Stille Straße: Bezirk gewinnt auch ohne Kaufpreis

kommentarDoris Syrbe versteht das nicht: “Das Sport- und Erholngs-
zentrum an der Landsberger Allee wurde vom Land Berlin für einen Euro an einen private Eigentümer verkauft, der das Haus verfallen ließ – hier aber will man 75.000 Euro für ein Gebäude haben, in das noch viel Geld hineingesteckt werden muss.”
Der Vergleich, den die einstige Klubvorsitzende und jetzige Vorsitzende des Fördervereins Stille Straße 10 e.V. auf dem Fest zum ersten Jahrestag der Besetzung der Begegnungs-
stätte anstellte, macht Sinn. Hier wie dort sollte eine öffentliche Immobilie abgegeben werden, um laufende Kosten einzusparen.
Doch während das Friedrichshainer Grundstück samt Gebäude via Liegenschaftsfonds für einen symbolischen Euro an einen Privatmann “verkauft” wurde, der naturgemäß den größtmöglichen Gewinn aus der billig erworbenen Immobilie erzielen will, soll für die Pankower Stille Straße 10 – die für einen gewinnfreien, gemeinnützigen Zweck genutzt wird – neben dem nicht unerheblichen Erbbaupachtzins auch noch für das sanierungsbedürftige Gebäude bezahlt werden.

Nachvollziehbar ist die Forderung des Bezirksamtes von Pankow nicht.

Es war der Bezirk, der einst die Umbau- und Sanierungskosten auf 2,5 Millionen Euro schätzte – was heißt, wer die Immobilie übernimmt, hat theoretisch ersteinmal zweieinhalb Millionen Miese an der Backe.
Auch wenn die tatsächlichen Sanierungskosten bedeutend geringer sein dürften, so stellen sie für den gemeinnützigen Träger dennoch eine erhebliche Belastung dar.

 

Schaden droht nur beim Scheitern des Vertragverhandlungen

Die “Volkssolidarität” als freier Träger übernimmt in der Stille Straße Aufgaben, die zuvor beim Bezirk lagen. Der Bezirk spart so mindestens 50.000 Euro im Jahr an Unterhaltung – von anderen, den “gesellschaftlichen Kosten”, wie sie der Altersforscher Oliver Huxhold in einem Interview mit der Prenzlberger Stimme beschrieben hat, ganz zu schweigen.

Desweiteren fließt auch der jährliche Erbbaupachtzins in die Bezirkskasse.

Der Bezirkshaushalt gewinnt also bei der Abgabe von Haus und Grundstück sowieso schon – und zwar ohne dass nun auch noch ein Kaufpreis für das erhebliche Mittel verschlingende Bauwerk erhoben wird.

Einen Verlust wird der Bezirk allerdings dann erleiden, wenn der Erbbauvertrag mit der Volkssolidarität am scheitern sollte. Der Schaden wäre dann noch erheblich größer, als die ausbleibende Einnahme von 75.000 Euro.

 

 

 

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