss – und daran wird zumindest dann nicht gerüttelt, wenn ein solcher Beschluss das Dogma einer fragwürdigen Ideologie bedient und selbst die Vertreter-Innen (und Außen) jener einseitigen Denkrichtung beim Versuch der Umsetzung des Beschlusses frauenratlos bleiben.

Doch innerhalb von 29 Monaten passiert ja eine ganze Menge.

Da gibt es Jahres- und Regierungswechsel, Fußballpokalendspiele, Blitzeis, Richtfeste, Familiendramen… und natürlich auch Geburts- und Sterbefälle en masse.

Zuweilen wird sogar bezirksverwaltungsproblemlösend und genderpolitisch korrekt gestorben. Das Bezirksamt Pankow hat nun im Ableben von Christa Wolf ganz offenbar einen solchen Vorbildfall für sich entdecken können.
Und also wurden die Bezirksamts-Mitteilungen zu den zu unterschiedlichen Zeiten gefassten BVV-Beschlüssen zusammen veröffentlicht und beide erhielten einen inhaltlich identischen Schluss.

Bezüglich des Kulturzenztrums Bizetstraße liest sich das so:

„Das jetzige Amt für Weiterbildung und Kultur wird nunmehr erneut in Zusammenarbeit mit dem Frauenbeirat weitere Vorschläge prüfen und danach das Ergebnis dem Ausschuss für Kultur und Weiterbildung zur Befassung im vorgesehenen Verfahren für die Benennung von Einrichtungen vorschlagen. Insbesondere soll die am 01.12.2011 verstorbene Schriftstellerin Christa Wolf als evtl. Namensgeberin bedacht und somit gemäß BVV-Beschluss VII-0040 (Ehrendes Gedenken für Christa Wolf) vom 14.12.2011 geehrt werden.“

 
Ausgerechnet!

Ausgerechnet Christa Wolf!

Ausgerechnet jene selbstbewusste, oft zweifelnde und zuweilen verzweifelnde, noch in ihren Schwächen Stärke zeigende, nachdenkliche und platten Dogmen abholde, große und kluge Persönlichkeit; ausgerechnet Christa Wolf, die trotz aller Sanftmut wohl noch jeden mit der Dachlatte vom Hof gejagt oder – in schweren Fällen – sogar leise verlächelt hätte, der glaubte, ihr irgend einen Posten als Quotendichterin unter den ach so vielen männlichen Schreibern offerieren zu müssen!

Ausgerechnet Christa Wolf soll nun als Lückenbüßer – schlimmer noch! – als LückenbüßerIn einer „Beschlusslage“ herhalten, deren UrheberAußen über zweieinhalb Jahre lang nicht in der Lage waren, ihr eigenes, per BVV-Votum instutionalisiertes Dogma umzusetzen.

 

Es bleibt zu hoffen, dass den Hinterbliebenen von Christa Wolf die unglaubliche Wurschtigkeit des Bezirksamtes Pankow im Umgang mit dem Andenken der Dichterin nicht verborgen geblieben ist, und sie die posthume Herabsetzung dieser großen Frau zu einer zufällig zum rechten Zeitpunkt verstorbenen Ehrungsquothilde mit ihrem Veto verhindern.

 

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