Das, was sowohl am 23. Dezember, als auch am 6. Januar im Haus Prenzlauer Allee 220 abgelaufen war, muss Züge einer klassischen Razzia getragen haben: Ein Mitarbeiter des Fachbereichs Bau- und Wohnungsaufsicht des Bezirksamtes Pankow betrat mit mehreren Polizeibeamten das Gebäude, es wurden Räume in Augenschein genommen und Personenkontrollen durchgeführt.
„Die Kontrollen“, erklärte Bezirksstadtrat Jens-Holger Kirchner später in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage, „dienten der verlässlichen Feststellung der Nutzungsstruktur innerhalb eines Ordnungsverfahrens zur Nutzungsuntersagung von Ferienwohnungen.“
Ergebnis der Aktion: Der Eigentümerin wurde die weitere Nutzung der Räume des Hauses als Ferienunterkünfte für Touristen unter Anordnung des Sofortvollzugs untersagt.
Es war der erste Einsatz zur Feststellung und Schließung von illegalen Ferienwohnungen dieser Größenordnung im Bezirks Pankow.
Fantasienamen auf Klingelschildern
Die Untersagung der Wohnraumnutzung als Ferienunterkünfte geschah zu Recht, stellte nun das Verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg fest (VG 13 L 274. 13).
Den Einwand der betroffenen Eigentümerin, die Nutzung der Wohnungen, die im Internet als „4-Sterne-Apartment im historischen Viertel in Berlin (Prenzlauer Berg) nur für Erwachsene“ beworben wurden, halte sich im Rahmen der gewöhnlichen Wohnnutzung und daher liege auch kein Beherbergungsbetrieb vor, ließ das Gericht nicht gelten.
Dabei diente nicht nur die Werbung im Netz als Beweis für das Vorliegen eines Beherbergungsbetriebs, sondern auch die mit Fantasienamen ausgestatteten Klingelschilder, der Wäschewechsel nach dem Ein- und Auszug der Gäste, Informationsblätter in Fremdsprachen, die Festlegung von Check-in- und Check-out-Zeiten und die fehlende melderechtliche Anmeldung der Kurzzeit-Bewohner.
„Die Nutzung der Wohnungen als Ferienwohnung verstößt gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme“, stellte die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts in ihrem im Eilverfahren ergangenen Beschluss fest. Bei dieser Nutzung handele es sich planungsrechtlich eben nicht mehr um Wohnen, sondern um eine gewerbliche Nutzung, die im allgemeinen Wohngebiet nur ausnahmsweise zulässig sei.
Ausgelöst wurde die Aktion des Bezirksamtes durch wiederholte Beschwerden von „regulären“ Mietern. Sie klagten über Lärmbelästigungen beim Ein-und Auschecken der Gäste, laute Musik oder darüber, dass die Gäste der Appartements immer wieder versehentlich bei ihnen geklingelt hätten.
Mehr Personal für die Bezirke in Aussicht
„Das ist ein guter Tag für Pankow“, kommentierte Bezirksstadtrat Jens-Holger Kirchner gestern die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, „Dieses Urteil ist richtungsweisend.“
Das gegen die Gerichtsentscheidung die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht zulässig ist, trübte seine Stimmung nicht. Was wohl auch daran lag, dass Stadtentwicklungssenator Michael Müller auf der gestrigen Stadträtekonferenz die Freigabe der Mittel für die Einrichtung von 17 neuen Stellen für die Bau- und Wohnungsaufsicht in den Bezirken angekündigt hatte. Die neuen Mitarbeiter werden bei der Durchsetzung des im Herbst vergangenen Jahres verabschiedeten Zweckentfremdungsverbots-Gesetzes benötigt. Am kommenden Dienstag wird der Senat voraussichtlich die dafür noch fehlende Durchführungsverordnung auf den Weg bringen.




