Mietspiegel: Einstein, würfeln,wilde Zeiten

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Die Mieten, so macht uns das neue Zahlenwerk klar, seien in den vorangegangen zwei Jahren „nur“ um 5,4 Prozent gestiegen. Doch dieser Wert liegt höher, als die Einkommensentwicklung im selben Zeitraum. Dennoch freut sich Senator Andreas Geisel über den “moderaten” Anstieg.

Gerade erst wurde ein Gerichtsurteil bekannt, das dem unter den selben Bedingungen entstandenen Mietspiegel von 2013 die Qualifikation abspricht und eine Mieterhöhung auch über die dort vorgesehenen Werte ausdrücklich billigt. Senator Geisel aber erklärt: Der Mietspiegel leistet eine rechtssichere Auskunft.
Zwei Vermieterverbände haben mittlerweile erklärt, den neuen Mietspiegel nicht anzuerkennen, und der Senator eiert dazu herrum, er könne dies „nicht ganz“ nachvollziehen. Aber ein bisschen doch?
 
Wie realistisch ist der aktuelle Mietspiegel also tatsächlich?

Als Albert Einstein Mitte der 1920er Jahre mit der Theorie der Quantenmechanik konfrontiert wurde, sagte er sinngemäß: Gott würfelt nicht. Und ersann zusammen mit zwei Mitarbeitern sogenannte “verborgene Variablen”, um das zufällige Verhalten einzelner Teilchen dann doch irgendwie deterministisch zu erklären…
 

Ein Blick auf die Realität des Berliner Wohnungsmarktes lässt eigentlich nur zwei Möglichkeiten übrig: Entweder wurde der Mietspiegel ausgewürfelt – oder aber hier wurde ebenfalls mit „Verborgenen Variablen“ gearbeitet.
 

Warum die Kuh ersoffen ist

Ja doch, ja… – natürlich ist es bekannt, dass der Mietspiegel nicht die Angebotsmieten ausweist, sondern die bestehenden Mietverhältnisse beschreiben soll – nur sollte man dann nicht von “Marktabbildung” sprechen.
Doch auch die nun veröffentlichen Zahlen stehen im Kontrast zu der von Andreas Geisel zur Schau getragenen Erleichterung. Denn der Durchschnittswert sagt wenig aus.

So stieg der Mittelwert bei Altbauwohnungen (bis 1918) in “einfacher Lage” mit einer Fläche von 40 bis 60 Quadratmeter von 5,57 € auf 5,91 € (rund 6,5 Prozent), in “guter Lage” von 6,17 € auf 6,51 € (rund 5,5 Prozent). Noch deutlicher wird das bei Eohnungen derselben Altersstufe mit einer Fläche bis zu 90 Quadratmeter. Da lag der Mittelwert in der einfachen Lage 2013 noch bei 5,19 €, nun ist er auf 5,62 € geklettert (mehr als 8 Prozent). In der “guten Lage” hingegen fiel der Wert von 6,03 € auf 5,98 €.

Es sind also wiederum vor allem die preiswerteren Wohnlagen, die besonders angezogen haben.

Die Praxis für Wohnungssuchende sieht noch ein wenig herber aus. Exempel: Wichertstraße 49, einfache Wohnlage, Hinterhaus, keine Zentralheizung: Schlappe 9 Euro. Oder: Greifswalder Straße 39, ebenfalls einfache Wohnlage: 10,49 €. Die Beispiele könnten beliebig fortgeführt werden.

 

Preistreiber Neubau

Ein anderer Aspekt der Mietpreisentwicklung ist die gestiegene Bautätigkeit, die – so paradox es klingen mag – ebenfalls am Mietenanstieg beteiligt ist.
Über 5.000 Adressen wurden im aktuellen Mietspiegel höher eingestuft – meist von “einfache Wohnlage” auf “mittlere Wohnlage”.
Dies wurde möglich, weil die betroffenen Gebiete durch Neubau oder Sanierung “aufgewertet” wurden. Diese Höherstufung ermöglicht es Vermietern nun, auch bei Bestandsmieten kräftiger hinzulangen. Mit der weiter forcierten Neubautätigkeit gerade auch im Innenstadtbereich wird sich diese Entwicklung wohl fortsetzen.
Die frisch errichteten Neubauten liegen in ihren Mieten noch um einiges höher. Für sie gilt der Mietspiegel nicht und auch die sogenannte „Mietpreisbremse“, die im Juni in Kraft treten wird, ist ausdrücklich nicht für Neubauten vorgesehen.

 

Mietern drohen wilde Zeiten

Kürzlich wurde ein Gerichtsurteil bekannt, das dem Mietspiegel von 2013 – der unter den gleichen Voraussetzungen entstanden ist, wie der aktuelle – die Qualifikation abspricht und eine Mieterhöhung auch über die dort vorgesehenen Werte ausdrücklich billigt. Senator Geisel aber erklärt: Der Mietspiegel leistet eine rechtssichere Auskunft.

Zwei Vermieterverbände haben mittlerweile kundgetan, den neuen Mietspiegel nicht anzuerkennen. Doch Senator Andreas Geisel eiert herum und erklärt, er könne dies „nicht ganz“ nachvollziehen. Aber ein bisschen doch?
 
Mit der erfolgten Ablehnung des Mietspiegels durch zwei Grundeigentümerverbände ist nun auch mit Klagen von Vermietern zur Duldung von Mietpreiserhöhungen zu rechnen, die weit über dem Mietspiegelniveau liegen.
Dabei ist es erstmal zweitrangig, ob diese Klagen immer von Erfolg gekrönt sein werden. Allein die Drohung mit einem Gerichtserfahren dürfte viele Mieter zum Einlenken bewegen – denn nicht jeder hat die Kraft und die Nerven, ein solches Verfahren durchzustehen.
Die Ergebnisse solch extraorbitanter Mieterhöhungen werden sich im nächsten Mietspiegel niederschlagen.

 



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