Parkzonen 44 und 45 in Prenzlauer Berg: Neue Vignetten beantragen!

vig

 

In den am 2. April 2013 eingerichteten Parkzonen 44 und 45 werden die damals ausgestellten Vignetten mit Ablauf des Monats März 2015 erstmalig ihre Gültigkeit verlieren. Die notwendigen Neuanträge für Bewohnerparkausweise können ab sofort an das Bürgeramt Prenzlauer Berg, Postfach 730113, 13062 Berlin, gerichtet werden. Eine Verminderung des neuen Gültigkeitszeitraumes tritt nicht ein, weil sich die neue Laufzeit unmittelbar an die bisherige anschließt.

Den Antrag kann man auch im Internet unter: http://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/service/artikel.243887.php abrufen. Der Antrag muss dann unterschrieben, eingescannt und per Mail an bewohnervignetten@ba-pankow.berlin.de oder per Post versandt werden.
Nicht vergessen: Eine Kopie des Personalausweises und des Fahrzeugscheines (Zulassungsbescheinigung Teil I) dem erneuten Antrag beifügen!

Der „alte Bewohnerparkausweis“ braucht im Fall einer „Verlängerung“ nicht beigefügt werden. Den neuen Bewohnerparkausweis und den Gebührenbescheid über 20,40 Euro kommen dann zusammen per Post. Bei der zu entrichtenden Gebühr handelt es sich um eine reine Verwaltungsgebühr und keine Laufzeit abhängige Parkgebühr.

Die eingehenden Anträge werden chronologisch abgearbeitet. Eine frühzeitige schriftliche Antragstellung der neuen Bewohnerparkausweise ist sehr empfehlenswert, damit die Anträge von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Pankower Bürgerämter termingerecht bearbeitet werden können und die neuen Bewohnerparkausweise den Antragsteller auch postalisch rechtzeitig erreichen.

 



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