Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Philipp Sick

Zwischenablage01von der STELTER Anwaltssozietät in der Budapester Straße,

nachdem ich Ihres ersten Schreibens angesichtig wurde (und hernach sofort die Website Ihrer Kanzlei besuchte), dachte ich mir: ‚Is ja noch’n junger Mensch, siehste mal drüber hinweg und lässte Gnade vor Recht ergehn.‘

Zusätzlich milde stimmte mich der Umstand, dass das E-Mail-Anschreiben zu Ihrem ersten Brief von einer nicht eben unattraktiven Dame verfasst wurde. Da möchte man ja nicht gleich lospoltern, nicht wahr?

Hätte ich aber doch tun sollen.

Denn offensichtlich wurde meine Zurückhaltung von Ihnen als Aufforderung missdeutet, mich trotz meiner eindeutigen Terminansage auch noch am Vorabend des Wochenendes zu belästigen.
 
Also Tacheles.
 
Dem offenbar äußerst dringenden Verlangen Ihres Mandanten Sascha Klupp, den Streisand-Effekt mal im Selbstversuch zu erleben, möchte ich auf keinen Fall im Wege stehen.

Wenn er es braucht: Bitte sehr, bitte gleich. Ich halte ihn nicht auf.

Da sitz‘ ich dann auf meinem Stühlchen, und die einzige Gefühlsregung, die mich in diesem Zusammenhang beschleicht, ist eine Art klammheimliche Vorfreude auf das, was da kommt…
 
Wenn mich zuweilen dennoch etwas aufregt – ach was! – in Rage versetzt!!, wenn es tatsächlich noch etwas gibt, das mir den Blutdruck in Heißdampfkesseldruckhöhe treibt, dann sind das schnöselige, sich mit ihren studiotrainierten Gesäßen in rindslederbespannten Sozietätssesseln lümmelnde Jungakademiker, die offenbar zu dämlich sind, einen Namen halbwegs korrekt geradeaus zu schreiben! Dann sind das Gel-Frisuren mit erstem und zweitem Staatsexamen, die in ihren BGB-BHG-Randz-ff-m-w-N-Textbausteinwüsten nicht einmal den angeblichen Anlass ihrer albernen Angstmacherbriefchen aufzeigen können, weil sie entweder unfähig oder zu faul sind, die korrekte Internetseite mit den angeblich so anstößigen Worten aufzurufen!

Typen also, die – nimmt man nur das, was ich von Ihnen bisher zu Gesicht bekommen habe – einem Rechtsanwalt Philipp Sick sehr ähnlich sein dürften.
 
Übertrieben?

Hach…
 
Ein Unternehmer, der im richtigen Leben Christian Gérôme heißt (und auf meinem kleinen Webportal auch korrekt so genannt wird), wird von Ihnen wahlweise zu einem „Herrn Jerome“ oder zu „Christian Gerome“ verballhornt.
Der Jurist von und zu Guttenberg konnte wenigstens noch Copy & Paste…

Doch dazu müsste man natürlich erst einmal in der Lage sein, die richtige Seite im Netz zu finden, von der man abschreiben oder über die man – wie in Ihrem Falle – Klage führen möchte.

 
Wie schruben Sie doch gleich?

„Grund unserer Beauftragung ist ihr online verfügbarer Artikel ‚Gleimstraße 52: künftig ohne Sascha Klupp‘, abgerufen am 14.11.2012 und offenbar erstveröffentlicht am 23.08.2012. In der dortigen Veröffentlichung – Interview mit…“

 
Sie, verehrter Herr Rechtsanwalt Philipp Sick, haben nämlichen Artikel (für jedermann sichtbares Veröffentlichungsdatum ist übrigens der 6. Juli 2012!) weder am 14. November, noch sonst irgendwann abgerufen.

Denn sonst hätten Sie den Namen von Herrn Gérôme nicht stets aufs Neue auswürfeln müssen – und es wäre Ihnen unter Umständen sogar aufgefallen, dass unter dieser Überschrift sehr wohl ein zur Dachzeile passender Artikel, mitnichten aber irgendein Interview steht.
 
Und möglicherweise hätten selbst Sie bemerkt, dass die nach Ihrem Dafürhalten unter Zensur gehörenden Sätze

„Es wundert mich, dass mit Herrn Sascha Klupp jemand für sie tätig wurde, der nicht nur bei Mietern seiner eigenen Grundstücke einen gewissen Ruf hat, sondern auch bei Bauunternehmen. Mehr als einmal hatte Herr Klupp – sagen wir es einmal dezent – ein äußerst unglückliches Händchen bei den Übernehmern seiner Firmen gehabt: Die Gesellschaften gingen meist kurz nach der Übergabe pleite. Mangels Masse konnte oft nicht einmal ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, so dass die Baufirmen, die für die einstigen Klupp-Gesellschaften tätig waren, in die Röhre sahen. Mir erschließt sich nicht, warum sich jemand wie Sie eines Herrn Klupp bedient.“

auch beim dritten Nachlesen nicht in dem von Ihnen genannten Artikel zu finden sind.

