Was derzeit in der Belforter Straße zu besichtigen ist, ist keine Kriegsruine, nicht die Folge eines Erdbebens und auch nicht das Ergebnis einer verheerenden Explosion. Immobilieneigner Rainer Bahr lässt intakte, mit zeitgemäßem Standard versehene Wohnungen abreißen, weil sie der Errichtung von teuren – und für Bahr profitablen – Luxusbauten im Wege stehen. Das geschieht, obwohl juristisch das letzte Wort noch nicht gesprochen wurde.
Nach dem Willen von Rainer Bahr sollen insgesamt 20 gut erhaltene Wohnungen der Wohnanlage im Karree Belforter/, Straßburger,/ Metzer Straße plattgemacht werden. Sie standen der vom Eigentümer geplanten Blockrandbebauung im Wege. In der vergangenen Woche wurden die Woh-
nungen des Hauses Straßburger Straße 33 geschleift. Bereits im Februar wurden zwischen den Gebäuden rund 40 kräftige und gesunde Bäume für die Errichtung einer Tiefgarage gefällt.
Das alles geschah, obwohl juristisch noch gar nicht abgeklärt ist, ob und wann überhaupt gebaut werden wird.
Folgerichtig hatte Eigentümer Rainer Bahr gegenüber der Prenzlberger Stimme erklärt, dass er sich wegen „einiger Unwägbarkeiten“, sich nicht auf ein Datum festlegen” wolle.
Die „Unwägbarkeiten“ sind offensichtlich rechtlicher Natur.
Zum einen sind im zweiten für den Abriss vorgesehenen Gebäudeteil – dem Haus Belforter Straße 8 – noch immer mehrere Wohnungen bewohnt.
Eine der drei von Bahr erhobenen Räumungsklagen wurde laut Rechtsanwältin Carola Handwerg, die die vom Wohnungsabriss Bedrohten vertritt, vom Gericht als unzulässig verworfen.
Damit, so die Anwältin könne der Mieter bis zum Auslaufen der regulären Kündigungsfrist Ende Juli in seiner Wohnung verbleiben. Über die zwei anderen Bahr-Klagen habe das Gericht noch nicht befunden.
Zum anderen haben Eigentümergemeinschaften aus der Straßburger Straße bei Gericht beantragt, die „Schwebende Unwirksamkeit“ jenes Vertrages festzustellen, mit dem der Bezirk dem Immobilieneigner die Genehmigungen seiner Abriss- und Neubaupläne garantiert. Dies, so die Argumentation, sei ein Vertrag zu Lasten Dritter und ein solcher ist nicht zulässig.
Bis das Verwaltungsgericht über diesen Antrag entschieden haben wird, dürfte noch mehr als ein Jahr ins Land gehen.Schneller sollte die Entscheidung über den im Februar eingelegten Widerspruch der Eigentümergemeinschaften gegen die Baugenehmigung fallen, die der Bezirk Rainer Bahr für die Errichtung einer Tiefgarage erteilt hat. Jene Eingabe muss innerhalb von drei Monaten beantwortet werden – anderenfalls kann ohne eine weitere Entscheidung des Bezirksamtes abzuwarten das Gericht für eine Entscheidung angerufen werden.
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