Seit Montag liegt der Bebauungsplan-Entwurf 1-64a VE für die Bebauung des Areals nördlich des Gleimtunnels öffentlich aus. Bis einschließlich einschließlich 16. März 2015 kann nun jeder Bürger im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Bürgerbeteiligungsverfahrens Einwände gegen den Bebbauungsplanentwurf erheben.
Die Mauerpark-Allianz, eine Vereinigung von Bebauungsgegnern aus den Bezirken Pankow und Mitte, hat dazu aufgerufen, möglichst viele Einwände an das zuständige Bezirksamt zu schicken und bietet ihrer Webseite argumentative UInterstützung an. Doch dabei will man es nicht belassen.
Ein Gespräch mit Mauerpark-Allianz-Sprecher Heiner Funken
Herr Funken, alles ruft nach neuen Wohnungen. Auf dem Areal nördlich des Gleimtunnels sollen einige hundert davon entstehen – und die Mauerpark-Allianz stellt sich dagegen. Was haben Sie gegen Wohnungsbau?
Nun ist das Areal, um das es geht, ja keine reguläre Grünanlage.
Doch. Seit 1994 ist dieses Gebiet im Flächennutzungsplan von Berlin als Grünfläche ausgewiesen. |
Die Mauerpark-Allianz ruft dazu auf, im Rahmen der gesetzlichen Bürgerbeteiligung möglichst zahlreich Einwendungen gegen das vorgestellte Bauvorhaben an das Bezirksamt Mitte einzureichen. Zugleich formuliert die Allianz auf ihrer Webseite Vorschläge, welche Einwendugsgründe vorgebracht werden sollten. Was macht das für einen Sinn, wenn man weiß, thematisch identische Begründungen – ganz gleich wie zahlreich sie vorgebracht werden, letztlich nur als e i n Einwand gewertet werden?
Sie fahren ihren Widerstand gegen die Bebauungspläne am Mauerpark ja zweigleisig: Zum einen mit der Einwendungskampagne im öffentlichen Beteiligungsverfahren und zweitens wollen Sie ein Bürgerbegehren gegen die Bebauung in Gang setzen…
Wir fahren sogar dreigleisig! |
Wir werden in einer weiteren Phase über Crowdfounding Geld einsammeln, damit wir gegen die Bebauungspläne auch klagen können |
Welche juristischen Gründe können Sie denn gegen das Bauvorhaben vorbringen, die eine Klage erfolgreich erscheinen lassen?
Im Gegensatz zu den Einwendungen im gesetzlichen Beteiligungsverfahren, die jeder Bürger unabhängig seines Wohnsitzes tätigen kann, wären bei dem von der Mauerpark-Allianz angekündigten Bürgerbegehren nur die Einwohner des Bezirks Mitte stimmberechtigt. Um das Begehren in Gang zu setzen brauchen Sie ein bestimmte Anzahl von Unterschriften. Glauben Sie denn, dass das Thema Mauerpark mehr als als nur die Anwohner aus dem Brunnenviertel interessiert?
Ich gehe davon aus, dass das Interesse am Mauerpark in ganz Berlin sehr groß ist und somit auch in Mitte. |
Nehmen wir mal an, dem ist so und gehen wir sogar mal davon aus, dass das Bürgerbegehren erfolgreich sein wird. Wenn dann aber der Senat auf den Plan tritt und das Verfahren an sich zieht – wär‘ da nicht alles für die Katz?
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