 
Mit Verlaub: Wofür werden Sie eigentlich bezahlt?
 
Zumindest ein gerüttelt Maß Humor scheint Ihnen ja eigen zu sein…

Der zeigt sich zum Beispiel, wenn Sie angesichts der leicht erkennbaren Tatsache, dass auf den Seiten der „Prenzlberger Stimme“ jedermann unzensiert seine Sicht der Dinge darlegen kann, dennoch scheinbar hochernst erklären:

„Unser Mandant behält sich darüber hinaus vor (…) das Recht auf Gegendarstellung ebenfalls gerichtlich geltend zu machen.“

Und dass Sie es darüber hinaus auch noch verstehen, deftige Pointen zu setzen, zeigt dieser Brüller:

„So sehr Sie in dieser Angelegenheit auch zu Scherzen aufgelegt sind, mögen Sie diese letztmalige Aufforderung bitte ernst nehmen.“

 
Nee, mei Gudster, nach Scherzen ist mir wahrlich nicht zumute.
 
Wenn der nette Sascha Klupp mir einen Anwalt auf den Hals schickt, dessen Qualität ausweislich seiner Schreiben so beschaffen ist, wie in diesem Fall, dann kommt das dem Tatbestand der Herabwürdigung meiner Person sehr, sehr nahe.

Und da bin ich äußerst empfindlich!
 
Ich habe nichts gegen eine handfeste juristische Auseinandersetzung. Darüber lässt sich immer gut berichten. Zumal dann, wenn die Ausgangslage so klar ist, wie hier.

Aber bitte mit einem Anwalt auf der Gegenseite, bei dem man sich nicht auch noch nach dem Obsiegen zum Gespött der Leute macht („Ist das da drüben der Kampmann?“ – „Ja.“ – „DER Kampmann, der gegen den Rechtsanwalt Philipp Sick diesen Prozess gewonnen hat?“ – „Ja, genau der.“ – „Höhöhöhöhöhö….!!!“)

 

Deshalb, verehrter Herr Rechtsanwalt Philipp Sick, tun Sie bitte mir – und Ihnen – einen Gefallen und geben Sie den Vorgang an jemand ab, der wenigstens dazu in der Lage ist, eine Adresse richtig abzuschreiben.

Nachdem Sie sich bei meinem hochkomplizierten Namen bereits im ersten Anschreiben ein wenig vergaloppiert hatten (“H.O.G.” Kampmann – hä?), verzichteten Sie beim Brieflein Nummer Zwo ja vorsichtshalber ganz auf eine Benamsung und adressierten lediglich an “Prenzlberger Stimme”.
 
Doch wie Sie es ja schon ahnten, heiße ich weder „Prenzlberger“ mit Vor-, noch „Stimme“ mit Familiennamen. Auch ist „Prenzlberger Stimme“ – wie im Impressum ersichtlich – weder ein Unternehmen, noch eine Gesellschaft oder irgendeine andere juristische Person.
 
“Prenzlberger Stimme“ ist bloß der Name einer Website.
 
Und bloße Webseiten haben in der Regel weder einen eigenen Briefkasten, noch ein eigenes Klingelschild.

Wenn wider Erwarten auch künftig Schreiben aus Ihrer Kanzlei… – ähh… pardon! – Sozietät an mich versandt werden sollten, wäre es für die Zustellbarkeit der Depesche sicher von Vorteil, wieder meinen Namen in das Adressfeld einzutragen.

Von mir aus auch mit “H.O.G.” am Anfang.
Ist eh schon wurscht – und ich will ja niemand überfordern.

 
Aber weil wir gerade beim Impressum sind: Wie dortselbst zu erkennen, habe ich meinen Wohnsitz weder in der Wichernstraße (Spandau/Hakenfelde), noch in der Wichernstraße (Dahlem), sondern in der Wichert(!)straße in Pankow/Prenzlauer Berg.

Immerhin: Der Rest der Adressierung scheint – zumindest nach einem ersten Überfliegen – korrekt zu sein.

 

Mein Gott…

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Kampmann

 

DOKUMENTATION
(weil, das glaubt einem ja sonst keiner…)

Schreiben des RA Sick vom 5. Dezember 2012

Schreiben des RA Sick vom 14. Dezember 2012

 

 



Kommentar zu “Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Philipp Sick”

  1. heiner funken

    Dez 18. 2012

    aber lieber odk,

    was regen sie sich denn so auf?!?
    der tut doch nix, der will doch bloß spielen!
    und ausser dem, schauen sie doch mal genau hin, der bub hat doch noch welpenschutz.

    beste grüße – hf

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