Wisbyer Straße 6: Hat Sascha Klupp beim Bauantrag geschummelt?

wisbyer 6 außen

 

Wie die Prenzlberger Stimme aus dem Bezirksamt Pankow erfuhr, prüft die Abteilung Stadtentwicklung derzeit, ob die Firma von Brachialentmieter Sascha Klupp, der das Haus Wisbyer Straße 6 gehört, bei ihrem Bauantrag korrekte Angaben bezüglich der Grundrisse gemacht hat. Hintergrund der Prüfung: Das Haus befindet sich in einem sozialen Erhaltungsgebiet, in dem Grundrissänderungen nur unter ganz bestimmten Bedingungen zulässig sind – zum Beispiel für den Einbau eines bisher nicht vorhandenen Bades.
 

Immobilieneigentümer Sascha Klupp

Immobilieneigentümer Sascha Klupp

Beim Vor-Ort-Besuch von Bezirksstadtrat Jens-Holger Kirchner in der vergangenen Woche hatten Mieter der Wisbyer Straße 6 berichtet, dass in leerstehenden Wohnungen des Hauses Wände so gründlich nieder-
gerissen wurden, dass die ursprüngliche Raumaufteilung nicht mehr erkennbar sei.
Ein Mitarbeiter der Stadtentwicklungsabteilung reagierte darauf mit dem Hinweis, dass es in der Vergangenheit immer mal wieder vorkam, dass Eigentümer in Bauanträgen falsche Angaben zu den tatsächlichen Grundrissen machten, um rechtswidrige Grundrissänderungen zu verschleiern. Leider sei man bei der Flut von Bauanträgen nicht in der Lage, jeden einzelnen Grundriss zu überprüfen. Offenbar hegt das Bezirksamt nun den Verdacht, dass auch hier unrichtige Angaben gemacht wurden.

Seit Ende vergangener Woche herrscht Ruhe auf dem Bau

Seit Ende vergangener Woche herrscht Ruhe auf dem Bau

Bereits Ende vergangener Woche stoppte das Amtsgericht Mitte die per einstweiliger Verfügung die Dämmarbeiten an der Hausfassade.

Die Mieter waren der Ansicht, dass für das Anbringen der Wärmedämmung keine Rechtsgrundlage besteht, da die Modernisierungsankündigung des Vorbesitzers der Immobilie keine Gültigkeit mehr besitze.
Der neue Eigentümer hätte selbst die von ihm in Angriff genommene Modernisierung ankündigen müssen. Das Gericht gab den Antragstellern nun erst einmal vorläufig recht und stoppte die Arbeiten bis auf Weiteres. (Az.: 106 C1003/14)

 

Klupp begehrt Zensur

Derweilen erreichte die Prenzlberger Stimme ein Schreiben einer von Sascha Klupp engagierten Anwaltskanzlei, in dem die Löschung von Klupp nicht genehmen Passagen aus dem am 15. Mai hier veröffentlichten Artikel „Wisbyer Straße 6: Brachialentmieter Sascha Klupp hat neue Opfer gefunden“ gefordert wird.

Der Inhalt jener „Abmahnung“ war von einer Art, die den Verdacht aufkommen ließ, dass es sich dabei um ein Fake handeln könnte, das mit der Absicht produziert wurde, den Ruf des verfassenden Anwalts nachhaltig zu schädigen. Auf eine entsprechende telefonische Nachfrage wurde seitens der Kanzlei jedoch die Echtheit des Schreibens bestätigt.

Unter anderem fordert jener Rechtsanwalt die Passage „…Filmemacherin Katrin Rothe – selbst ein Klupp-Opfer…“
unter Zensur zu stellen, denn:

So handelt es sich beispielsweise bei der Filmemacherin Katrin Rothe nämlich in keiner Weise um ein „Klupp-Opfer“. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall, da diese Frau von unserem Mandanten eine Auszugsprämie von insgesamt 50.000,00 EUR erhalten hat, die somit weit über der in Berlin üblichen Prämie von durchschnittlich ca. 10.000,00 EUR liegt. Sie insofern als ein Opfer darzustellen verkehrt nicht nur Ursache und Wirkung….

Das wahre Opfer ist also Sascha Klupp – und dessen ehemalige Mieterin Katrin Rothe… – ja, was eigentlich? Täterin?
Eine überaus interessante Sichtweise, noch auf die Übertragung auf andere Bereiche des Rechts harrt…
 
Ansonsten glänzt der Vortrag nicht zuletzt mit zum Teil horrorähnlichen Visionen, die dem Rechtsanwalt offenbar beim Lesen des Artikels vor Augen standen.
Diese Visionen haben zwar mit dem Inhalt des Artikels nichts zu tun, lassen aber mindestens zwei Vermutungen zu: Entweder sind dem Anwalt zusätzliche Sachverhalte betreffs seines Mandanten bekannt, die derlei Assoziationen logisch erscheinen lassen – oder aber der Gemütszustand des Verfassers ist von einer Art, die zwangsläufig derlei Phantasien hervorbringt.

Die dritte Möglichkeit – unredliches Handeln zur Erlangung eines ungerechtfertigten Vorteils zugunsten seines Mandanten – wird seitens der Prenzlberger Stimme jedenfalls ausdrücklich ausgeschlossen.
 

 

Eine ausführliche Stellungnahme zu dem in mehrfacher Hinsicht lehrreichen und zugleich unterhaltsamen Schreiben wird hier in Kürze veröffentlicht.

 

Übrigens…

kann man sich den Film BETONGOLD sich den Film auch weiterhin in der rbb-Mediathek anschauen.

 

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