Mauerpark: „Demokratie ausgehebelt“

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Das Bezirksamt Mitte hat das gegen die Bebauung des Geländes nördlich des Gleimtunnels gerichtete Bürgerbegehren nachträglich für nicht zulässig erklärt. Als Grund wird die Übernahme des Bebauungsplanverfahrens durch die Berliner Landesregierung genannt. In der von Bezirksstadtrat Stephan von Dassel (Bündnis 90/Die Grünen) eingebrachten Beschlussvorlage heißt es dazu:

„Das mit dem Bürgerbegehren verfolgte Ziel, das Bezirksamt um ein bestimmtes Handeln zu ersuchen, nämlich die gegenwärtigen Bebauungspläne aufzugeben und die Fläche als öffentliche Grünfläche zu beplanen, könnte das Bezirksamt im Erfolgsfall des Bürgerbegehrens nicht umsetzen, da es hierfür nicht mehr zuständig ist. § 9 Abs. 1 Nr. 1 AGBauGB sieht vor, dass der Senat im Benehmen mit dem Rat der Bürgermeister durch Beschluss feststellen kann, dass ein bestimmtes Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung ist. Ist, wie im vorliegenden Fall, das Einvernehmen hergestellt, werden die Aufgaben von der zuständigen Senatsverwaltung, d.h. hier der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, wahrgenommen.“

In einem „Offenen Brief“ an die Bezirksverordneten von Mitte und Bezirksbürgermeister Christian Hanke kritisieren die Einreicher des Bürgerbegehrens von der „Mauerpark-Allianz 100 % Mauerpark“ das Vorgehen des Bezirksamtes.
Obwohl die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke in der Bezirksverordnetenversammlung Mitte am 19.03.2015 über die geplante Übernahme des Bebauungsplanverfahren durch den Senat diskutieren und eine Nicht-Zustimmung durch den Rat der Bürgermeister zur Abstimmung stellen wollten, so die Bebauungsgegner in ihrem Schreiben, habe der Rat der (Bezirks-)Bürgermeister der Übernahme schon im Vorfeld jener Tagung der Bezirksverordnetenversammlung per Eilverfahren zugestimmt. Auf diese Art und Weise werde nicht nur Bürgerbeteiligung, sondern auch die repräsentative Demokratie ausgehebelt und ad absurdum geführt, denn sowohl den Bürgern, als auch den Bezirksverordneten wurde dadurch die Möglichkeit genommen wurde, ihre Anträge und Anliegen zu diesem Thema zu diskutieren und ihre Empfehlungen abzugeben.

Darüber hinaus seien die über 39.000 Einwendungen, die es Rahmen des B-Planverfahrens gegen das Bauvorhaben gegeben hatte, „mehr als (ein) deutliches Zeichen dafür, dass die geplante Bebauung am nördlichen Mauerpark auf breite Ablehnung stößt.“

 

Foto: Mauerpark-Allianz

 



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