Manchmal ist Lärm einfach nur Lärm. Zuweilen wird er unterteilt hinzunehmendem und nicht hinzunehmendem Lärm und manchmal – und dabei geht es stets um die gleichen Geräusche derselben Lautstärke – ist der Lärm gar kein Lärm… .
Mit derlei Feinheiten sahen sich die Mitglieder des BVV- Stadtentwicklungsausschusses konfrontiert, als das Bezirksamt den Bezirksverordneten den Stand aktuellen „B-Planverfahren IV-45 (Mauerpark)“ vorstellte.
„B-Plan“ steht für Bebauungsplan – doch bebaut werden soll auf der Pankower Seite des Mauerparks nichts.
Das Planverfahren soll vielmehr den Kinderbauernhof, den Kletterfelsen, das Basketball-Areal und den Spielplatz auf eine sichere baurechtliche Grundlage stellen.
Das wurde nötig, nachdem auf dem Nordareal des Geländes nun eine Bebauung droht, die den baurechtlich bisher nicht abgesicherten Einrichtungen auf der Prenzlauer Berger Seite den Garaus machen könnte.
Denn das Gelände, auf dem der Eigentümer Klaus Groth seinen Traum aus Beton verwirklichen will, gilt dann als reines Wohngebiet. Und in einem solchen gelten strenge Emissions-
grenzwerte.
Zum Beispiel für Gerüche.
Würden die auf Grund der Tierhaltung auf dem Kinder-
bauernhof entstehenden „Duftmarken“ die künftigen Bewohner der auf Weddinger Seite geplanten Häuser erreichen, könnte dies bei einer entsprechenden Klage eines (Neu-)Anwohners dazu führen, dass die Geruchsquelle beseitigt werden muss.
Allerdings, erklärte die Vertreterin des Stadtplanungsamtes den Bezirksverordneten, seien es weniger Gerüche als Geräusche, die Probleme bereiten könnten.
Und tatsächlich gab es ja in Prenzlauer Berg immer wieder Fälle, in denen zum Beispiel Clubs wie der Knaack weichen mussten, weil frisch eingezogene Bewohner neu errichteter
Wohnhäuser vor Gericht zogen und – gegen die „Lärm-
quellen“ obsiegten.
Ganze 45 Dezibel (dB) sind in einem reinen Wohngebiet zulässig – ein Wert, der bei weitem überschritten werden dürfte. Allerdings, so erklärt die Bezirksamtsvertreterin, werde man hier einen Grenzwert von 65 dB ansetzen, so, wie sie in sogenannten „Mischgebieten“ zulässig sind.
Warum gibt es auf Prenzlauer Berger Seite überhaupt Be-
grenzungen, wenn Kinderbauernhof sowie Spiel-und Frei-
zeitanlagen ja schon bestehen, die Wohnbebauung aber erst später geplant und realisiert wird?, wollte ein Bezirksverord-
neter wissen.
Das sei ein Kompromiss, wurde ihm geantwortet. Da bei B-Planungen fast parallel liefen, sei hier das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme zu beachten: Von Pankow wird eine Begrenzung des Lärmpegels akzeptiert, obwohl die Parkanlagen ja real schon längst Fakten gesetzt haben – seitens des Bezirks Mitte wird dafür hingenommen, dass in dem kommenden Wohngebiet die Grenzwerte eines „Mischgebietes“ gelten. Ein solches Vorgehen entziehe etwaigen Klagen von künftigen Neubau-Bewohnern weitgehend die Grundlage.
Allerdings: So ganz sicher ist es noch nicht, dass die 60-dB-Grenze auch eingehalten werden kann.
Und das liegt daran, dass der Basketballplatz besonders nahe am geplanten Baufeld liegt.
Solange sich dort nur Kinder tummeln, wären auch über dem Grenzwert liegende Schallemissionen rechtlich unproble-
matisch. Denn Geräusche von spielenden Kindern gelten nach gefestigter Rechtsprechung nicht als Lärm – beziehungsweise als hinzunehmende Schallwellen.
Sind die Spielenden jedoch über 16 Jahre alt, greift der gesetzlich vorgeschriebene Lärmschutz.
Der Teufel steckt halt zuweilen im Detail – beziehungsweise im Basketballkorb.
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