Parkscheinautomaten haben es ja auch nicht immer ganz leicht. Niemend liebt sie wirklich; sie sind als raffgierig verschrien, weil sie dem auswärtigen Autofahrer ständig an sein ans (Brieftaschen-)Leder wollen.
An und für sich schon kein Ausbund an Schönheit, wird ihr Äußeres immer wieder mit allerlei Zeichen und Bilder besprüht oder mit Veranstaltungshinweisen beklebt. Hunde heben nur allzu gern an ihnen eines ihrer Hinterbeine und zuweilen werden den Ärmsten sogar die Speiseröhren (im Fachjargon „Geldeinwurfschlitze“ genannt) mit durchgegnautschten Kaugummiresten verklebt. Ganz schlimm ist es in der Zeit des Jahreswechsels, wenn Feuersbrünste aus Leuchtraketen und China-Böllern den bedauernswerten Gesellen einen brennenden Schmerz verursachen.
Umso bewundernswerter ist die stoische Ruhe, die sie dabei bewahren. Noch nie fiel es auch nur nur einer Parkschein-
säule ein, auf Grund unzumutbarer Arbeitsbedingungen zu kündigen – oder gar Reizgas und Schlagstöcke zur Selbstverteidigung zu erbitten. Sie schieben ihren Dienst – egal was da komme!
Und deshalb ist es auch völlig absurd, dass ihnen derzeit durch die Gegend ziehende Scherzkekse Arbeitsunwillen unterstellen.
Der Dienstherr aller Pankower Parkscheinspender, Bezirksstadtrat Torsten Kühne, tritt diesem böswilligen Grücht mit aller Konsequenz entgegen und teilt mit:
„An fünf Parkscheinautomaten im Prenzlauer Berg sind in den letzten Tagen rote Aufkleber mit der Aufschrift ‚Dieser Automat ist zur Zeit leider defekt. Wir bitten um Ihr Verständnis.‘ entdeckt worden. Diese Aufkleber sind nicht auf Veranlassung des Bezirksamtes angebracht worden. Das Bezirksamt hat bereits Anzeige erstattet. Die betroffenen Automaten funktionieren einwandfrei. Die Aufkleber sind jeweils umgehend auf Veranlassung des Bezirksamtes entfernt worden.
Für die Funktionstüchtigkeit der Parkscheinautomaten ist ausschließlich die Display-Anzeige maßgebend. Aus gegebenem Anlass weist das Bezirksamt daraufhin, dass bei wirklich defekten Automaten der nächstgelegene Automat aufzusuchen ist. Sollten mehrere umliegende Automaten ausfallen, so dass der zumutbare Fußweg von bis zu 100 m zum nächsten Automaten nicht mehr gegeben ist, so ist nach Straßenverkehrsordnung eine Parkscheibe gut sichtbar auszulegen. Das Fehlen der Parkscheibe wird ansonsten mit einem Bußgeld geahndet.“
Alles klar?




